Gerichtsverhandlung
DJ-Ware angeboten, aber nie verschickt
17 Betrugstaten und eine Haftstrafe von zwei Jahren brachte ein 32-jähriger Angeklagter schon mit ins Amtsgericht Lüdenscheid. Dort wurden ihm noch weitere sieben Betrugstaten vorgeworfen.
Meinerzhagen – Wegen des zeitlichen Ablaufs wurde eine Gesamtstrafe gebildet. Die Betrugstaten entsprachen dem Klassiker dieser Straftat, die wegen der Kontakte zwischen „Verkäufern“ und verhinderten Käufern fast immer aufgeklärt werden. Der Angeklagte hatte von Meinerzhagen aus Angebote über das Internet veröffentlicht, auf die Interessenten mit Geldzahlungen reagierten. Doch die Ware wurde nie geliefert. Allerdings wehrte er sich gegen den gravierendsten Vorwurf: 4100 Euro sollte er für ein Baugerüst vereinnahmt haben, das nie geliefert wurde. Der Angeklagte hatte für den Eingang des Geldes auf seinem Konto eine Erklärung, die den Schwarzen Peter einer Person zuschob, mit der er selbst nur legale Bitcoin-Geschäfte getätigt haben wollte. Möglicherweise hatte dieser Verdächtige dann seinerseits den Internet-Betrug begangen. Diese Geschichte war dem Angeklagten nicht zu widerlegen. Für ihn sprach in dieser Sache auch, dass er von den vielen technischen Details, um die es bei diesen „Verkaufs“-Verhandlungen ging, keine Ahnung hatte.
Sechs Betrugstaten
So blieben sechs Betrugstaten mit Discjockey-Zubehör übrig, deren Schaden jeweils bis zu 700 Euro erreichte. Das Schöffengericht stockte das milde Urteil von zwei Jahren, das der Angeklagte mitgebracht hatte, zu einer Gesamtstrafe auf. Dabei spielte die Situation des Drogenabhängigen eine Rolle: Zum Auftakt des Verfahrens konnte er noch persönlich erscheinen. Einen Tag vor dem Fortsetzungstermin hatte er jedoch eine Langzeittherapie angetreten, sich entschuldigt und schriftlich einer Fortsetzung ohne seine Beteiligung zugestimmt. Das Schöffengericht verurteilte ihn in Abwesenheit zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Diese ist so bemessen, dass er nach seiner (erfolgreichen) Therapie nicht noch im Strafvollzug verbringen muss. Auch der sonst übliche Vorwegvollzug einiger Monate Haft wäre nach dem Antritt der Therapie keine gute Lösung gewesen.