In einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im Februar dieses Jahres sowie einer darauffolgenden Sitzung des Rates wurde der Tagesordnungspunkt jeweils einstimmig abgesetzt. Der Grund: Anfang dieses Jahres wählte der Verein einen neuen Vorstand. Dem wollte die Stadt Meinerzhagen nochmals die Gelegenheit geben, sich zum Antrag zu äußern. Ende April dieses Jahres trafen sich schließlich drei Vorstandsmitglieder des Vereins mit Vertretern der Stadt. Im Gespräch bestärkten sie noch einmal den Wunsch, einen muslimischen Friedhof in eigener Trägerschaft betreiben zu wollen. Am 24. Oktober geht es in der Ratssitzung noch einmal um das Thema. Die Stadt steht dabei auf dem Standpunkt, dass der Verein Ditib türkisch-islamische Gemeinde zu Meinerzhagen „weder eine Gemeinde noch derzeit Religionsgemeinschaft im Sinne einer Körperschaft öffentlichen Rechts“ ist, wie es in der Vorlage zur Ratssitzung erläutert wird. Ein Anlegen und Unterhalten von Friedhöfen als Friedhofsträger scheide damit grundsätzlich aus. Allerdings: Die Stadt dürfte nach den gesetzlichen Vorgaben die Errichtung und den Betrieb eines Friedhofes sehr wohl an private Rechtsträger übertragen. Allerdings nur, wenn eben die den dauerhaften Betrieb sicherstellen könnten. Und genau das sieht die Stadt kritisch, denn man rede hier nicht von einem Betrieb über ein paar Jahre, sondern über einen quasi ewigen Betrieb. In der Vorlage finden sich zum Schluss grundlegende Fragen und Antworten zum Thema. Was wäre zum Beispiel, wenn der Verein – aus welchem Grund auch immer – den Friedhof plötzlich nicht mehr weiterbetreiben wolle? In dem Fall müsste die Stadt Meinerzhagen die Aufgabe übernehmen und die Unterhaltung sicherstellen. Und selbst, wenn die Stadt dem Verein die Möglichkeit zum Betrieb eines Friedhofs einräume, hätte die Stadt weitere Aufgaben zu übernehmen. Denn der Betreiber unterstünde dann der Rechtsaufsicht durch die Stadt. Im Klartext: Die Friedhofs- und auch Gebührensatzungen müssten im Einvernehmen mit dem Betreiber des Friedhofs durch die Stadt erlassen werden.
Damit der Verein selbst zum Friedhofsträger werden kann und damit die Möglichkeit erhielte, einen Friedhof anzulegen und zu unterhalten, müsste er die Anerkennung als Religionsgemeinschaft mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts beantragen. Zuständig dafür wäre die Bezirksregierung.
Doch welche Möglichkeiten hätte die Stadt, den Verein neben der theoretisch denkbaren Aufgabenübertragung zu unterstützen? Sie könnte prüfen, „ob auf dem kommunalen Friedhof die letzte Ruhe der Muslime in Übereinstimmung mit den zwingenden Glaubenssätzen in einem besonderen Grabfeld ermöglicht werden kann. In gleicher Weise könnte die Stadt Meinerzhagen die kirchlichen Friedhofsträger um eine entsprechende Prüfung bitten“, heißt es abschließend in der Vorlage.
Der Verein Ditib türkisch-islamische Gemeinde zu Meinerzhagen war am Freitag dieser Woche für eine Stellungnahme telefonisch nicht zu erreichen.