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Neue Corona-Regeln: Das gilt jetzt in Meinerzhagens Einrichtungen

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Von: Göran Isleib

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Eine Krankenschwester eines mobilen Test-Teams ordnet die Testergebnisse von Corona-Schnelltests.
Coronatests: Für Besucher in Seniorenwohnheimen weiterhin Pflicht. © Jens Kalaene/dpa

Eine ganze Reihe von Lockerungen gelten seit dem 4. Juni in Seniorenheimen. Aber was davon setzen die Meinerzhagener Einrichtungen um?

Meinerzhagen - „Bei uns bleibt es zunächst so wie gehabt“, sagt Julia Knips vom ambulanten Pflegedienst Aurelia. Der betreibt auf der Birkeshöh neben dem ambulanten Pflegedienst eine Demenz-Pflege-Wohngemeinschaft. Auch wenn das Land die Infektionsschutzmaßnahmen zum 4. Juni gelockert hat, wolle man bei Aurelia nur minimal zurückfahren.

Dazu waren die bisherigen Erfahrungen mit den zahlreichen Schutz- und Hygienemaßnahmen offenbar zu gut. „Im Haus werden OP-Masken getragen, bei der direkten Pflege am Menschen setzen wir weiter auf die bewährten FFP2-Masken“, sagt Julia Knips. Auch Besucher tragen weiterhin mindestens eine OP-Maske. „Es gibt aber einige Besucherinnen und Besucher, die sich aus Sicherheitsgründen für eine bessere FFP2-Maske entscheiden“, hat Julia Knips beobachtet.

Maskenpflicht fällt weg - aber Einrichtungen machen von Hausrecht Gebrauch

„Die anhaltend sinkende Tendenz bei den Infektionszahlen und die hohen Impfquoten bei Beschäftigten und Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe ermöglichen ab 4. Juni weitere Öffnungsschritte in den Einrichtungen. So entfallen auch die Maskenpflicht für nicht geimpfte und nicht genesene Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Abstandsempfehlungen. Auch wenn das Land gelockert hat, vorgeschrieben sind weiterhin Tests“, heißt es seitens des Gesundheitsministeriums.

Ingrid Papst Leiterin des Wilhelm-Langemann-Hauses, das sich ebenfalls auf der Birkeshöh befindet, weiß, dass sich der Krisenstab des Perthes-Stiftung, der sich jeweils nach den Entscheidungen des Gesundheitsministeriums zu einer Sitzung trifft, sich in etwa an die Ministeriumsvorgaben hält. „Dass weiterhin getestet wird, steht ja bereits fest“, sagt Ingrid Papst. Und fest stehe auch, dass OP-Masken getragen werden sollten. „Im Wilhelm-Langemann-Haus haben wir mit den bisherigen Hygienemaßnahmen gute Erfolge erzielt.“

In den gelockerten Regelungen des Landes heißt es unter anderem auch: „Für Besucherinnen und Besucher reicht künftig eine medizinische Maske aus, die nur noch in Eingangsbereichen und Fluren zu tragen ist. Ebenso entfällt für Besucherinnen und Besucher das sogenannte Kurzscreening, die Abfrage von Symptomen wie Husten und Schnupfen und die Temperaturmessung. Die Testpflicht bleibt für sie zunächst erhalten.“

APD: „Gehen mit sehr viel Bedacht an die Änderungen heran“

Vorsicht walten lässt auch Claudius Hasenau, Geschäftsführer der APD Ambulante Pflegedienste Meinerzhagen GmbH: „In den APD-Demenz-Wohngemeinschaften ,Leben in Meinerzhagen’ gehen wir mit sehr viel Bedacht an die Änderungen heran. Gerade vor dem Pfingstwochenende, an dem erfahrungsgemäß viele Angehörige ihre Lieben besuchen wollen, werden wir nicht alle Hüllen fallen lassen. Stattdessen werden wir zunächst bei den bewährten Hygiene-Vorgaben bleiben, mit denen wir in der Corona-Zeit sehr gute Erfahrungen gemacht haben.

Bis auf Weiteres halten wir auch die FFP2-Maskenpflicht aufrecht. Das weitere Vorgehen werden wir bei nächster Gelegenheit mit den Angehörigen thematisieren.“ Auch in Zukunft gelte, dass sich alle Besucherinnen und Besucher verpflichtend testen lassen müssen, unabhängig vom Immunisierungsstatus. Geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden zweimal pro Woche getestet, ungeimpfte täglich.

„Das einzige, was ab sofort auch bei uns wegfällt, ist das Screening und die damit verbundene Dokumentation. Das bedeutet für uns weniger Papierkram und eine echte Erleichterung unserer Arbeit“, so Hasenau abschließend.

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