Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Prospektbeilagen

1. »Anzeigenauftrag« im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen in gleicher Weise wie Anzeigen-Millimeter einbezogen.

6. Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll und dies vom Verlag schriftlich bestätigt worden ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich kenntlich gemacht. Der für die Kenntlichmachung erforderliche Raum ist Teil der Anzeige und geht in die zu bezahlende Abnahmemenge ein.

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. – Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Alle Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen bei Schadensersatzansprüchen gelten nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. – Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb vier Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige schriftlich – bzw. soweit der Auftraggeber Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, in Textform (§ 126b BGB) – geltend gemacht werden.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und/oder für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

14. Der Verlag liefert auf Wunsch ab einem Anzeigenvolumen von 100 mm einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang der Anzeige dienen als Beleg der Andruck des erschienenen Motivs, Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern, auch in digitaler Form (PDF, E-Paper- Zugang usw.). Zusätzliche Belege können nur gegen einen Unkostenbeitrag erstellt werden. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

15. Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

16. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis 50.000 Exemplaren 20 v. H. 100.000 Exemplaren 15 v. H. 500.000 Exemplaren 10 v. H. bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. – Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Veröffentlichung der Anzeige oder vor Verteilung der Beilage vom Vertrag zurücktreten konnte.

17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. – Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 1.000 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.

18. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags.

19. Erfüllungsort ist Hamm. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Hamm. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

B. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages

1. Aufträge werden jeweils im Namen der Firma Westfälischer Anzeiger Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG („Verlag“) abgeschlossen, auch wenn sie bei einem anderen Unternehmen der Zeitungsgruppe (W. Jahn Verlag GmbH & Co. KG; Märkischer Zeitungsverlag GmbH & Co. KG) in Auftrag gegeben werden. Soweit es sich um Exklusivaufträge handelt für Objekte, die von der W. Jahn Verlag GmbH & Co. KG oder der Märkischer Zeitungsverlag GmbH & Co. KG herausgegeben werden, handelt der Verlag abweichend vom Regelfall nicht für eigene Rechnung, sondern für Rechnung der herausgebenden Unternehmen.

2. Bei mündlich oder telefonisch aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen sowie Druckvorlagenübertragung per digitalem Datentransfer übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung.

3. Sind in der Anzeigenpreisliste Titel oder sonstige Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen aufgeführt, so ist für jede Ausgabe oder Ausgabenkombination ein besonderer Anzeigenabschluss zu tätigen. Liegt ein Abschluss für die Gesamtausgabe vor, so wird bei Belegung von Bezirksausgaben der sich aus dem Gesamtausgabenabschluss ergebende Nachlass gewährt; die hierauf entfallenden Mengen zählen bei der Errechnung der Abnahmemenge (Gesamtausgabenabschluss) nicht mit. Beim Anzeigendoppel geht in die Berechnung der Jahres-mm-Summe nur die einfache mm-Anzahl der Anzeige ein, bzw. gilt ein Anzeigendoppel bei der Berechnung der Jahres-Anzeigenmenge als eine Anzeige. Die über Score Media oder andere nationale Vermarkter geschalteten Anzeigen werden bei der Gewährung von Rabatten durch den Verlag nicht berücksichtigt. Das durch die Anzeigenstrecken erzielte Volumen wird nicht dem Abschlussvolumen für die Mengen- bzw. Malstaffel zugerechnet. Die errechneten Streckenpreise sind nicht weiter abschlussrabatt-, jedoch AE-provisionsfähig.

4. Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

5. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.

6. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages gegen den Verlag erwachsen.

7. Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Werbungtreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt.

8. Aufträge für Empfehlungsanzeigen von Firmen des im Verbreitungsgebiet ansässigen Handels und Handwerks, worunter auch selbstständig werbende Filialbetriebe fallen, werden zum Direktpreis berechnet. Verkaufsagenturen, Verkaufsstellen und Zweigniederlassungen von überregionalen Verkaufsorganisationen, deren Insertion zentral verwaltet wird, sind keine ortsansässigen Handelsfirmen im Sinne der Preisliste. Das Entscheidungsrecht darüber hat ausschließlich der Verlag. Auf den Direktpreis kann keine Mittlervergütung gewährt werden.

9. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Anzeige (auch) in Online-Diensten erscheint.

10. Für Jahresabschlüsse ab 150 000 Millimeter und mehr sind Sondervereinbarungen möglich. Für Verlagsbeilagen, örtlich begrenzte Anzeigen und Sonderveröffentlichungen (Kollektive) können abweichende Preise vereinbart werden. Auch im Übrigen behält sich der Verlag die Gewährung von Rabatten vor.

11. Für die Belegung einer Kombination ist eine einheitliche Anzeigengröße Voraussetzung. Außerdem wird die Erscheinung in der gleichen Kalenderwoche zugrunde gelegt.

