Entscheidung im Missbrauchsprozess vertagt

MEINERZHAGEN - Die Entscheidung im Missbrauchsprozess ist vertagt. Laut einem Attest des Hausarztes des Angeklagten ist dieser teilweise verhandlungsunfähig. Eine Untersuchung der Universitätsklinik in Düsseldorf bestätigte, dass der 53-Jährige an einem gutartigen Gehirntumor leidet. Dieser könne auf das Gehirn drücken und dadurch Ausfallerscheinungen hervorrufen.
Der Fall
Ein 53-jähriger Familienvater muss sich vor dem Landgericht Hagen verantworten. Er soll seine Stieftochter in Meinerzhagen jahrelang massiv sexuell missbraucht haben. Die Taten sollen begonnen haben, als das Kind elf Jahre alt war. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.
Dies ist besonders im Hinblick auf die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten relevant. Der vom Gericht bestellte medizinische Gutachter Prof. Dirk Woitalla bestätigte am Freitag den Befund auf der Grundlage der Krankenakte und einer kurzen eigenen Untersuchung des Patienten. Er sah keine Hinweise auf einen permanenten Schaden, hielt Ausfallerscheinungen bei dem 53-Jährigen aber für möglich. Um sicherzustellen, dass der Angeklagte dem Verhandlungsverlauf im Gerichtssaal fortlaufend folgen könne, sei grundsätzlich der Einsatz eines mobilen Gerätes zur Messung der Hirnstromkurven (EEG) möglich, sagte der Mediziner.
Die Alternative lässt um den Fortgang des Prozesses fürchten: Durch eine Operation soll dem 53-Jährigen der Tumor entfernt werden. Vom Fortgang des Heilungsprozesses wird es dann abhängen, ob innerhalb der von der Strafprozessordnung vorgesehenen Fristen weiterverhandelt werden kann. Sollte sich der Heilungsprozess zu lange hinziehen, platzt der Prozess – in dem strittigen Verfahren müssten die Geschädigten dann erneut aussagen.
Den Antrag der Anwälte des Angeklagten, die Glaubwürdigkeit der Zeuginnen durch einen weiteren psychologischen Gutachter überprüfen zu lassen, wies das Gericht zurück. Der Vorsitzende Richter Marcus Teich machte deutlich, dass das Gericht das vorliegende Gutachten der Psychologin Cornelia Orth als „transparent und nachvollziehbar“ einschätzt. Entgegen den Behauptungen der Anwälte habe sich die Expertin „umfassend mit möglichen fremdsuggestiven Einflüssen auseinandergesetzt“, die auf die Aussagen der beiden Hauptbelastungszeuginnen eingewirkt haben könnten. Es gebe aber „keine Anhaltspunkt für Falschbelastungsmotive“.
Das Verfahren soll nun am 13. Februar mit halber Kraft fortgesetzt werden. Der darauf folgende Termin Ende März wird voraussichtlich schon nach dem operativen Eingriff stattfinden. Prof. Dirk Woitalla soll bei beiden Terminen die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten prüfen. Der Fall: Der 53-jähriger Familienvater muss sich vor dem Landgericht Hagen verantworten. Er soll seine Stieftochter in Meinerzhagen jahrelang massiv sexuell missbraucht haben. Die Taten sollen begonnen haben, als das Kind elf Jahre alt war. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. - thk