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Polizei überwacht das Telefon einer Dealerin

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Von: Jana Peuckert

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Ein 28-jähriger Mann stand vor Gericht, weil er 50 Gramm Marihuana gekauft haben soll.. © DPA

Kunde landet vor Gericht / 28-Jähriger hat 50 Gramm Marihuana gekauft

Meinerzhagen – Aufgrund des Verdachts, sie handele mit Drogen, überwachte die Polizei das Telefon einer Frau. Bei der Auswertung fiel den Beamten ein 28-Jähriger Meinerzhagener auf. Er soll Kunde der mutmaßlichen Dealerin sein.

Konkret warf die Staatsanwaltschaft dem Mann vor, am 18. Januar vergangenen Jahres in Meinerzhagen 50 Gramm Marihuana für 320 Euro erworben zu haben.

Im darauf folgenden Prozess gegen ihn im Amtsgericht Meinerzhagen stritt der Mann ab, Kontakt zu der Frau gehabt zu haben: „Ich habe keine Drogen bei ihr gekauft.“ Der Richter hielt dem Angeklagten vor, dass das Geschäft von dessen Handy aus vereinbart worden war. „Es ist ein Familienhandy“, gab der Meinerzhagener dazu an. Nicht nur er, sondern einige weitere Personen nutzen es.

Die mutmaßliche Dealerin hat nach der Strafprozessordnung ein Auskunftsverweigerungsrecht, da sie sich nicht selbst belasten muss. Die Frau sei in vielen weiteren Verfahren verdächtigt worden, gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen zu haben, gab der Richter bekannt. Bislang habe sie immer geschwiegen. Davon gehe er auch in diesem Verfahren aus, erklärte der Vorsitzende. Deshalb sei sie gar nicht erst als Zeugin geladen worden.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft bestand dennoch darauf, die Frau zum jetzigen Vorwurf zu befragen. Auch, wenn sie wahrscheinlich schweige, müsste jedes Beweismittel erschöpft werden. Insbesondere im Hinblick auf eine einschlägige Vorstrafe des Angeklagten. Der Prozess wurde daraufhin ausgesetzt. Nun soll geklärt werden, ob die Frau bereit wäre, in diesem konkreten Fall eine Aussage zu machen. Verweigert sie das, wird das Verfahren wahrscheinlich außergerichtlich beendet.

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