12. Bei blatthohen Anzeigen wird die volle Satzspiegelhöhe berechnet.

13. Etwaige Änderungen oder Stornierungen sind schriftlich – bzw. soweit der Auftraggeber Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, in Textform (§ 126b BGB) – mit genauer Angabe des Textes oder der Ausgabe spätestens bis zum Anzeigenschluss, bei Beilagenaufträgen wenigstens 6 Tage vor dem Streutermin zu übermitteln. Bei Abbestellungen gehen gegebenenfalls bereits entstandene Herstellungs- oder Vorbereitungskosten zu Lasten des Auftraggebers.

14. Bei Insolvenzen und gerichtlichen Vergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Im Falle einer Klage wird der auf die streitgegenständliche Forderung gewährte Nachlass wieder belastet.

15. Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten Werbemittler vergütet. Voraussetzung ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird und Texte bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. Die Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Für die Vermittlung von Aufträgen privater Auftraggeber wird eine Mittlervergütung nicht bezahlt.

16. Bei Änderungen der Preisliste oder der Geschäftsbedingungen treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.

17. Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung von Sammelanzeigen abzulehnen.

18. Kann infolge von Streikmaßnahmen innerhalb oder außerhalb des Verlages ein Anzeigenauftrag/Beilagenauftrag nicht zu dem Termin ausgeführt werden, der mit dem Auftraggeber vereinbart war, so ist der Verlag berechtigt, den Auftrag in der nächsterreichbaren Ausgabe auszuführen. Der Auftraggeber kann aus der Verschiebung des Ausführungszeitpunkts keinerlei Mängel-/Gewährleistungsansprüche herleiten. Ein Ausgleichsanspruch des Auftraggebers besteht nur insoweit, als die Anzeige zu dem tatsächlichen Erscheinungstermin weniger gekostet hätte als an dem vereinbarten Termin.

19. Bei Beilagenaufträgen können Gewährleistungsansprüche nicht allein daraus abgeleitet werden, dass in einzelnen Exemplaren der Druckschrift die Beilage (z. B. infolge technischer Probleme oder Trägerverschulden) fehlt oder mehrfach eingelegt ist. Gewährleistungsansprüche entstehen erst dann, sofern und soweit die Beilage in mehr als 10 % der Auflage fehlt.

20. Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen Überprüfung der ihm übersandten Rechnungen, Gutschriften, Bonusabrechnungen usw. verpflichtet. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang der jeweiligen Schriftstücke schriftlich – bzw. soweit der Auftraggeber Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, in Textform (§ 126b BGB) – geltend gemacht werden, ansonsten gelten sie als akzeptiert. Gegen Zahlungsansprüche des Verlages kann der Werbungtreibende nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

21. Für die Gewährung eines Konzernrabatts für Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50-prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. Der Verlag gewährt Konzernrabatt nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen. Dies gilt nicht für den Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des Öffentlichen Rechts beteiligt sind.

22. Der Kunde erklärt sich mit der Übersendung elektronischer Rechnungen per E-Mail einverstanden.

23. Der Verlag ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

24. Für alle Anzeigenaufträge gelten die Allgemeinen und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den Allgemeinen oder Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich – bzw. soweit der Auftraggeber Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, in Textform (§ 126b BGB) – widerspricht.

C. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die digitale Übermittlung von Druckunterlagen für Anzeigen

1. Digitale Druckunterlagen sind solche, welche per Datenträger (z. B. Disketten, Cartridges, CD-ROM), direkt oder indirekt per Fernübertragung (z. B. ISDN) an den Verlag papierlos übermittelt werden.

2. Unerwünschte Druckresultate (z. B. fehlende Schriften, falsche Rasterweite), die sich auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen zurückführen lassen (siehe „Digitale Anzeigenübermittlung“ in dieser Preisliste), führen nicht zu Gewährleistungsansprüchen, insbesondere zu keinem Preisminderungsanspruch.

3. Für die Übertragung von digital übermittelten Druckvorlagen dürfen nur geschlossene Dateien mit inkludierten Schriften verwendet werden, also solche Dateien, an denen der Verlag inhaltlich keine Möglichkeit der Veränderung hat. Offene Dateien, z. B. Dateien, welche unter Corel Draw, QuarkXPress, Freehand usw. gespeichert wurden, können vom Verlag nicht weiterverarbeitet werden. Der Verlag kann bei offenen Dateien für die inhaltliche Richtigkeit nicht in Anspruch genommen werden.

4. Bei der Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese Dateien innerhalb eines gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner) gesendet bzw. gespeichert werden.

5. Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne Farb-Proof sind Farbabweichungen unvermeidbar, der Kunde kann hieraus keinerlei Gewährleistungsrechte geltend machen, insbesondere keinen Preisminderungsanspruch.

6. Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckunterlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von evtl. Computerviren sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen könnte. Der Verlag behält sich zudem vor, den Kunden auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierten Computerviren dem Verlag Schäden entstehen. 

D. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Onlinewerbung

1. Werbeauftrag

1.1 „Auftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel eines Werbungtreibenden („Auftraggebers“) in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere Internetangeboten der Firma Märkischer Zeitungsverlag GmbH & Co. KG Schillerstraße 20 58511 Lüdenscheid (nachfolgend „Anbieter“ genannt) zum Zweck der Verbreitung. Werbung für Waren bzw. Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden innerhalb eines Auftrags bedürfen einer gesonderten schriftlichen oder durch e-mail geschlossenen Vereinbarung.

1.2 Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Anbieters, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium entsprechend.

2. Vertragsschluss, Kündigung

2.1 Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch e-mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

2.2 Aufträge durch Werbungsmittler und Werbeagenturen werden vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarung in deren Namen und auf deren Rechnung angenommen.

2.3 Die Aufhebung und die Kündigung des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Abwicklung der Aufträge

3.1 Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die gebuchten Schaltzeiten so rechtzeitig abzurufen, dass sie innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abgewickelt werden können. Wird das Recht zum Abruf innerhalb dieser Zeit nicht ausgeübt, verfällt der Anspruch nach Ablauf des Jahres ersatzlos. Die Pflicht zur Zahlung der entsprechenden Vergütung bleibt hiervon unberührt.

3.2 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auf-traggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten; dies gilt insbesondere auch, wenn die gebuchten PageImpressions nicht erreicht wurden. Der Auftraggeber hat – wenn nichts anderes vereinbart – rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. Bei Insolvenz entfällt jeglicher Nachlass.

3.3 Die vereinbarten Zeiten für die Platzierung der Online-Werbemittel werden vom Anbieter nach Mög-lichkeit eingehalten. Kann ein Werbemittel wegen höherer Gewalt oder aus sonstigen vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen wie z.B. technischen Störungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt online präsentiert werden, so ist der Anbieter berechtigt, die Online-Präsentation des Werbemittels vorzuverlegen oder nachzuholen. Davon wird der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt, wenn es sich um eine mehr als nur unerhebliche Verschiebung der Online-Präsentation handelt.

3.4 Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden; es ist daher nicht ausgeschlossen, dass Konkur-renten des Auftraggebers während des gleichen Zeitraums und auf der selben Internetseite Werbung schalten.

4. Platzierung

4.1 Die Aufnahme von Werbemitteln auf bestimmten Seiten oder an bestimmten Stellen erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass die Werbemittel an einer bestimmten Stelle erscheinen soll, und dies vom Anbieter schriftlich oder in Textform bestätigt worden ist. Rubrizierte Werbemittel erscheinen in der jeweiligen Rubrik, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

4.2 Wenn dem Auftrag keine verbindliche Festlegung für die Platzierung der Werbemittel zugrunde liegt, werden die Werbemittel im Einvernehmen der Parteien platziert. Ist ein solches Einvernehmen nicht herstellbar oder sind die Vorstellungen des Auftraggebers nicht zu realisieren, entscheidet der Anbieter nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers über die Platzierung. Eine Umplatzierung des Werbemittels innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist möglich, wenn durch die Umgestaltung kein wesentlicher Einfluss auf die Werbewirkung des Werbemittels ausgeübt wird.

5. Kenntlichmachung von Werbemitteln

Werbemittel werden vom Anbieter durch Zusätze als solche kenntlich gemacht, wenn aus der Platzierung oder aufgrund der Gestaltung des Werbemittels dessen werbliche Absicht nicht deutlich genug hervorgeht.

6. Ablehnungsbefugnis

Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen bzw. zu sperren, wenn der Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung der Werbung für den Anbieter unzumutbar ist. Dies gilt auch für einzelne Werbemittel im Rahmen eines Abschlusses. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Darüber hinaus kann der Anbieter eine bereits veröffentlichte Werbung zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte in der Werbung selbst beziehungsweise hinter der Werbung oder durch die Verweise (Link) vornimmt, und hierdurch die Voraussetzungen von Satz 1 dieser Ziffer erfüllt werden.

7. Datenanlieferung

7.1 Der Auftraggeber ist für die vollständige Anlieferung einwandfreier und geeigneter Werbemittel verantwortlich, die den Vorgaben des Anbieters entsprechen. Die Werbemittel müssen spätestens sieben Werktage vor Beginn der Schaltung angeliefert werden. Entsprechendes gilt für die vom Auftraggeber mitzuteilenden Online-Adressen, auf die das Werbemittel verweisen soll. Bei nicht ordnungsgemäßer oder verspäteter Anlieferung eines Werbemittels übernimmt der Anbieter keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels und der Anspruch des Anbieters auf Zahlung der Vergütung bleibt unberührt.

