Zukunft ungeklärt
Zaun beim „Eulenloch“ bleibt Thema
Listertal – Die Zukunft der opulenten Zaunanlage im Bereich des „Eulenlochs“ ist noch nicht abschließend geklärt, der Antrag auf Begründung eines landwirtschaftlichen Betriebes wurde von der Landwirtschaftskammer NRW abgelehnt.
Nun ist der Märkische Kreis im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für zwei Gebäude wieder am Zug. Rückblick: Rund 500 Meter lang und überwiegend massiv ist eine Zaunanlage in der Ortslage An der Hardt. Sie wurde vom Grundstückseigentümer als Einfriedung errichtet – jedoch ohne den notwendigen Bauantrag. Daraufhin forderte der Märkische Kreis zunächst den Rückbau. Bei der nachträglichen Bauantragsstellung wurde die beabsichtigte Begründung eines landwirtschaftlichen Betriebes eingebunden. Dafür ist die Genehmigung von zwei baulichen Anlagen zusätzlich zur Zaunanlage aufgeführt.
Kammer lehnt ab
Zur Beurteilung der Betriebszulassung wurde zuständigkeitshalber die Landwirtschaftskammer NRW beteiligt. Deren Entscheidung teilte Fachbereichsleiter Friedrich Rothaar in der jüngsten Bau- und Vergabeausschusssitzung mit: „Die Gründung eines landwirtschaftlichen Betriebes auf Grundlage der Erfahrung/ Ausbildung einer Teilzeit-/Aushilfskraft erfüllt meines Erachtens die Anforderungen an die erforderliche Nachhaltigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch nicht…… ist im vorliegenden Fall die Betriebseigenschaft zu verneinen“. Derartig informiert versagten dann auch die Ausschussmitglieder das „gemeindliche Einvernehmen“ zum Bauantrag.
Kreis entscheidet
Im Ergebnis bedeutet das, dass der Märkische Kreis nunmehr eine Entscheidung über den Antrag fällen muss. Danach stünden dem Antragsteller auch wieder die üblichen Rechtsmittel zur Verfügung.