300 statt 7,04 Euro: Geklauter Schnaps wird teuer

Wahrlich teuer zu stehen kam einem Mann aus Meinerzhagen ein Schnaps-Diebstahl. Wert der Beute: 7,04 Euro. Urteil des Amtsgerichts Meinerzhagen: 300 Euro Geldstrafe.
Meinerzhagen - Am 7. Februar vergangenen Jahres betrat der Angeklagte die Lidl-Filiale in Meinerzhagen. Gegen 18.30 Uhr ließ er Alkohol im Wert von 7,04 Euro in seiner Tasche verschwinden.
Der Diebstahl blieb nicht unbemerkt und es erging Hausverbot gegen den 26-Jährigen. Daran hielt er sich jedoch nicht. Gerade einmal zwei Tage nach dem Diebstahl suchte er das Geschäft erneut auf. Damit machte sich der Mann aufgrund des Hausverbots wegen Hausfriedensbruchs strafbar.
Einstellung des Verfahrens kommt für Staatsanwaltschaft nicht infrage
In seinem Strafprozess im Amtsgericht Meinerzhagen machte es der 26-Jährige kurz: „Das stimmt so.“ Der Richter regte an, das Verfahren einzustellen. Doch damit zeigte sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft, dessen Zustimmung für eine Einstellung notwendig ist, nicht einverstanden. Denn was der Richter nicht wusste: Gegen den Meinerzhagener waren bereits mehrere Verfahren eingestellt worden. Jetzt müsse er auch mal bestraft werden, auch wenn das Diebesgut von nur geringem Wert sei, argumentierte der Vertreter der Staatsanwaltschaft.
Und so lautete das Urteil schließlich 300 Euro Geldstrafe (30 Tagessätze zu je 10 Euro) wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs. Für den Mann, der derzeit Schüler ist und vor Gericht ein monatliches Nettoeinkommen von 100 Euro angab, eine spürbare Strafe.