7.2 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Werbemittel länger als einen Monat nach Ende des Schalt-zeitraums aufzubewahren.

7.3 Kosten für die Anfertigung bestellter Werbemittel sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.

8. Verantwortlichkeit des Auftraggebers

8.1 Mit Erteilung des Auftrags bestätigt der Auftraggeber ausdrücklich, dass er sämtliche Urheber-, Nut-zungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an den Werbemitteln innehat, die zur Online-Vermarktung erforderlich sind. Er verpflichtet sich, dem Anbieter die für eine etwaige Abrechnung mit der GEMA notwendigen Angaben mitzuteilen.

8.2 Im Verhältnis zum Anbieter trägt der Auftraggeber die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Werbung zur Verfügung gestellten Werbemittel bzw. Daten. Dem Auftraggeber obliegt es, den Anbieter von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Ausführung des Auftrags gegen den Anbieter erwachsen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Aufträge und Werbemittel daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Führt der Inhalt der Werbemittel zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung, hat der Auftraggeber die Kosten der Veröffentlichung nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste zu tragen.

8.3 Der Auftraggeber übernimmt ebenfalls die Verantwortung für den ordnungsgemäßen technischen Zustand der angelieferten Daten. Für Schäden/Folgeschäden aus fehlerhaften Daten oder aufgrund von Viren, Würmern, Trojanern oder anderen Schadensquellen, die in den angelieferten Daten enthalten sind, haftet der Auftraggeber gegenüber dem Anbieter. Sind etwaige Mängel bei den Werbe-Unterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche, bleibt jedoch zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

8.4 Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

9. Gewährleistung des Anbieters

9.1 Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Produkt zu erstellen. Eine Gewährleistung erfolgt nicht bei unwesentlichen Fehlern.

9.2 Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird

- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser)

- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder

- durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern)

- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder

- durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) in-nerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert

9.3 Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als zehn Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

9.4 Der Auftraggeber hat bei fehlerhafter Veröffentlichung der Werbung Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzschaltung, aber nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Werbung beeinträchtigt wurde. Ist eine Ersatzwerbung im Hinblick auf den Inhalt der Werbung nicht möglich, lässt der Anbieter eine ihm für die Ersatzwerbung gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber in dem genannten Umfang Anspruch auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

9.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die geschaltete Online-Werbung auf ihre Vertragsgemäßheit zu überprüfen und dem Anbieter Mängel innerhalb von drei Tagen nach erstmaliger Schaltung unter genauer Bezeichnung der Beanstandung schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Nichtkaufleute haben dem Anbieter offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach erstmaliger Schaltung schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Erfolgt keine fristgemäße Mängelanzeige, so entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.

10. Haftung

10.1 Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letztgenannten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

10.2 Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

11. Leistungsstörungen

Fällt die Durchführung eines Auftrags softwarebedingt oder aus technischen Gründen, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Providern, Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren, vom Anbieter nicht zu vertretenden Gründen aus, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.

12. Preisliste

12.1 Onlinewerbung wird nach der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters abgerechnet. Der Preis ist die Vergütung für die Schaltung der Online-Werbung. Sämtliche Preise lt. Preisliste verstehen sich als Nettopreise. Eventuelle Produktionskosten werden gesondert berechnet, sofern keine anderen Absprachen bestehen.

12.2 Preisänderungen gegenüber Unternehmen im Rahmen eines laufenden Abschlusses werden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben. Der Auftraggeber hat in diesem Fall ein einmaliges Kündigungsrecht. Der Auftraggeber muss dieses Kündigungsrecht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe durch den Anbieter schriftlich ausüben. Die Kündigung erfolgt zum Zeitpunkt der Preisänderung.

12.3 Der Anbieter behält sich das Recht vor, für Werbemittel an Plätzen oder mittels Werbeformen, die nicht als Belegungsmöglichkeit in der Preisliste aufgeführt sind, von der Preisliste abweichende Sonder-preise festzulegen.

12.4 Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Anbieters zu halten. Die vom Anbieter gewährte Mittlervergütung, die sich aus dem Kundennetto (nach Abzug von Rabatt, Boni, Mängelnachlass) errechnet, darf an den Werbungtreibenden weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

13. Rechnungsstellung

13.1 Die Rechnungsstellung erfolgt sofort nach Vertragsabschluss, spätestens aber vierzehn Tage nach erstmaliger Veröffentlichung des Werbemittels. Übersteigt die Belegungsdauer einen Monat, wird vor Beginn einer Belegungsdauer eine Rechnung über den kommenden Belegungszeitraum gestellt.

13.2 Der Anbieter behält sich ferner das Recht vor, die Berichtigung (Gutschriften, Nachberechnungen) fehlerhafter Auftragsabrechnungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung vorzunehmen.

