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Energiepreis-Bremsen, Maskenpflicht, Energiepauschale: Der März bringt wichtige Änderungen

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Von: Robert Wallenhauer

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Ab März greifen die Energiepreis-Bremsen. Damit winken Millionen Haushalten deutliche Erleichterungen. Was sich zum Monatswechsel sonst noch ändert.

Berlin - Mit dem Frühlingsbeginn wird wieder an der Uhr gedreht: Ende März kommt auf die Menschen in Europa die Zeitumstellung zu. Was sonst noch im März zu erwarten ist - ein Überblick: 

Energiepreisbremsen starten im März

Die Energiepreisbremsen für Millionen Bezieher von Gas, Strom und Fernwärme greifen ab dem 1. März und werden rückwirkend auch für Januar und Februar berechnet. Verbraucher müssen nichts tun - Entlastungen kommen automatisch über die Abrechnung beziehungsweise über niedrigere Abschlagszahlungen. Der Branchenverband BDEW bittet wegen der komplexen Regeln allerdings um Geduld.

Die Heizung hochdrehen? Ab März greifen die Energiepreisbremsen.
Die Heizung hochdrehen? Ab März greifen die Energiepreisbremsen. © Marcus Brandt/dpa

EZB vor weiterer Zins-Erhöhung

Der Rat der Europäischen Zentralbank kommt am 16. März zu seiner turnusmäßigen Zinssitzung zusammen. Es gilt als ausgemacht, dass die Währungshüter angesichts der Inflation die Leitzinsen erneut erhöhen werden. Steigende Leitzinsen bedeuten für Verbraucher in der Regel teurere Kredite und höhere Zinsen auf Sparguthaben.

Masken- und Testpflichten enden im März

Die Maskenpflicht für Beschäftigte und Bewohner von Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen fällt zum 1. März - Ausnahmen gelten für Besucher, die bis zum 7. April Maske tragen müssen. Die verbliebenen Testpflichten, etwa für Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen, fallen zum 1. März generell weg. Damit folgen die Vorgaben dem Zeitplan zur Finanzierung: Das bereits stark zurückgefahrene Angebot kostenloser „Bürgertests“ für alle auch ohne Symptome läuft nur noch bis einschließlich 28. Februar.

Ab März: Studierende und Fachschüler können 200-Euro-Pauschale beantragen

Studierende und Fachschüler sollen ab dem 15. März die lang erwartete Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen können. Die rund 3,5 Millionen Berechtigten benötigen für den Antrag ein BundID-Konto zur Identifizierung. Wann das Geld dann wirklich auf dem Konto der Antragsteller ankommt, ist noch unklar.

Mögliche Streiks bei Post, Flughäfen, Kitas und im ÖPNV

Kunden der Deutschen Post müssen sich weiter auf Einschränkungen einstellen: Bis zum 8. März können Gewerkschaftsmitglieder darüber entscheiden, ob es einen unbefristeten Arbeitskampf gibt. Das Ergebnis der Urabstimmung soll am 9. März veröffentlicht werden. Der Versand von Briefen oder Paketen dürfte bei einer Zustimmung noch stärker beeinträchtigt werden.

Auch in anderen Bereichen drohen weitere Streiks. Am Montag wurden in NRW der Flughafen Köln/Bonn, Kitas und verschiedene lokale ÖPNV-Netze bestreikt.

In Bayern sollen die Warnstreiks im öffentlichen Dienst am Dienstag ausgeweitet werden und die ganze Bandbreite von Abfallwirtschaft und Parkraumüberwachung bis zu den Kitas erfassen. Die Intensität der Warnstreiks werde sich über die kommenden Wochen bis zur nächsten Verhandlungsrunde ab dem 27. März steigern, hieß es von Verdi. Die zweite Runde der Tarifverhandlungen für rund 2,5 Millionen Beschäftigte von Bund und Kommunen war am Donnerstag ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Die Arbeitgeber hatten zwar ein Angebot vorgelegt, die Gewerkschaften wiesen dies aber umgehend als unzureichend zurück und kündigten eine Ausweitung der Warnstreiks an. Offenbar hätten die zurückliegenden Aktionen und Proteste nicht ausgereicht, um die Arbeitgeber zum Umdenken zu veranlassen, sagte Verdi-Chef Frank Werneke. „Dann werden wir eine Schippe drauflegen.“ Verdi und der dbb fordern 10,5 Prozent mehr Einkommen, mindestens aber 500 Euro mehr im Monat. Die Arbeitgeberseite hatte die Forderungen als „nicht leistbar“ abgelehnt.

Die Verhandlungen betreffen etwa Erzieherinnen, Krankenschwestern, Busfahrer, Altenpflegerinnen, Feuerwehrleute, Müllwerker und etliche andere Berufe, die beim Bund oder in Kommunen beschäftigt sind. Für die Arbeitnehmer der Länder gilt ein eigenständiger Tarifvertrag.

Neue Versicherungskennzeichen für Mopeds

Vom 1. März an dürfen Mofas, Mopeds und E-Roller nur noch mit schwarzem Kennzeichen unterwegs sein. Sie sind bei den Versicherern erhältlich. Die Farbe der Kennzeichen wechselt jährlich zwischen Schwarz, Grün und Blau, um schnell zu erkennen, ob der Versicherungsschutz aktuell ist.

Die DB Bahn-Lounges werden ab März exklusiver

Die Deutsche Bahn schränkt den Zugang zu ihren speziellen Wartebereichen an großen Bahnhöfen ein. Wer die Lounges ab 1. März nutzen will, braucht grundsätzlich eine Fernverkehrsfahrkarte. Bisher konnten auch Bahnbonus-Statuskunden die Bereiche nutzen. (dpa/afp/rowa)

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