Die Deutsche Telekom verwies darauf, dass ihre Richtfunkstrecke über das Gelände verläuft. Gebäude mit einer Höhe von mehr als 65 Meter würden für eine Störung sorgen – angesichts der vorhandenen niedrigen Bebauung ein eher vernachlässigbarer Hinweis. Wichtiger erscheint da der Vermerk der unteren Naturschutzbehörde. Die bittet um die Sicherung von markanten Einzelbäumen und um den Erhalt des Waldbestandes südwestlich des vorhandenen Gebäudes.
Fortschritte gibt es beim Bebauungsplan Scherl, weil ein bislang zögerlicher Grundeigentümer endlich ein Fachbüro mit der Erstellung des Umweltprotokolls samt Artenschutzprüfung beauftragt hat. Liegen die Unterlagen vor, kann der Plan geändert werden.
Weiter geht es auch mit dem Bebauungsplan „Hohschlade“. Auf dem Gelände zwischen Oststraße und Immecker Weg will die Stadtverwaltung durch eine Planänderung die Ansiedlung von weiteren großflächigen Einzelhandelsbetrieben verhindern. Die untere Bodenschutzbehörde beim Märkischen Kreis hat ihre Bedenken angesichts möglicher Altlasten in dem Bereich inzwischen relativiert. Handlungsbedarf besteht demnach nur, wenn auf solchen Flächen ein Neubau geplant wird.
Somit konnten die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses auch dieser Bebauungsplanänderung zustimmen und sie an den Stadtrat verweisen, der am kommenden Montag in der Stadthalle tagt.