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Streit am Bauhof endet vor Gericht

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Von: Jana Peuckert

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Symbolbild
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Meinerzhagen - Der 75-Jährige konnte sich das Grinsen nicht verkneifen. Dabei war die Situation, in der er sich befand, alles andere als lustig: Der Rentner saß am Dienstag auf der Anklagebank im Amtsgericht Meinerzhagen – und zwar wegen gefährlicher Körperverletzung.

Am 12. Juli vergangenen Jahres machte sich der Angeklagte mit seinem vollbeladenen Kombi auf den Weg zum Meinerzhagener Baubetriebshof, um Grünabfall abzugeben. Als er das Tor erreichte, forderte ihn ein Mitarbeiter des Hofes auf, zu warten, bis ein paar Autos das Gelände verlassen hätten. Damit war der Rentner aber nicht einverstanden. Statt anzuhalten, bewegte er sich mit seinem Wagen auf den Mitarbeiter zu und fuhr ihm gegen das Knie.

„Nach meinem Gedächtnis habe ich ihn nicht angefahren“, echauffierte sich der 75-Jährige. Der Mitarbeiter habe ihn gesehen und aus reiner Schikane nicht auf den Hof lassen wollen, war sich der Angeklagte sicher. Die beiden Männer kennen sich schon länger. „Aber immer mit Problemen“, erklärte der Rentner. Der andere habe sich aufgespielt, als sei er der Chef. Dann habe er sich auch noch mit den Händen auf seiner Motorhaube aufgestützt – und er selbst habe den Mitarbeiter dann beleidigt, hakte der Richter nach. „Ich habe ein bisschen geschimpft“, gab der 75-Jährige zu.

Augenzeugen berichteten, gesehen zu haben, wie das Auto des Angeklagten das Knie des Mitarbeiters tatsächlich berührt hatte. „Beim zweiten Mal ist er fast auf die Motorhaube gefallen, weil er ihn angefahren hat“, erklärte ein 27-Jähriger. Sein Kumpel konnte sich daran zwar nicht erinnern. Aber: „Er ist direkt an die Beine gefahren. Er hat ihn auf jeden Fall berührt, definitiv.“

Während ihrer Aussagen bedachte der Angeklagte die Zeugen mit einem verhöhnend wirkenden Lachen, redete immer wieder dazwischen. Einen Mann verfolgte er sogar mit einem durchdringenden Blick zur Tür hinaus. Immer wieder grätschte er in die Vernehmung. „Sie sind jetzt bitte mal ruhig“, platzte dem Verteidiger schließlich kurzzeitig der Kragen.

Die Zeugen – lediglich der Geschädigte selbst wurde nicht gehört – bestätigten die Anklageschrift, zudem lag ein ärztliches Attest vor, das Prellungen am Knie des Bauhof-Mitarbeiters beschreibt. Nach kurzer Unterbrechung der Verhandlung erklärte der Verteidiger des Angeklagten, dass sein Mandant den Vorwurf einräume. Ergebnis: die vorläufige Verfahrenseinstellung gegen eine Zahlung von 500 Euro.

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