Wie berichtet, wäre ein sogenannter Brückenwächter etwa an den Autobahnkreuzen zur A1 und A4 das Mittel der Wahl, aber auch ein generelles Durchfahrverbot, das sowohl für die B 54, als auch für die Umleitungen U16 und U39 in Lüdenscheid, die B 236 im Lennetal, die L 528 zwischen Halver und Kierspe sowie die L 561 und B 229 in Lüdenscheid gelten sollte – das zumindest sieht der Antrag der Lüdenscheider Ratsfraktionen vor.