13.3 Für elektronische Bezahlsysteme gelten jeweils gesonderte Bedingungen.

14. Zahlungsverzug und Stundung

14.1 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Werbeschaltungen ohne Rücksicht auf das ursprünglich vereinbarte Zahlungsziel Vorauszahlung verlangen. Dasselbe gilt beim Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers.

14.2 Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf die Gutschrift des Betrages auf dem Bankkonto des Anbieters an. Eingehende Zahlungen werden zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit der Hauptsache verrechnet.

14.3 Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber aufgrund ausstehender Leistungen aus anderen Aufträgen mit dem Anbieter ist ausgeschlossen. Eine Aufrechnung mit Forderungen gegen den Anbieter ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

15. Provisionsanspruch

Eine Provision wird nur von durch den Anbieter anerkannten Werbemittlern vergütet. Voraussetzung ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird, ihm die Beschaffung von Texten bzw. Daten obliegt und eine entsprechende Gewerbeanmeldung vorgelegt werden kann, aus der sich die Werbemittlertätigkeit ergibt. Dem Anbieter steht es frei, Aufträge von Werbemittlern / Werbeagenturen abzulehnen, wenn Zweifel an der berufsmäßigen Ausübung der Mittlertätigkeit bestehen.

16. Datenschutz

16.1 Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekanntgewordene Daten werden mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert.

16.2 Der Anbieter ist berechtigt, Werbeumsätze und vergleichbar relevante Daten des Auftraggebers auf Produktebene in angemessenem Umfang zu Marktforschungszwecken selbst zu nutzen oder an aner-kannte Marktforschungsunternehmen und/oder an Unternehmen, die sich mit der Erhebung und Auswertung solcher Informationen beschäftigen, weiterzuleiten. Ist der Auftraggeber dazu nicht bereit, hat er dies dem Anbieter bei Vertragsschluss schriftlich mitzuteilen.

16.3 Sollte der Auftraggeber durch Verwendung spezieller Techniken, wie z.B. dem Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbemitteln auf den Onlineangeboten des Anbieters gewinnen oder sammeln, sichert der Auftraggeber zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Vorgaben einhalten wird. Setzt der Auftraggeber Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch dieser die jeweiligen Vorgaben einhält.

17. Chiffrewerbung

17.1 Für den Fall, dass Chiffrewerbung geschaltet werden kann, werden die Eingänge vier Wochen aufbewahrt oder gespeichert. Zuschriften, die in dieser Zeit nicht abgeholt oder abgerufen werden, werden vernichtet bzw. gelöscht.

17.2 Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 50 gr) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen werden nicht entgegengenommen.

18. Konzernrabatt

Für die Gewährung eines Konzernrabattes für Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. Der Anbieter gewährt Konzernrabatt nur bei privat-wirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen. Dies gilt nicht für den Zusammenschluss verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind.

19. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle einer unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt diejenige wirksame, die die Vertragsparteien bei Kenntnis des Mangels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

20. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Anstalten ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Soweit Ansprüche vom Anbieter nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart.

21. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

E. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Print- und E-Paper-Abonnements sowie sonstige redaktionelle digitale Produkte

1. Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“ genannt) gelten für alle Abonnements von Print- und E-Paper-Produkten (nachfolgend gemeinsam: „Abonnement“), die von der Westfälischer Anzeiger Verlagsgesellschaft mbH & Co.KG, Gutenbergstraße 1, 59065 Hamm (nachfolgend: „Verlag“), angeboten werden (u.a. für die Titel „Westfälischer Anzeiger“, „Soester Anzeiger“, „Lüdenscheider Nachrichten“ nebst ihren Lokalausgaben). Sie gelten auch für Einzelkäufe von E-Paper-Ausgaben, für von vornherein zeitlich befristete E-Paper-Angebote (z.B. 30-Tages-Pässe) sowie für sonstige redaktionelle digitale Produkte, die vom Verlag offeriert werden. 

1.2 E-Paper-Ausgaben können auch in einer Applikation zur Nutzung auf digitalen Endgeräten (App) dargestellt werden. Soweit für die Nutzung eine Anmeldung bei einer von Dritten zur Verfügung gestellten Plattform notwendig ist (z.B. Apple iTunes Store, Google Play Store), gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen dieser Plattformen. 

1.3 Für bestimmte Produkte (z.B. Abonnement in Verbindung mit dem Kauf eines Tablets, sog. Bundles) können ergänzend zusätzliche Geschäftsbedingungen gelten. Bei Widersprüchen gehen die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. 

2. Vertragspartner, Kontakt zum Verlag, Vertragsschluss

2.1 Vertragspartner des Abonnements ist jeweils die Westfälischer Anzeiger Verlagsgesellschaft mbH & Co.KG, Gutenbergstraße 1, 59065 Hamm. 

