Corona im MK
Maskenpflicht: Muss der Bart ab? Feuerwehr, Polizei & Co. reagieren
Mit der Verschärfung der Maskenpflicht in allen öffentlichen Gebäuden und auf Plätzen sowie im Personennahverkehr stellt sich so mancher die Frage, ob er seine OP- oder FFP2-Maske überhaupt richtig trägt. Vor allem Bartträger machen sich seitdem ihre Gedanken: Muss das Gesichtshaar jetzt etwa ab?
Schalksmühle – Unsere Zeitung hat sich dazu an die gewandt, deren Alltag ohnehin schon in vielen Bereichen durch Erlasse und Verordnungen geregelt ist. Der DRK-Ortsverein Schalksmühle, die Freiwillige Feuerwehr Schalksmühle und auch die Kreispolizeibehörde gaben Auskunft.
Fragt man Rotkreuz-Leiter Tobias Schmidt, wie der Ortsverein mit Bärten und der optimalen Schutzwirkung der Maske umgeht, dann verweist dieser unter anderem auf die Empfehlungen des Forschungsinstituts der gesetzlichen Unfallversicherung und auf einen 150-seitigen Untersuchungsbericht der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.
Bei Bärte und Vernarbungen sitzt die Maske nicht gut
Laut deren Ausführungen sei nicht das Filtermaterial das Problem, sondern der sogenannte Dichtsitz. „Bärte oder Vernarbungen im Bereich der Maskendichtlinie beeinträchtigen daher die Schutzwirkung von FFP2-Masken“, heißt es. Beim Luftholen sollte die Maske an das Gesicht angesogen werden, wenn man dagegen einen Luftstrom am Gesicht spürt, sitzt die Maske nicht gut. Das klare Ergebnis lautet also: Rasieren.
Dieser Meinung ist auch Tobias Schmidt. In einem ABC-Schutzkurs, in dem der richtige Umgang mit Schutzkleidung gegen atomare, biologische und chemische Gefahren gezeigt wird, lerne jeder Helfer, wie man die Schutzausrüstung richtig trägt – damit auch die Maske. „Jeder sollte wissen, wie es geht. Zum Glück gibt es bei uns keine Vollbartträger.“ Schließlich empfehle die DRK-Leitung, dass sich jeder Helfer zu seinem eigenen Schutz den Bart abnehme. „Ich kann keinen zwingen. Wir sind ja Ehrenamtliche und keine Beamten. Aber ich bin für die Helfer verantwortlich. Ein Bartträger könnte nicht mit zum Einsatz oder würde Aufgaben ohne direkten Kontakt bekommen.“
„Jeder sollte wissen, wie es geht.
Einen gewissen Ermessensspielraum räumt die Feuerwehr Schalksmühle ihren bärtigen Mitgliedern ein. Laut Auskunft von Pressesprechers Marc Fürst seien die Wehrmänner beim Tragen von Atemschutz – egal, welcher Art – dazu gemäß der Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 (FwDV7) verpflichtet, die Haare im Gesicht und auf dem Kopf so zu tragen, dass der Atemanschluss, also die Maske, so sitzt, dass keine Schadstoffe eingeatmet werden können. Das Gleiche gelte auch in Verbindung mit den Unfallverhütungsvorschriften Feuerwehren für Halbmasken und medizinische Masken. „Die Feuerwehrleute sind hierbei ganz normal, wie jeder andere Bürger auch, dazu aufgerufen, etwa die FFP2-Masken so zu tragen, dass sie auch wirken. Die Feuerwehr appelliert insoweit an den gesunden Menschenverstand“, erklärt der Wehrsprecher. „Bis jetzt gab es diesbezüglich keine Probleme, sodass Dirk Kersenbrock nicht mit Dienstanweisungen reagieren musste.“ Auch hier das ernüchternde Ergebnis für Gesichtshaar-Fans: Besser, der Bart kommt weg.
Die Feuerwehr appelliert insoweit an den gesunden Menschenverstand.
Keinen direkten Erlass zum Tragen von Bärten und Masken gebe es derzeit bei der Polizei, wie Dietmar Boronowski, Pressesprecher der Kreispolizeibehörde, erklärt. Er erinnert sich aber an eine andere Zeit. Nachdem in den 1970er-Jahren der sogenannte Haarerlass für Bundeswehrsoldaten eingeführt wurde, regte 2006 Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) eine Vorschrift für die Bundespolizei an, die die Länge von Kopf- und Gesichtsbehaarung regeln sollte. Dieser Erlass kam aber nie zustande. Das Bundesverwaltungsgericht hat etwas dagegen.
Zu lange Kopf- und Bartbehaarung ist in Konfliktsituationen hinderlich.
Da es sich bei den jetzt vorgeschriebenen Masken aber nicht um Atemschutz- oder Gasmasken handele, seien Bartträger lediglich angehalten, die Masken richtig aufzusetzen und ihre Haarlänge anzupassen.
Der Polizeisprecher kenne aber unter seinen Kollegen, obwohl Bärte in Mode sind, derzeit niemanden, der einen ordentlichen Vollbart trägt. Auch lange Zöpfe seien nicht vorhanden. Eine gewisse Regelung halte auch er für sinnvoll: „Zu lange Kopf- und Bartbehaarung ist in Konfliktsituationen hinderlich.“ Also gilt auch für Polizeibeamte, dass der Rasierer nicht all zu weit hinten im Badezimmerschrank verstaut werden sollte.