Wettbüro-Inhaber will gegen Ratsbeschluss klagen

Meinerzhagen - Um die Eröffnung eines Sportwettbüros an der Hauptstraße zu verhindern, beschloss der Rat am Montag eine Änderung des Bebauungsplans. Der von diesem Votum Betroffene will das nicht hinnehmen: „Ich werde rechtlich dagegen vorgehen, bis zum letzten Schritt.“
Der junge Geschäftsmann, der in der Zeitung anonym bleiben möchte (Name ist der Redaktion bekannt), fühlt sich von der Stadt ungerecht behandelt. „Das ist eine Sache gegen mich“, sagt er. „Mir wurde von vornherein nicht gesagt, dass es ein Problem mit einem Wettbüro hier gibt.“ Seitens der Stadt sei ihm nie signalisiert worden, dass ein Wettbüro an dem fraglichen Standort, einem seit einiger Zeit leer stehenden Uhrengeschäft an der Hauptstraße 24, nicht gewollt sei. „Wenn sie mir gesagt hätten, dass sie es da nicht wollen, wäre ich woanders hingegangen, es gibt genügend Ladenlokale.“
„Es gab eine mündliche Bestätigung“
Nach eigener Darstellung habe er eng mit den zuständigen Stellen zusammengearbeitet. „Ich habe mich um jede Kleinigkeit gekümmert, wegen jedem Handgriff nachgefragt“, beteuert er. Am 30. November stellte er beim dafür zuständigen Märkischen Kreis einen Nutzungsänderungsantrag für ein „Sportwettbüro mit Verweilcharakter“. Nicht nur mit dem Kreis sei er wegen des Wettbüros in regelmäßigem Kontakt gewesen, sondern auch mit Personen aus den Fachbereichen Stadtplanung und Ordnung der Stadt. „Es gab eine mündliche Bestätigung, dass ich ein Wettbüro aufmachen kann“, sagt der junge Geschäftsmann.
Friedrich Rothaar, Fachbereichsleiter Stadtplanung, widerspricht dieser Darstellung entschieden: „Das ist völlig absurd.“ Zu dem Zeitpunkt einer Anfrage des Geschäftsmanns sei die Eröffnung eines Wettbüros zwar planungsrechtlich möglich gewesen, aber nicht einmal diese Auskunft sei erteilt worden. Stattdessen habe man an den Märkischen Kreis verwiesen, der als Genehmigungsbehörde zuständig sei. Innerhalb der zweimonatigen Einvernehmensfrist habe die Gemeinde zudem die Möglichkeit, steuernd einzugreifen, wenn ein Vorhaben den stadtplanerischen Zielsetzungen entgegen spreche, erklärt Rothaar.
Unter Berufung auf das Einzelhandelskonzept nutzte die Stadt Meinerzhagen also sogenannte Planungssicherungsinstrumente. Das sind konkret der Erlass einer Veränderungssperre und der – noch zu erfolgende – Zurückstellungsantrag beim Kreis. „Wenn dieser Antrag kommen sollte, wovon auszugehen ist, würde das Verfahren bis zu zwölf Monate ruhen. Solange würden wir nicht darüber entscheiden“, sagt Peter Tüch, Fachdienstleiter für Bauaufsicht und Immissionsschutz beim Märkischen Kreis.
Stadt: „Besitzer ist Risiko eingegangen“
Tüch und Rothaar verweisen übereinstimmend darauf, dass schon vor einer schriftlichen Genehmigung mit der Nutzungsänderung in dem Ladenlokal begonnen worden sei. „Fakt ist: Er hat sein Vorhaben umgesetzt, bevor er eine Genehmigung hatte“, sagt Rothaar. Damit sei er ein Risiko eingegangen, dass er nun tragen müsste.
Dem Wettbüro-Betreiber erschienen die Aussagen der Behörden, dass ein Wettbüro an der Hauptstraße zum Zeitpunkt der Anfrage zulässig sei, anscheinend als verbindliche Zusage. Er habe sich auf das verlassen, was er als „das Okay von der Stadt“ bezeichnet. Um daraufhin einen Nutzungsänderungsantrag stellen zu können, habe er allerdings einen gültigen Mietvertrag vorweisen müssen. „Ich habe einen langjährigen Mietvertrag unterschrieben und mit den Bauarbeiten begonnen. Ich habe sehr große Investitionen durchgeführt.“ Den Umgang mit ihm kann er nicht nachvollziehen. „Ich finde das sehr schade. Menschlich ist das nicht korrekt, es geht um den Verlust meiner Existenz.“
Dass der Wettbüro-Betreiber, wie angekündigt, gegen den Beschluss rechtlich vorgehen will, hatte die FDP-Fraktion befürchtet und deswegen in der Ratssitzung geschlossen dagegen gestimmt. „Es kommen womöglich Schadenersatzforderungen auf die Stadt Meinerzhagen zu“, sagt Fraktionschef Kai Krause. Man habe mit dem Einzelhandelskonzept ein Rechtskonstrukt geschaffen und hoffe, dass man damit durchkommt. „Wir glauben nicht, dass das Aussicht auf Erfolg hat, wenn es zur Klage kommt“, sagt Krause.
Als Rechtsgrundlage benötige man vielmehr ein Vergnügungsstättenkonzept für ganz Meinerzhagen. Nach jetziger Lage könne der Betreiber, wenn er an der Hauptstraße 24 seinen Laden nicht eröffnen kann, es gegenüber oder nebenan erneut versuchen. „Man muss sich auch die Frage stellen, warum man bei vier anderen Wettbüros in Meinerzhagen nichts macht, aber jetzt beim fünften?“
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