2.2 Der Verlag ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: 

Westfälischer Anzeiger Verlagsgesellschaft mbH & Co.KG
Gutenbergstraße 1
59065 Hamm
Tel. + 49 800 80 00 105 (gebührenfrei)
E-Mail: servicecenter@wa.de

2.3 Abonnements können auf verschiedenen Wegen abgeschlossen werden, z.B. durch das Ausfüllen und Absenden eines Online-Formulars, über den E-Paper-Leseshop, durch Übersenden einer Bestellkarte (nachfolgend insgesamt: „Bestellung“). Die Bestellung stellt jeweils lediglich den Antrag auf Abschluss eines Vertrags dar. 

2.4 Der Vertrag kommt grundsätzlich erst zustande, wenn der Verlag dem Kunden die Bestellung mittels Begrüßungsschreiben (z.B. per Brief oder E-Mail) bestätigt. Vertragsbeginn ist der im Begrüßungsschreiben genannte Termin; im Zweifel kommen Print-Abonnements spätestens mit Beginn der Lieferung des ersten Exemplars zustande, digitale Abonnements spätestens mit der Freischaltung der Nutzung. 

2.5 Beim Kauf von digitalen Einzelausgaben und 30-Tagespässen kommt der Vertrag zwischen Verlag und Kunde unmittelbar mit Bereitstellung der ersten Ausgabe zustande.

2.6 Lieferbeginn der Print-Ausgabe ist der im Begrüßungsschreiben genannte Termin. Bei Bestellungen ohne Terminangabe oder nicht einhaltbarem Terminwunsch des Kunden gilt schnellstmögliche Lieferaufnahme als vereinbart. Die Lieferung der Print-Ausgabe erfolgt im Regelfall durch die vom Verlag beauftragte Zustellorganisation. Ist dies nicht möglich, erfolgt die Lieferung durch die Post.

2.7 Der Verlag ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Fälligkeit von Abonnementgebühren, Erhöhung der Bezugspreise

3.1 Abonnementgebühren sind im Voraus fällig. Die vereinbarten Abonnementgebühren enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer sowie – bei Print-Abonnements – die Zustellgebühr. Der sog. Postbezugspreis beinhaltet zusätzlich die Postgebühren. 

3.2 Sofern während der Laufzeit des Abonnements eine Bezugspreisänderung eintritt, ist der vom Zeitpunkt der Änderung an gültige Bezugspreis zu entrichten. Der vorausbezahlte Bezugspreis ist für den Zeitraum der Vorauszahlung garantiert, kann also für diesen Zeitraum nicht erhöht werden. Bezugspreiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit in der Zeitung angekündigt.

4. Zahlungsmittel und -weise

4.1 Zur Bezahlung kann der Kunde je nach gewähltem Produkt zwischen Bankeinzug (SEPA-Lastschrift), Überweisung und vom Verlag ggf. andere, über dritte Zahlungsdienstleister, angebotenen Bezahlsystemen (z. B. Kreditkarte, PayPal, etc.) wählen. 

4.2 Ist die Zahlung durch Lastschrifteinzug vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, die für die wirksame Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats erforderlichen Erklärungen abzugeben.

4.3 Wählt der Kunde ein Bezahlsystem, für das er sich bei einem externen Zahlungsdienst registrieren muss, so gelten für dieses Vertragsverhältnis die jeweils zugehörigen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen. 

4.4 Rechnungen werden nur auf Anforderungen versandt. Der Kunde erklärt sich grundsätzlich mit dem Erhalt elektronischer Rechnungen einverstanden. Diese werden per E-Mail versendet oder in den personalisierten Abonnement-Bereich zum Abruf eingestellt, soweit ein solcher vorhanden ist.

5. Kündigung des Abonnements

5.1 Abonnements können mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Abweichend hiervon ist im Falle vereinbarter Halbjahres- und Jahresvorauszahlungen eine Kündigung während der ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat, aber nur zum Ende des jeweils laufenden Vorauszahlungszeitraums, möglich. Ist eine Mindestlieferzeit vereinbart, kann das Abonnement mit einer Frist von einem Monat, frühestens aber zum Ende der Mindestlieferzeit gekündigt werden. Bei ausdrücklich befristeten Abonnements endet der Vertrag mit dem vereinbarten Vertragsende, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Zeitlich befristete Tagespässe enden ebenfalls automatisch, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist. 

5.2 Kündigungserklärungen sind in Textform (§ 126b BGB) an den Verlag zu richten (Westfälischer Anzeiger Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Gutenbergstraße 1, 59065 Hamm, E-Mail: vertrieb@wa.de). Abonnements, die online abgeschlossen werden können, können darüber hinaus ab 1.7.2022 auf der jeweiligen Webseite über einen sog. Kündigungsbutton gekündigt werden. 

