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Osterfeuer in Kierspe: Anmeldungen und Regeln auf einen Blick 

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In der Zeit von Karsamstag bis Ostermontag dürfen Osterfeuer stattfinden – mit der entsprechenden Genehmigung.
In der Zeit von Karsamstag bis Ostermontag dürfen Osterfeuer stattfinden – mit der entsprechenden Genehmigung. © hesse

Bis zum 3. März können die Kiersper Oster- und Brauchtumsfeuer anmelden. Die Stadt weißt darauf hin, dass es dabei einige Dinge zu beachten gibt.

Kierspe – Die Zeit der Osterfeuer steht kurz bevor. Doch man kann nicht einfach ein Feuer an den Ostertagen anzünden. Es gibt gewisse Regeln, auf die die Stadt Kierspe hinweist.

Brauchtumsfeuer und Osterfeuer sind offene Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Sie dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation, ein Verein oder eine Nachbarschaftsgemeinschaft das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und diese Veranstaltung für jedermann öffentlich zugänglich ist.

Durch Brauchtumsfeuer können geeignete pflanzliche Rückstände, wie unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt, sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Die angemeldeten und von der Stadt Kierspe genehmigten Feuer dürfen erst unmittelbar vor dem Verbrennen zusammengebracht werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz von Kleintieren und Vögeln, welche im Schlagabraum Unterschlupf suchen.

Zeitraum

Osterfeuer dürfen nur in der Zeit von Karsamstag, 8. April, bis Ostermontag, 10. April, durchgeführt werden. Das Osterfeuer ist so zu platzieren, dass zu Wohngebäuden, Wäldern und mit entzündlichem Bewuchs bestellten landwirtschaftlichen Flächen ein Abstand von mindestens 50 Metern, zu sonstigen baulichen Anlagen ein Abstand von mindestens 25 Metern, von öffentlichen Verkehrsflächen ein Abstand von mindestens 25 Metern und von befestigten Wirtschaftswegen ein Abstand von mindestens 10 Metern eingehalten wird.

Anmeldung

Ein Brauchtumsfeuer ist beim Ordnungsamt der Stadt Kierspe bis spätestens zum Donnerstag, 23. März, unter Angabe von Verbrennungsort- und zeit, Größe des Brauchtumsfeuers und eines verantwortlichen Ansprechpartners mit telefonischer Erreichbarkeit auch während der Veranstaltung anzuzeigen.

Anmeldungen werden unter der Telefonnummer 0 23 59 / 66 11 33, Cordula Weigel, oder 0 23 59 / 66 11 38, Hendrik Kasper, sowie unter ordnungsamt@kierspe.de entgegengenommen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, über die Homepage der Stadt Kierspe ein Online-Formular zur Anmeldung auszufüllen.

Das Brauchtumsfeuer ist genehmigungs- und gebührenpflichtig – die Gebühr beträgt 25 Euro – und darf erst nach erfolgter Genehmigung durch die Ordnungsbehörde abgebrannt werden.

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