Gut gemeint, aber nicht erlaubt
Grundstückseigentümer muss Zusatzbeschilderung wieder entfernen
Am Ende des Siepener Weges, und zwar unterhalb des dort vorhandenen Hochhauses, befindet sich eine kleine Abstellfläche für Pkw. Die befindet sich seit einiger Zeit im privaten Besitz.
Meinerzhagen – Im Rahmen der Verkaufsabwicklung wurde auf Bitte des Erwerbers die vorher bestehende Parkverbotsbeschilderung für den Siepener Weg gut 50 Meter vorgezogen, zunächst als Provisorium. Die Beschilderung hat zwischenzeitlich jedoch der Käufer mit einer Ergänzung versehen.
Keine rechtliche Wirkung
„Bitte Ordnung halten“ und „Hier ist kein Hundeklo“ mögen zwar gut gemeinte Hinweise sein. Da sich daraus jedoch keinerlei rechtliche Wirkung ergibt und zudem derartige Zusätze nicht mit einem amtlichen Verkehrszeichen verbunden sein dürfen, hat sich das Ordnungsamt mit dem Verursacher in Verbindung gesetzt.
Das Ergebnis: Sobald das Wetter es zulässt, wird das Verkehrsschild wieder mit einem regulären Masten aufgestellt. Die Zusätze bringt der Grundstückseigentümer nunmehr auf einem privaten Schild auf seinem Grundstück an. Ordnung muss schließlich sein.