5.3 Im Falle der Kombination eines Print- und eines E-Paper-Abonnements, tritt bei Kündigung (nur) des Print-Abonnements automatisch der gültige Preis für den Bezug eines alleinigen E-Paper-Abonnements in Kraft. Bei Kündigung des E-Paper-Abonnements bleibt die Laufzeit des zugehörigen Print-Abonnement unberührt.

6. Mitteilungen an den Verlag, Änderungen des Zahlungsmittels

6.1 Mitteilungen, die das Abonnement betreffen (z.B. Änderung der Adresse, Änderung der Bankverbindung), müssen mindestens 10 Werktage vor der gewünschten Änderung in Textform (§ 126b BGB) beim Verlag (Kontakt s.o.). eingegangen sein. 

6.2 Änderungen der Zahlungsart – ausgenommen Kontoänderungen – sind grundsätzlich erst nach Erfüllung der bisherigen Zahlungsvereinbarungen möglich. 

7. Rechte von Print-Kunden, Zustellmängel

7.1 Abonnenten der Printausgabe haben – ausgenommen bei Postbezug – Anspruch auf Zustellung der Zeitung am Erscheinungstag. Die Zustellung erfolgt in der Regel frühmorgens. Die Zustellung bis zu einer bestimmten Uhrzeit kann nicht garantiert werden. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass eine geeignete Ablagestelle vorhanden ist (z.B. Briefkasten, Zeitungsbox). 

7.2 Zustellmängel sind dem Verlag unverzüglich zu melden (Kontakt s.o.). Bei verspäteten Reklamationen sind rückwirkende Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.

7.3 Für Nichtlieferung oder verspätete Lieferung, die ohne Verschulden des Verlags und/oder infolge höherer Gewalt eintreten, erfolgt keine Haftung. Für per Post zugestellte und verspätet eintreffende oder ausbleibende Exemplare kann ebenfalls kein Ersatz geleistet werden. Dies gilt nicht bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit des Verlags.

8. Lieferunterbrechungen 

Lieferunterbrechungen des Print-Abonnements (z.B. wegen Urlaubs) sind Service-Leistungen des Verlags, aus denen kein Anspruch auf Reduzierung der Abonnement-Gebühren resultiert. Der Verlag behält sich vor, für den mit der Unterbrechung verbundenen Verwaltungsaufwand eine Bearbeitungspauschale zu verlangen, die jedoch maximal 3,00 € je gewünschter Unterbrechung beträgt.

9. Inhalt und Umfang der E-Paper-Nutzung, Zugang 

9.1 E-Paper-Abonnenten haben im Portal automatisch Zugriff auf die E-Paper-Ausgaben der vergangenen 30 Tage, es sei denn, es wurde die Nutzung eines kürzeren Zeitraums vereinbart. Soweit auch die Nutzung eines digitalen Archivs umfasst ist, erstreckt sich der Zugriff auf die vom Verlag darin bereitgestellten Inhalte. 

9.2 Der Kunde kann die von dem jeweiligen Vertrag umfasstem E-Paper-Ausgaben beliebig oft online lesen und nach Maßgabe der Regelungen in diesen AGB herunterladen.

9.3 Der Zugang zum E-Paper erfolgt passwortgeschützt im Wege der Datenfernübertragung unter Verwendung der dem Kunde zugeteilten Zugangsdaten (Benutzername und Passwort). Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zuhalten sowie die unberechtigte Nutzung seines Online-Zugangs durch Dritte zu verhindern.

9.4 Die Nutzung des E-Paper ist stets auf den individuellen Kunden beschränkt. Jede darüber hinaus gehende Nutzung (z. B. für Unternehmen oder Behörden) ist mit dem Verlag zu vereinbaren und grundsätzlich aufschlagpflichtig.

10. Technische Bereitstellung, Abrufbarkeit Haftung bei Betriebsunterbrechungen

10.1 Der Verlag ist bemüht, den Zugang zu den digitalen Produkten 24 Stunden täglich und an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung zu stellen. Bei Nichterscheinen der E-Paper-Ausgabe oder Leitungsstörungen im Internet infolge höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens besteht kein Anspruch auf Leistung, Schadensersatz und/oder Minderung des Bezugspreises. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen des Internet bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. 

10.2 Der Verlag ist frei in der Wahl der technischen Mittel zur Erbringung der vereinbarten Leistung, insbesondere der eingesetzten Technologie und Infrastruktur. Der Verlag ist berechtigt, die technischen Mittel sowie die Ausführenden zu wechseln, soweit keine berechtigten Belange des Kunden dem entgegenstehen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, erforderliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, soweit diese für ihn zumutbar sind.

