Abschied nehmen in schweren Zeiten
Corona-Lockdown: Bestatter räumt kursierende Fehl-Infos aus
Der Verlust eines lieben und nahestehenden Menschen, die Beerdigung und deren Vorbereitung sowie die ersten Schritte zur Trauerbewältigung bedeuten für die Angehörigen eine unermessliche psychische Belastung. Erschwerend kommt seit Beginn der Corona-Krise bekanntlich hinzu, dass das Abschiednehmen und die Bestattung nur unter Einhaltung pandemie-bedingter Vorschriften stattfinden können.
Meinerzhagen –Allerdings kursiert – wie Theo Eckmann, Inhaber des Bestattungshauses Eckmann, erklärt – im aktuellen Lockdown seit einigen Wochen eine Fehl-Information. Die inzwischen weit verbreitete Annahme, dass es untersagt sei, dass Angehörige in der Friedhofskapelle Abschied am offenen Sarg nehmen, sei falsch, betont Theo Eckmann.
Abschied war und ist möglich
Der Meinerzhagener Bestatter und Friedhofsgärtner erläutert: „Der Abschied in den Kammern der Kapelle war möglich und bleibt auch weiterhin möglich.“ Dabei seien natürlich die Corona-Regelungen wie beispielsweise das Abstandhalten zu beachten. Letzteres gelte auch für die Alternative zur Friedhofskapelle: den Abschiedsraum des Bestattungshauses. Wahlweise hätten Angehörige auch dort nach wie vor die Möglichkeit, sich am offenen Sarg vom Verstorbenen zu verabschieden.
Eine offizielle Beschränkung der Teilnehmerzahl gebe es dabei nicht, so Eckmann. Allerdings sei beim Abschiednehmen in der Regel ausschließlich der engste Familienkreis dabei. Und für den Fall, dass es für den jeweiligen Raum doch zu viele Personen sein sollten, würden sie „in zwei oder mehrere kleine Gruppen aufgeteilt, die dann nacheinander Abschied nehmen können“, erklärt der Meinerzhagener.
Begleitung für Angehörige erschwert
Theo Eckmann weiß aus seiner langjährigen beruflichen Erfahrung, wie immens wichtig es für Angehörige ist, sich vom Verstorbenen verabschieden zu können. Umso mehr gelte dies für Angehörige, „die nicht die Möglichkeit hatten, im Krankenhaus, Altenheim oder Hospiz Abschied zu nehmen“, sagt er im Blick auf die Corona-Krise.
Viele Menschen konnten durch Besuchsverbote ihre Angehörigen über längere Zeit nicht besuchen oder sie beim Sterben begleiten.
Trauerbewältigung
Doch ob in Pandemie-Zeiten oder auch davor – generell gelte: „Das Abschiednehmen ist der erste und zugleich der wichtigste Schritt zur Trauerbewältigung“, betont der Bestatter und Friedhofsgärtner.
Allerdings – auch auf diesen Fall weist Theo Eckmann ausdrücklich hin – müsse das Abschiednehmen am offenen Sarg entfallen, falls der Verstorbene positiv auf Corona gestestet worden ist: „Das ist dann aus Sicherheitsgründen leider nicht erlaubt.“
Darüber hinaus entkräftet er in diesem Zusammenhang eine weitere kursierende Fehl-Information: Es sei falsch, dass ein positiv auf Corona getesteter Verstorbener per Feuerbestattung beigesetzt werden muss. Korrekt sei hingegen, dass auch in diesem Fall eine Erdbestattung durchgeführt werden darf, weiß Theo Eckmann. „Eine Feuerbestattung ist nicht verpflichtend. Es darf niemand gegen seinen ausdrücklichen Wunsch verbrannt werden.“