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Kierspe sucht gerechte Bürger 

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Die Stadt Kierspe sucht für die Wahlperiode von 2024 bis 2028 ehrenamtliche Schöffen. „Diese Bürgerinnen und Bürger werden am Amtsgericht Lüdenscheid und am Landgericht Hagen an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen“, heißt es dazu in einer Pressemitteilung der Stadt Kierspe.
Die Stadt Kierspe sucht für die Wahlperiode von 2024 bis 2028 ehrenamtliche Schöffen. „Diese Bürgerinnen und Bürger werden am Amtsgericht Lüdenscheid und am Landgericht Hagen an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen“, heißt es dazu in einer Pressemitteilung der Stadt Kierspe. © Friso Gentsch

Die Stadt Kierspe sucht für die Wahlperiode von 2024 bis 2028 ehrenamtliche Schöffen. „Diese Bürgerinnen und Bürger werden am Amtsgericht Lüdenscheid und am Landgericht Hagen an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen“, heißt es dazu in einer Pressemitteilung der Stadt Kierspe.


Kierspe - Im ersten Halbjahr des laufenden Jahres werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der Stadt Kierspe Frauen und Männer, die am Amtsgericht Lüdenscheid und Landgericht Hagen als Bindeglied zwischen Staat und Bürger an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Weiter heißt es in der Mitteilung: „Der Rat der Stadt Kierspe schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.“

Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Von Schöffen wird erwartet, dass sie unparteiisch, selbstständig und gerecht urteilen können.

Stadt Kierspe

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Bereich der Stadt Kierspe wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Es gibt allerdings auch einige Einschränkungen: Wer beispielsweise zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Ebenfalls nicht zu Schöffinnen oder Schöffen gewählt werden sollten hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete und ähnliche Berufsgruppen) sowie Religionsdiener.

Zwischen 25 und 69 Jahre alt

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, was nichts anderes heißt, als das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen zu können. Von Schöffinnen und Schöffen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Schöffen müssen Beweise aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. „Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Einsatz hervorgehen“, heißt es weiter in der Mitteilung.

„Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Von Schöffen wird erwartet, dass sie unparteiisch, selbstständig und gerecht urteilen können.“ Eine geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung werde vorausgesetzt. Juristische Kenntnisse sind übrigens nicht erforderlich.

Sachlichkeit und Unvoreingenommenheit

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen und über Rechte und Pflichten informiert sein, sowie über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe. Verantwortungsbewusstsein sollte bei dem Eingriff in das Leben anderer Menschen nicht fehlen. Sachlichkeit und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn Angeklagte aufgrund des Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch sind oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sollten dazu bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 31. März dieses Jahres beim Ordnungsamt der Stadt Kierspe, Sebastian Laatsch, Tel. 0 23 59/66 11 31). Ein Formular kann von der Internetseite der Stadt Kierspe unter der Adresse www.kierspe.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

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