Hierzu wurde eine Reihe von Zielen formuliert. Dazu zählt unter anderem die Einrichtung eines Durchfahrtsverbots für den überregionalen Schwerlastverkehr – Quell- und Zielverkehr ausgenommen – für die folgenden Streckenabschnitte: auf den Bedarfsumleitungen U16 und U39 in Lüdenscheid, auf der B54 im Volmetal zwischen Hagen und Meinerzhagen in beiden Fahrtrichtungen, auf der B236 im Lennetal zwischen Letmathe und Werdohl in beiden Fahrtrichtungen, auf der L528 zwischen Halver und Kierspe sowie auf der L561 zwischen der Anschlussstelle Lüdenscheid-Süd und der B229 in beiden Fahrtrichtungen. Zudem sollen alternative Möglichkeiten zur Reduzierung und Kontrolle des Schwerlastverkehrs geprüft und gegebenenfalls realisiert werden.
In Bezug auf Kierspe ergänzte der Kiersper Stadtrat am Dienstagabend die Streckenabschnitte in der Aufforderung um innerstädtisches Tempo 30 in Kierspe für Schwerlastverkehr im Bereich L528 und im Bereich B237 (Abschnitt B54 bis L528).
Zudem heißt es in der Resolution auch, dass weiträumige Umleitungen des überregionalen Schwerlastverkehr – ausgenommen Quell- und Zielverkehr – rechtssicher umgesetzt werden müssen, und zwar in Fahrtrichtung Frankfurt ab dem Westhofener Kreuz über die A1, A3 und A4 sowie in Fahrtrichtung Dortmund ab dem Kreuz Olpe über die A4, A3, und A1.
Des Weiteren wird in der Resolution deutlich gemacht, dass die Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Neubau der Rahmedetalbrücke durch den Bund zu beschleunigen seien, und dass notwendige Instrumente zu schaffen seien für einen finanziellen Ausgleich der Schäden an Verkehrsinfrastruktur, sonstiger Infrastruktur sowie an Gebäuden entlang der Umleitungsstrecken – als Beispiel wird dabei ein Sonderfonds genannt.