Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, was nichts anderes heißt, als das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen zu können. Von Schöffinnen und Schöffen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Schöffen müssen Beweise aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. „Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Einsatz hervorgehen“, heißt es weiter in der Mitteilung.
„Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Von Schöffen wird erwartet, dass sie unparteiisch, selbstständig und gerecht urteilen können.“ Eine geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung werde vorausgesetzt. Juristische Kenntnisse sind übrigens nicht erforderlich.
Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen und über Rechte und Pflichten informiert sein, sowie über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe. Verantwortungsbewusstsein sollte bei dem Eingriff in das Leben anderer Menschen nicht fehlen. Sachlichkeit und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn Angeklagte aufgrund des Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch sind oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sollten dazu bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten.
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 31. März dieses Jahres beim Ordnungsamt der Stadt Kierspe, Sebastian Laatsch, Tel. 0 23 59/66 11 31). Ein Formular kann von der Internetseite der Stadt Kierspe unter der Adresse www.kierspe.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.