10.3 Es wird keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung übernommen. Ansprüche auf Entschädigung bei einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall können nicht geltend gemacht werden. In allen anderen Fällen ist die Haftung des Verlages auf den Wert der nicht abrufbaren Ausgabe, basierend auf dem für das reguläre E-Paper-Abonnement geltenden monatlichen Bezugspreis, beschränkt.

11. Urheberrechte, Nutzungsrechte an E-Paper-Produkten

11.1 Der Verlag erlaubt die Nutzung des E-Paper und anderer im Rahmen eines kostenpflichtigen Angebots bereitgestellter digitaler Inhalte ausschließlich dem persönlich registrierten Kunden zu eigenen Zwecken. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt, unabhängig von Zweck und Art der Weitergabe. Der Kunde hat das Recht, die vom Abonnement umfassten bzw. über Tagespässe erworbenen Ausgaben zum persönlichen Gebrauch auf dem Bildschirm aufzurufen und im Rahmen der im Portal gegebenen Möglichkeiten herunterzuladen. 

11.2 Eine darüberhinausgehende Nutzung bzw. Verwertung der urheberrechtlich geschützten Inhalte (z.B. Zeitungstexte, Abbildungen, Anzeigen), insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Speicherung, öffentliche Zugänglichmachung, gleich, auf welchem Trägermedium und in welcher technischen Ausgestaltung, z.B. in Inter- oder Intranet, ist unzulässig.

12. Sperrung des Zugangs 

Wird das E-Paper-Angebot missbräuchlich, insbesondere unter Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen genutzt, so ist der Verlag berechtigt, den Zugang zum digitalen Angebot für den Kunden zu sperren. Der Kunde wird über die erfolgte Sperrung unterrichtet und kann die Aufhebung der Sperrung verlangen, wenn kein Missbrauch vorliegt. Das Recht des Verlages zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

13. Streitbeilegung 

13.1 Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. 

13.2 Der Verlag ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

14. Änderung der AGB 

Der Verlag kann die vorliegenden AGB aus sachlich nachvollziehbaren Gründen (z.B. Änderung gesetzlicher Bestimmungen, Änderung der Rechtsprechung, Änderung der Marktlage) jederzeit mit Wirkung für die Zukunft und ohne Angabe von Gründen ändern, wenn der Kunde durch die Änderung nicht unzumutbar belastet wird.

15. Sonstige Regelungen

15.1 Sollten einzelne Teile dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

15.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Kunde Verbraucher ist, gilt dies nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

15.3 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz.

F. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Kombinationsangebote von Print- und/oder E-Paper-Abonnement und Tablet (sog. Bundles)

1. Geltungsbereich

Der Verlag unterhält verschiedene Angebote, im Rahmen derer der Kunde in Kombination mit einem E-Paper-Abonnement und/oder mit einem Abonnement einer Printausgabe ein Tablet erwirbt (nachfolgend „Bundle“). Diese „Zusätzlichen Geschäftsbedingungen“ gelten für derartige Bundles ergänzend zu den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Print- und E-Paper-Abonnements sowie sonstige redaktionelle digitale Produkte“ und gehen diesen bei Widersprüchen vor. 

2. Eigentumsübergang bei Erwerb eines Tablets, Mängel

2.1 Im Rahmen des Bundles verkauft der Verlag und kauft der Kunde ein Tablet in der jeweils bestellten Version. Der Kauf steht unter Eigentumsvorbehalt im Sinne des § 449 BGB. Das Eigentum am Tablet wird unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Bezugspreises bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit übertragen. Mit vollständiger Zahlung des Bezugspreises für die Mindestvertragslaufzeit geht das Eigentum am Tablet an den Kunden über.

2.2 Der Kunde ist verpflichtet, Mängel, Beschädigungen oder Funktionsstörungen unverzüglich nach Bekanntwerden dem Verlag (Kontakt s.o.) in Textform (§ 126b BGB) anzuzeigen. 

2.3 Funktionsstörungen, die auf eine vom Kunden zu vertretende unsachgemäße Bedienung oder Behandlung zurückzuführen sind, oder sonstige Mängel, die durch den nicht vertragsgemäßen, vom Kunden zu vertretenden Gebrauch entstanden sind, berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen.

4. Mobilfunkgebühren 

4.1 Soweit das Tablet in einer mobilfunkfähigen Ausstattungsvariante bestellt wird, schuldet der Verlag nicht die Bereitstellung einer mobilen Datenverbindung.

4.2 Der Kunde hat einen entsprechenden Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter auf eigene Kosten abzuschließen.

5. Nutzung der Software 

Die bereitgestellte Software darf ausschließlich für eigene private Zwecke verwendet werden. Sie darf nur auf dem Gerät, das dem Kunden gehört oder zur Verfügung gestellt wurde sowie unter Berücksichtigung der in den Servicebedingungen des jeweiligen Stores enthaltenden Nutzungsbedingungen, verwendet werden.

Stand: 1. März 2022