Und auch Bärbel Schulz von der Rauk- und Helmut Gerlach von der Post-Apotheke betonen – ungeachtet der Bedingungen, unter denen das Medikament aus der Rezeptpflicht entlassen wird – , dass stets zwischen den Kontraindikationen und dem Nutzen abzuwägen sei. Für Schulz und Gerlach ist ebenso wie für Ruthmann und Karge klar, dass die Beratungen vor dem Verkauf sehr wichtig sind und sich nicht von denen zu anderen Arzneimitteln unterscheiden.
Für viele Männer ist das sicherlich nicht schlecht.
Dabei handelt es sich für Bärbel Schulz und Christiane Karge um kein Tabu-Thema. Auf der anderen Seite sei jedoch nicht sicher, ob die Kunden auch stets die Wahrheit sagen, Viagra & Co. als Lifestyle-Mittel betrachten und es nicht bei der richtigen Indikation einsatzen. Denn es handelt sich um ein Medikament, das nicht lebenswichtig sei, aber sehr wohl die Lebensqualität verbessern könne.
„Es ist dann prädestiniert für die Versandapotheke“, befürchtet Karge, „wo sie die Arznei dann ohne Beratung erhalten“, fügt Schulz hinzu. Beide hoffen wie ihre Kollegen, dass die Bedingungen bei einer Entlassung aus der Rezeptpflicht ähnlich sind wie bei der „Pille danach“ für Frauen. Die gibt es bereits rezeptfrei, jedoch muss ein Beratungsbogen ausgefüllt werden. Die Beratungen eines Viagra-Käufers sollten ebenfalls dokumentiert werden.
Es ist dann prädestiniert für die Versandapotheke.
Dennoch befürchtet nicht nur Franz-Josef Ruthmann, dass die Situation in diesem Bereich unübersichtlicher wird. Er wie auch Helmut Gerlach, Bärbel Schulz und Christiane Karge sehen zwar die Beratungstätigkeit als eine ihrer wesentlichen Aufgaben, gleichwohl wäre es aus ihrer Sicht besser, wenn ein Patient vor dem Kauf von Viagra & Co. mit seinem Arzt darüber sprechen würde. Denn der Arzt kenne seinen Patienten und könne das Risiko, die Restgefahr besser einschätzen. Die Apotheker weisen zwar ebenfalls auf die Gefahren hin, wüssten jedoch nicht, ob der Patient nicht doch etwas verheimlicht – nur, um am Ende das Medikament zu bekommen.