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Stadt sieht Ungleichbehandlung

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Von: Detlef Ruthmann

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Regionalplan - Interkommunales Gewerbegebiet mit Halver - Gerodeter Borkenkäferwald
Abgeholzt: Der Borkenkäfer hat dafür gesorgt, dass diese Flächen derzeit nicht mehr Wald sind – und nach den Ideen der Stadtplaner für ein interkommunales Gewerbegebiet mit Halver genutzt werden könnte. © Ruthmann, Det

„Wesentliche Aspekte des 2. Werkstattgespräches am 8. Januar 2020 in Arnsberg wurden nicht berücksichtigt“, kritisiert die Stadt Kierspe in der geforderten Stellungsnahme zum Entwurf des neuen Regionalplans der Bezirksregierung. 

Kierspe - Denn dabei sei „für die Bedarfsabschätzung an ASB (allgemeiner Siedlungsbereich) ein Überhang von 36 Hektar und ein Defizit von 8 Hektar an GIB (gewerblich-industrieller Bereich) angegeben“ worden.

„Im Hinblick auf die Berechnung der uns zustehenden Flächen für GIB und ASB ist die Herleitung des Bedarfes aus dem Entwurf nicht nachvollziehbar“, heißt es weiter in der Stellungnahme, die in Abstimmung mit der Kiersper Lenkungsgruppe „Regionalplan“ erstellt wurde und nun zur Beschlussfassung dem Stadtrat, der am Dienstag, 23. März, ab 17 Uhr im Pädagogischen Zentrum der Gesamtschule tagt, vorgelegt wird.

„So nicht hinzunehmen“

Die Bezirksregierung wird gebeten, die rechnerische Grundlage des Bedarfs der Flächen darzulegen. Denn nach dem vorliegenden Regionalplanentwurf und den darin enthaltenen Flächen entstehe der Eindruck, dass die Stadt Kierspe im Vergleich zu anderen Kommunen deutlich weniger Anspruch an Flächen für den gewerblich-industriellen sowie für den allgemeinen Siedlungsbereich erhalten hat. In der Stellungnahme der Stadt wird von einem „Gefühl der Ungleichbehandlung“ gesprochen.

Denn der Stadt lägen sowohl für den Ortskern als auch für Rönsahl viele Anfragen für beide Arten der Grundstücksflächen vor. Für beide Siedlungstypen benötige man mittel- und langfristig mehr Flächen, als sie im Regionalplanentwurf ausgewiesen seien. Insbesondere die deutliche Reduzierung des allgemeinen Siedlungsbereichs Östlich Rathaus stößt bei der Verantwortlichen der Stadt auf Unverständnis. „Dieser Teil ist für die städtebauliche Innenentwicklung dringend notwendig!“ Dadurch werde eine weitere Siedlungsentwicklung in Kierspe verhindert, „was so nicht hingenommen werden kann“.

Regionalplan - Interkommunales Gewerbegebiet mit Halver - Gerodeter Borkenkäferwald
Die Karte von Kierspe zeigt in Rot die „Reserve Wohnen“ und in grün eingekreist die Flächen, die herausgenommen werden sollen. © Karte: Bezirksregierung Arnsberg

Vergleichbares gilt für das Gebiet „Vor dem Isern“ in Rönsahl, dort seien ebenfalls Flächen gestrichen worden – was die Stadt ebenfalls nicht hinnehmen will. Dagegen gibt es keine Einwände gegen die Herausnahmen von Flächen an der Thingslindestraße, am Trimpenstück, in der Schnörrenbach, östlich der Feldstraße und an der Windfuhr.

Ebenso wird in der Stellungnahme moniert, dass der Stadt keine Entwicklung von Gewerbeflächen im Stadtgebiet zugestanden wird. Denn bislang gebe es lediglich das interkommunale Gewerbegebiet „Auf der Heide“ in Meinerzhagen, an dem Kierspe partizipiere. Es sei aber noch keine Abstimmung erfolgt. Kierspe begrüßt zwar dieses Vorhaben, doch stehe noch nicht fest, ob diese Flächen entsprechend entwickelt werden können.

Option für neues Gewerbegebiet

Doch die Stadt möchte sich die Option offen halten, das Gebiet nördlich der Landesstraße 528 zwischen Hölterhaus und Vor der Mark als interkommunales Gewerbegebiet mit der Stadt Halver zu entwickeln. Schon bei den Werkstattgesprächen hatten die Kiersper dies geäußert. Die Flächen hätten eine gute Verkehrsanbindung und würden keine Siedlungsgebiete belasten. Zudem sei der Wald durch einen starken Borkenkäferbefall nahezu verschwunden, eine forstwirtschaftliche Bewirtschaftung nicht mehr gegeben.

Außerdem gab es Gespräche mit der Stadt Marienheide, ein interkommunales Gewerbegebiet im Gebiet Griemeringhausen – der Marienheider Ortsteil liegt südlich der Lingesetalsperre – zu entwickeln. Abschließend gibt es in der Kiersper Stellungnahme Kritik an den naturschutzrechtlichen Darstellungen im Regionalplan. Es gebe eine erhebliche Erweiterung, die sich allerdings nicht im Landschaftsplan wiederfinden lasse. Die Kritikpunkte der Stadt sollen, wenn der Rat die Stellungnahme verabschiedet, bei der Neuaufstellung des Regionalplans berücksichtigt werden.

Regionalplanung

Die Regionalplanung dient als regionale Raumordnung der Konkretisierung, der fachlichen Integration und Umsetzung der Ziele der Raumordnung in den Regionen. Sie nimmt damit eine vermittelnde Stellung zwischen gesamtstaatlicher Planung (Landesentwicklung) und kommunaler Gemeindeentwicklung ein. (Quelle: Wikipedia)

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