Nach Unfall mit Kleinbus: 79-jähriger Fahrer behält Führerschein

In der Nacht des 24. April vergangenen Jahres kam ein Taxi-Kleinbus auf der Landesstraße 528 in Kierspe in einer Linkskurve von der Straße ab. Der Wagen donnerte in eine Leitplanke, zwei Insassen wurden leicht verletzt.
Kierspe – Dem Taxifahrer aus Köln ging daraufhin ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung zu: Er sollte 600 Euro zahlen. Zudem beinhaltet der Strafbefehl einen Monat Fahrverbot. Der 79-Jährige legte Einspruch ein – und so kam es jetzt zum Prozess im Amtsgericht Meinerzhagen.
Dort erklärte der Verteidiger, dass der Unfall nicht aufgrund fahrlässigen Fehlverhaltens seines Mandanten verursacht worden sei. Der 79-Jährige habe seit 45 Jahren einen Führerschein, sei seit 33 Jahren Taxifahrer. Noch nie habe er einen Unfall verursacht. Vielmehr habe das Auto einen technischen Defekt gehabt.
Sein Mandant habe zuvor drei Personen in Köln am Hauptbahnhof aufgenommen, die nach Meinerzhagen gefahren werden sollten. Unterwegs habe er jedoch gemerkt, dass der Wagen bergauf schlecht anzog und bergab sehr schnell beschleunigte. In der Linkskurve habe dann plötzlich die Lenkung versagt und der Rentner sei geradeaus in die Leitplanke gefahren.
Direkt nach dem Unfall hätten alle Fahrgäste angegeben, ihnen sei nichts passiert. Als dann jedoch die Polizei aufgetaucht sei, hätten sie plötzlich von Schmerzen gesprochen.
Der Anwalt verschaffte den Prozessbeteiligten auch einen Überblick zum Leben seines Mandanten. Der sei Rentner, beziehe aber lediglich 256 Euro. Daher seien er, seine Frau und drei Kinder auf die Nebeneinkünfte als Taxifahrer angewiesen. Ein Fahrverbot hätte fatale Folgen für die Familie, so der Verteidiger.
Das Gericht entschied schließlich, das Verfahren gegen den Angeklagten vorläufig einzustellen. Die Verletzungsfolgen seien äußerst gering gewesen, argumentierte der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Als Auflage muss der Kölner nun 450 Euro an die Aktion Weltkinderhilfe zahlen.
Ein Fahrverbot stand nicht mehr im Raum – wofür der 79-Jährige seinen Dank sehr deutlich machte. „Ich danke Ihnen recht herzlich“, so der Angeklagte zum Richter.