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Überraschende Warnung: Bergbaufelder könnten Neubauten beeinträchtigen

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Von: Klaus Schliek

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Darf sich wohl bald offiziell Hotel nennen: das „Landhaus Nordhelle“.
Hier waren einst die Bergwerksfelder „Eisengang“ und „Schottland IV“ zu finden: Mittlerweile sind die Schürfrechte im Bereich Koppenkopf erloschen, doch mögliche Stollen sollten bei künftigen Neubauten berücksichtigt werden, sagt das zuständige Bergbau-Amt. © Rüdiger Wirth

Bergbaustollen unter dem Landhaus Nordhelle? Durchaus möglich, sagt das zuständige Bergbauamt.

Meinerzhagen - Neben der Anfrage nach einem Tempolimit war im öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses die Stadtentwicklung ein zentraler Punkt. So sprachen sich die Kommunalpolitiker für die Änderung des Flächennutzungsplanes und des entsprechenden Bebauungsplanes im Bereich Hardt (Valbert) aus. Nur so ist es möglich, dass aus der bisherigen Tagungs- und Freizeitstätte Haus Nordhelle ein Hotelbetrieb wird.

Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange ergab dazu keine Bedenken – wohl aber einige interessante Hinweise. Das für Bergbau zuständige Fachamt der Bezirksregierung erinnerte an die ehemaligen Bergwerksfelder „Eisengang“ und „Schottland IV“. Frühere Besitzer oder deren Nachfahren sind nicht bekannt und die Schürfrechte sind erloschen. Dennoch, so das Amt, sei nicht auszuschließen, das hier vor langer Zeit Stollen gegraben wurden. Bei künftigen Bauprojekten müsse das beachtet werden.

Die Deutsche Telekom verwies darauf, dass ihre Richtfunkstrecke über das Gelände verläuft. Gebäude mit einer Höhe von mehr als 65 Meter würden für eine Störung sorgen – angesichts der vorhandenen niedrigen Bebauung ein eher vernachlässigbarer Hinweis. Wichtiger erscheint da der Vermerk der unteren Naturschutzbehörde. Die bittet um die Sicherung von markanten Einzelbäumen und um den Erhalt des Waldbestandes südwestlich des vorhandenen Gebäudes.

Fortschritte gibt es beim Bebauungsplan Scherl, weil ein bislang zögerlicher Grundeigentümer endlich ein Fachbüro mit der Erstellung des Umweltprotokolls samt Artenschutzprüfung beauftragt hat. Liegen die Unterlagen vor, kann der Plan geändert werden.

Weiter geht es auch mit dem Bebauungsplan „Hohschlade“. Auf dem Gelände zwischen Oststraße und Immecker Weg will die Stadtverwaltung durch eine Planänderung die Ansiedlung von weiteren großflächigen Einzelhandelsbetrieben verhindern. Die untere Bodenschutzbehörde beim Märkischen Kreis hat ihre Bedenken angesichts möglicher Altlasten in dem Bereich inzwischen relativiert. Handlungsbedarf besteht demnach nur, wenn auf solchen Flächen ein Neubau geplant wird.

Somit konnten die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses auch dieser Bebauungsplanänderung zustimmen und sie an den Stadtrat verweisen, der am kommenden Montag in der Stadthalle tagt.

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