Kierspe - Dirk Rohde ist mit seiner Frau geflüchtet – vor dem Lärm, der an Christi Himmelfahrt vom rund 300 Meter entfernt liegenden Motoballplatz ausging.
Dort wurde am Vatertag der Tag des offenen Platzes, unter anderem mit einem Altherren-Motoballturnier, gefeiert. Der Kiersper Unternehmer ist nicht der einzige, der im Gewerbegebiet Wildenkuhlen wohnt und der über eine Lärmbelästigung jenseits des Richtwerts von 65 Dezibel klagt, die in der jüngeren Vergangenheit deutlich zugenommen habe. Sowohl, was den zeitlichen Umfang angeht, als auch die Lautstärke.
Für Dirk Rohde Grund genug, den Kontakt zu einem Mitglied eines Motoballvereins – auf dem Platz spielen und trainieren der MBC Kiersper und die Sportfreunde Tornado – zu suchen und mit Dialogbereitschaft eine Lösung zu finden. Dies sei nicht gelungen, vielmehr habe man ihm zu verstehen gegeben, er solle doch den Fernseher lauter stellen, erzählt der Kiersper konsterniert und schüttelt den Kopf.
Beweismittel in Bild und Ton
Dann holt Dirk Rohde sein Smartphone heraus und zeigt einen kurzen Film, auf dem seine Terrasse und ein Lärmpegelmessgerät zu sehen und laute Musik zu hören sind. Das Messgerät zeigt dabei den Wert 72,6 dB (A) an. Kein Einzelfall: Fotos beziehungsweise Filme belegen, dass Werte von 69,9 und 79,9 dB (A) erreicht wurden – und dies nicht nur kurzfristig. Ein anderer kurzer Videoclip ist im Wohnzimmer aufgenommen worden, um zu verdeutlichen, wie laut die Musik und die Motorengeräusche vom Motoballplatz bei geschlossenem Fenster sind.
Dies wollen Rohde und elf andere Anlieger, die im Gewerbegebiet wohnen, nicht länger hinnehmen. Sie haben daher, letztlich auch mit Hilfe eines Rechtsanwalts, Kontakt zum Märkischen Kreis aufgenommen und Beschwerde gegen die Lärmbelästigung, die oft über dem erlaubten Richtwert von 65 dB (A) liege, erhoben. „Die Motoball-Anlage ist vor Jahren immissionsschutzrechtlich genehmigt worden“, erklärt Hendrik Klein, Pressesprecher des Märkischen Kreises, auf Anfrage der Meinerzhagener Zeitung. Die Ausübung des Motoballsports sei dort also grundsätzlich legal. Klein weist darauf hin, dass zwischenzeitlich solche Sportanlagen aus der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht herausgefallen seien.
Bestimmte Richtwerte im Gewerbegebiet
Daher sei der Sportplatz der Motoballer hinsichtlich der verursachten Lärmimmissionen auf der Basis der 18. Sportanlagenlärmschutzverordnung zu beurteilen, die auf der Basis des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassen wurde. Demnach gelten in Gewerbegebieten folgende Immissionsrichtwerte, gemessen an den nächstgelegenen Wohnungen etwa 50 Zentimeter vor dem geöffneten Fenster eines Aufenthaltsraums: Tagsüber (6 bis 22 Uhr) außerhalb der Ruhezeiten 65 dB (A). Dieser Wert gilt auch für Sonn- und Feiertage von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 20 Uhr. In den übrigen Zeiten dürfen tagsüber 60 dB (A) nicht überschritten werden und nachts (22 bis 6 Uhr) gelten 50 dB (A) als Grenzwert.
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollten die Werte tagsüber nicht um mehr als 30 dB (A) überschreiten. Nachts dürfen es kurzfristig nicht mehr als 20 dB (A) sein – die Spitzenpegel liegen also bei 95 sowie 85 dB (A). Aktuell werde beim Märkischen Kreis überprüft, so erklärt Hendrik Klein weiter, ob diese Richtwerte eingehalten werden. Eine Messung sei beim vergangenen Derby der beiden Kiersper Vereine durchgeführt worden. Die Auswertung sei, so der Pressesprecher, aber noch nicht abgeschlossen.
Die Ergebnisse würden im Laufe dieses Monats vorliegen. Welche Konsequenzen bei einer möglichen Überschreitung der Richtwerte drohten, könne man ohne Kenntnis der konkreten Ursache pauschal nicht beantworten. „Grundsätzlich würden wir geeignete Maßnahmen zur Schallreduzierung mit dem Betreiber abstimmen“, sagt der Pressesprecher des Märkischen Kreises abschließend, „und diese Maßnahmen gegebenenfalls anordnen“.