Bauhof im Einsatz
„Bergauf, bergab“ unterwegs: So läuft der Winterdienst in Schalksmühle
In den vergangenen Tagen ist der Winterdienst der Gemeinde mehrfach morgens im Volleinsatz unterwegs gewesen. Abends absolvierte er Bedarfsdienste, erklärt Peer Heinzer, Sachgebietsleiter des Technischen Bauamtes, der derzeit Bauhofleiter Christian Knaup vertritt.
Schalksmühle - „Auch unsere Schneeflüge waren in 2021 schon mehrfach im Einsatz. Und das ,Bergauf, bergab‘, nicht nur in Heedfeld und Hülscheid, sondern auch im Ortskern sowie an der Bergstraße und an der Straße Am Löh. Zudem gab es Schneeverwehungen in Winkeln und Alten Hülscheid.“ Der Verantwortliche spricht von einem standardisierten Winterdienst.
Besondere Vorkommnisse gab es auf den Straßen nicht. Dennoch appelliert Peer Heinzer an die Schalksmühler, darauf zu achten, dass sie ihre Fahrzeuge so weit wie möglich am Straßenrand parken, damit die Räumfahrzeuge genug Platz haben. Zudem solle der geräumte Schnee nicht wieder von den Gehwegen auf die Straße, sondern am besten auf das eigene Grundstück geworfen werden.
Auch am Winterdienst geht allerdings die Corona-Pandemie nicht spurlos vorbei. Da man dort Kontakt-Personen der Kategorie I (Höheres Infektionsrisiko) hat, müsse man derzeit auf Ersatzfahrer der Fremdunternehmen zurückgreifen, um den Winterdienst ordnungsgemäß weiter ermöglichen zu können, erklärt der Sachgebietsleiter. „Wir müssen die weitere Entwicklung des Personalstandes abwarten und dann entsprechend reagieren.“
Hinweise zum Winterdienst
- Die Verwaltung weist die Schalksmühler darauf hin, dass:
- alle öffentlichen Fahrbahnen zwischen 4 und 20 Uhr durch die Gemeinde von Schnee und Eis befreit werden,
- die Straßen in Prioritätsklassen eingeteilt sind,
- die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf Gehwegen durch die Straßenreinigungssatzung auf die Grundstückseigentümer übertragen worden ist,
- in der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Ende des Schneefalls beziehungsweise nach Entstehen der Glätte zu beseitigen sind,
- nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu beseitigen sind und
- Schnee und Eis auf Straßen und Gehwege geschoben werden dürfen. Es schadet den Vorgärten und Rasenflächen nicht, wenn dort Schnee abgelagert wird.
- Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommt, müsse mit einer Geldbuße rechnen, betonen die Verantwortlichen der Gemeindeverwaltung.