Ein neues Denkmal unter Tage in Meinerzhagen

Was gab es nicht schon für Vorschläge: Ob riesiger Standort für Datenserver, Museum oder reaktivierter Atombunker für drohende Krisenzeiten – die Räume des ehemaligen Warnamts an der Heerstraße haben die Fantasie vieler Menschen beflügelt.
Meinerzhagen – Realisiert wurde von all den Plänen aber kein einziger. Und so befindet sich die Anlage immer noch im Dornröschenschlaf – und soll möglichst auch in dem aktuellen Zustand erhalten bleiben. Das zumindest fordert die Obere Denkmalbehörde im Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Der Plan: Warnamt nebst Bunker sollen in die Denkmalliste eingetragen werden. Am 14. Februar ist diese Eintragung Thema im Ausschuss für Sport, Kultur und Denkmalpflege der Stadt Meinerzhagen (Beginn 17 Uhr, Stadthalle).
Die Überlegungen, den Bunker zum Denkmal zu erklären, sind nicht neu: Bereits am 7. April 2021 besichtigten Mitarbeiter des LWL gemeinsam mit dem Eigentümer sowie der Stadt die Anlage, in dessen Folge ein Gutachten erstellt wurde. Das Ergebnis: Beim Warnamtsbunker handelt es sich „um ein Denkmal gemäß Paragraf 2, Absatz 1, Denkmalschutzgesetz NRW, alte Fassung“(siehe Info-Kasten).

Eine Auffassung, die die Eigentümergemeinschaft allerdings kritisiert. Bekanntlich hatte sie nach der Aufgabe des Bunkers (1997) die Anlage übernommen, betrieb bis vor zwei Jahren einen Medienverlag in den überirdischen Gebäuden, während der eigentliche Bunker ungenutzt blieb. Drei Punkte führen die Eigentümer nun laut öffentlicher Beschlussvorlage an:
- Sie befürchten eine zusätzliche wirtschaftliche Belastung bei der Unterhaltung und beim Betrieb der Anlage und sehen eine erschwerte zukünftige Umnutzung.
- Es sei unverständlich, warum der Bunker erst jetzt, da er bereits seit 22 Jahren in neuem Eigentum stehe, als Denkmal betrachtet wird. Und:
- Es gebe im Bundesgebiet neun baugleiche Bunker, sodass die Meinerzhagener Anlage keinen herausragenden Wert besitze, die eine Unterschutzstellung rechtfertige.
Alle drei Kritikpunkte wischt der LWL jedoch beiseite: Zum einen spiele die wirtschaftliche Belastung gemäß Gesetz keine Rolle, da allein der Denkmalwert eine Eintragung erfordere. Und die künftige Nutzung könne erst nach erfolgter Eintragung berücksichtigt und dann auch „zu einem entsprechenden Ausgleich gebracht werden“, wie es weiter heißt. Das heißt konkret: „Es kann dann auch um Kompromisse gehen, wenn es zur Nachnutzung kommt“, erklärt Achim Neubert, der sich in der Stadtverwaltung mit dem Thema beschäftigt.

Dass man das Warnamt erst jetzt auf dem Schirm habe, erklärt der LWL indes damit, dass man seit einigen Jahren verstärkt die Bauten der 1960er- bis 1990er-Jahre im Blick habe. „Daraus ergibt sich, dass die Denkmallisten der Kommunen laufend aktualisiert und fortgeschrieben werden.“ Und abschließend sei keine bundesweite Einzigartigkeit für die Unterschutzstellung erforderlich, da das Objekt für sich die Tatbestandsmerkmale des Denkmalbegriffs erfülle. Konkret heißt es, dass der Warnamtsbunker mit Richtfunkturm „eine Bedeutung für die Entwicklungsgeschichte der Kriegsführung mit ABC-Waffen sowie des deutschen Zivilschutzes“ besitze.
Kurzum: Alle Merkmale eines Denkmals seien hier „in vollem Umfang und zweifelsfrei gegeben“, wie die Stadtverwaltung in ihrem Beschlussvorschlag betont. Womit der Handlungsspielraum für die Kommunalpolitik beschränkt ist. Die Stadt ist dadurch nämlich gezwungen, das Warnamt nebst Bunker in die Denkmalliste einzutragen.

Die Chancen, dass das Gelände einer neuen Nutzung zugeführt wird, standen indes bereits in den Vorjahren schlecht. „Es gab immer wieder Interessenten“, erinnern sich Achim Neubert und Fachbereichsleiter Friedhelm Rothaar. Allein: Die Bedingungen für eine Nachnutzung sind denkbar schlecht. Sei es hinsichtlich des Brandschutzes oder eines zusätzlichen Fluchtweges. „Durch die meterdicken Stahlbetonwände zu kommen, ist äußerst schwer – und teuer“, weiß Neubert.
Mitglieder der Eigentümergemeinschaft, die in Gesprächen mit unserer Zeitung immer wieder von einer schwierigen Nachnutzung gesprochen hatten, waren für eine Stellungnahme nicht erreichbar.