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Flüchtlinge halten Einwohnerzahl hoch

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Von: Frank Zacharias

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Gundula Klotz mit einer „Wohnungsgeberbescheinigung gemäß Paragraf 19 des Bundemeldegesetzes“: Was sperrig klingt, ist seit November wieder Pflicht bei der Meldung im Bürgerbüro nach einem Umzug.  -  Foto: Schröder
Gundula Klotz mit einer „Wohnungsgeberbescheinigung gemäß Paragraf 19 des Bundemeldegesetzes“: Was sperrig klingt, ist seit November wieder Pflicht bei der Meldung im Bürgerbüro nach einem Umzug. -  Foto: Schröder

Meinerzhagen - Diese Zahl ist angesichts des oftmals angekündigten demografischen Wandels beeindruckend: Hatten zum Stichtag 31. Dezember 2014 noch 20 366 Bürger ihren Hauptwohnsitz in Meinerzhagen, waren es ein Jahr später schon 20 486 – also 120 mehr.

In Zeiten schrumpfender Kommunen zweifellos bemerkenswert. Doch der Grund für den Anstieg ist schnell gefunden: „Die Flüchtlinge werden, sobald sie eine Wohnung beziehen, unmittelbar gemeldet“, erklärt Bürgerbüro-Leiterin Gundula Klotz auf Anfrage der MZ. Betroffen sind also nur solche Männer und Frauen, die unter städtischer Obhut untergebracht werden. Die (noch) in der Jugendherberge einquartierten Menschen, die durch die Bezirksregierung „verwaltet“ werden, zählen nicht dazu.

Deutlich wird auch: Ohne die Flüchtlinge befände sich Meinerzhagens Einwohnerzahl weiter im Sinkflug. Denn insgesamt meldete die Stadtverwaltung im Dezember etwa 350 Menschen, die auf der Flucht in Meinerzhagen untergekommen sind. Würden diese Personen nicht in der Statistik berücksichtigt, hätte die Volmestadt ein Einwohnerminus von 230 Personen zu verzeichnen.

In den genannten Zahlen nicht enthalten sind Personen, die in Meinerzhagen nur ihren Zweitwohnsitz haben. Von denen gab es Ende 2014 noch 779, Ende 2015 aber nur noch 642. Ein deutlicher Rückgang, den sich Gundula Klotz mit dem Rücklauf auf Anschreiben an die betroffenen Wohnungsinhaber erklärt. „Häufig vergessen die Leute einfach, ihren Nebenwohnsitz abzumelden. Manchmal sind es dann Eltern, deren Kinder noch im Haus gemeldet waren, bis sie dann endgültig ausgezogen sind.“ Wann ein Wohnsitz überhaupt gemeldet werden muss, ist dabei klar geregelt. „Es gilt eine Halbjahresfrist. Wenn jemand also nur kurzzeitig eine Wohnung nutzen muss, ist das nicht meldepflichtig. Ab einem halben Jahr aber durchaus“, erklärt Gundula Klotz.

Die Leiterin des Meinerzhagener Bürgerbüros weist in diesem Zusammenhang erneut auf eine Änderung im Meldeverfahren hin, die am 1. November in Kraft getreten ist (die MZ berichtete). Wieder eingeführt wurde damit die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Anmeldung und bei der Abmeldung, das heißt: Wohnungsgeber müssen den Mietern den Ein- oder Auszug schriftlich bestätigen. Diese Bescheinigung ist der Meldebehörde vorzulegen. „Das vergessen einige leider immer noch. Diese Bescheinigung müssen aber innerhalb von zwei Wochen nachgereicht werden“, betont Gundula Klotz. Ein entsprechendes Formular ist auf der Internetseite der Stadt Meinerzhagen abrufbar.

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