Corona-Bußgeld
Notorischer Maskenfeind im MK zieht vor Gericht
Er wollte partout keine Maske im Supermarkt aufsetzen. Jetzt zieht ein MK wegen des Corona-Bußgeldes vor Gericht.
Schalksmühle - Das Ordnungsamt der Gemeinde Schalksmühle hat einem Mann einen Bußgeldbescheid wegen dieser Ordnungswidrigkeit, für die pro Vergehen nach dem Infektionsschutzgesetz jeweils eine Strafe von 50 Euro fällig wird, zugesandt. Doch der überzeugte Maskengegner ließ die Sache so nicht auf sich beruhen und zog vor Gericht. Im Rathaus kann man darüber nur den Kopf schütteln.
Dieser Fall gehöre aber zu den extremsten, mit denen sich Silvia Gonzalez, Leiterin des Ordnungsamts, und ihre Kollegen beschäftigen müssen. Seit März 2020 bis heute habe man Bescheide in Höhe von 9000 Euro erhoben. „Doch es sind nicht alle Gelder geflossen“, erklärt die Verantwortliche.
23 Verfahren seien abgeschlossen, gegen sieben Bescheide sei Widerspruch eingelegt worden und acht stünden gerade erst am Anfang. „Die Verstöße betreffen unter anderem das Kontaktverbot, aber auch vermehrte Quarantänebrüche“, berichtet Silvia Gonzalez.
Die Summe höre sich zunächst viel an. Doch im Vergleich zum Personalaufwand sei sie gering, so die Amtsleiterin. „Wir wollen ja nicht verwarnen oder Bußgelder erheben und gehen bei den Kontrollen human vor. Manchmal geht es nicht anders. Aber als Behörde müssen wir die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen kontrollieren. Sonst müsste man diese überhaupt nicht aufstellen.“
Hinweise aus privatem Bereich eher selten
Im Falle des Maskenfeindes habe es Anrufe aus der Bevölkerung gegeben, erklärt Silvia Gonzalez den Weg der Information über den Verstoß. Diesen habe man dann auch auf frischer Tat ertappt. Aber Tipps aus dem privaten Bereich seien eher selten. Die meisten Hinweise erhalte man aus den eigenen Reihen, wenn die Mitarbeiter der Gemeinde besondere Beobachtungen gemacht haben.
In vielen Fällen, so etwa auch bei den acht Fällen, die noch am Anfang stehen, kämen die Informationen gebündelt von der Polizei, die ihre Anzeigen an das Ordnungsamt der Gemeinde weiterleiten