Dass die Gemeinde in diese missliche Situation geraten ist, hängt damit zusammen, dass man die Zusammenarbeit mit jener Firma aus dem Siegerland, die die bisherigen Arbeiten an der Fahrbahndecke verrichtet hatte, beendet hat. In der Vorlage für den Hauptausschuss heißt es: „Bekanntlich wurde der ursprünglichen Auftragnehmerin der Bauvertrag gekündigt, weil diese zunächst dem Grunde und der Höhe nach unberechtigte Nachtragsforderungen geltend machte und im weiteren Verlauf wegen Nichtbeauftragung durch die Gemeinde die Arbeiten unberechtigt einstellte. Stand jetzt sind bei allen im Auftrag enthaltenen Straßen die alten Decken abgefräst. Mithin sind in einem letzten Schritt sämtliche Decken neu zu ziehen.“
Mit anderen Worten: Die Gemeinde war ohnehin mit der Organisation der Arbeiten durch das Unternehmen nicht recht zufrieden und sah sich dann auch noch Nachforderungen finanzieller Natur ausgesetzt. Also hat man einen Schlussstrich gezogen.
Angebote für die Restarbeiten, die mit Blick auf den Winterdienst zwingend vor der Winterperiode 2022 erledigt werden müssen, sind eingeholt worden. Für diese Arbeiten sind abzüglich der bisher an die ursprüngliche Firma für die bis zur Vertragskündigung ordnungsgemäß erbrachten Leistungen gezahlten Vergütung derzeit 371 858,89 Euro an Haushaltsmitteln vorhanden. Das günstigste Angebot für die Erledigung der notwendigen Restarbeiten liegt bei 447 399,33 Euro. Es fehlen also 75 540,44 Euro. „Zudem ist aufgrund der aktuellen Pandemie- und Kriegssituation und der damit einhergehenden Preisentwicklung im Baugewerbe dringend zu empfehlen, eine Sicherheit für Nachträge und Preissteigerungen in Höhe von mindestens zehn Prozent der Auftragssumme (rund 45 000 Euro) einzukalkulieren“, heißt es in der Vorlage. Damit ergibt sich ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von insgesamt rund 120 000 Euro.
Zur Deckung kann ein Investitionsauftrag zur Aufwertung des Ortskerns herangezogen werden. Und wenn die Fahrbahn wieder fertig ist, ist das Thema noch lange nicht abgehakt: Nach Abschluss der Arbeiten will die Gemeinde juristisch prüfen lassen, in welcher Höhe ein Schadensersatzanspruch gegen die ursprüngliche Firma durchgesetzt werden kann. Nach Pleiten, Pech und Pannen geht’s dann vor Gericht weiter.