Kierspe - Die Vergnügungssteuer soll angehoben werden. So sieht es der Vorschlag der Verwaltung vor, der sowohl dem Hauptausschuss als auch dem Stadtrat, der am kommenden Dienstag, 26. November, tagt.
Nachdem die Versteuerung seit Anfang des Jahres 2016 nach dem Spieleinsatz erfolgt – früher diente der Nettokasseninhalt als Grundlage – , so heißt es in der Begründung, zeichne sich ab, dass die Stadt, gegenüber der alten Besteuerungsart, langfristig weniger Vergnügungssteuereinnahmen erziele.
Dies hätten die Gegenüberstellung der alten und neuen Besteuerungsart ergeben. Die Unterschiede seien, so heißt es weiter, unter anderem auch auf die Änderungen der Spielverordnung zurückzuführen. Zu Beginn des vergangenen Jahres sei zwar die Steuer moderat um 0,2 Prozent angehoben worden, doch das reiche nicht mehr aus.
Daher soll die Vergnügungssteuer von 4,8 auf künftig 5,5 Prozent angehoben werden. Neben wenigen redaktionellen Änderungen bleiben die anderen Punkte in der neuen Vergnügungssteuersatzung unverändert. Die mittlerweile 17 Jahre alte und siebenmal geänderte Satzung wird dadurch abgelöst. In der neuen bleibe es natürlich bei der Bemessungsgrundlage Spieleinsatz beziehungsweise Anzahl der Apparate.