Kleinprojekt-Aufruf der LAG Oben an der Volme
Ideen zur Entwicklung der Region
Auch in diesem Jahr und trotz Corona soll es die Möglichkeit geben, dass Vereine, Kommunen, aber auch Privatpersonen beziehungsweise Personengruppen – bei Letzteren muss das Vorhaben einen Nutzen für die gesamte Region haben – Kleinprojekte in Angriff nehmen und dafür eine Förderung durch das Leader-Programm in Höhe von 80 Prozent der Kosten erhalten.
Volmetal - Die lokale Aktionsgruppe ruft daher alle in Meinerzhagen, Kierspe, Halver und Schalksmühle auf, ihre Ideen von Kleinprojekten einzureichen. Dies ist seit dem vergangenen Freitag und noch bis zum 14. Februar möglich. Die Kosten von Kleinprojekten dürfen im Rahmen von 2000 bis maximal 20 000 Euro liegen und der Eigenanteil des Projektträgers muss gesichert sein. Zweckgebundene Spenden für ein Vorhaben müssen angegeben werden und verringern die förderungswürdigen Ausgaben. Das gilt nicht für Spenden, die nicht zweckgebunden sind.
Ideensammlung bis 14. Februar
Der Antrag für die Förderung eines Kleinprojekts sollte eine Projektskizze, einen Kostenplan und ein Angebot beziehungsweise eine Kostenabfrage dafür enthalten. Da der Antrag digital gestellt wird, gibt es auf der Leader-Homepage von Oben an der Volme Vorlagen (siehe Info-Kasten). Vor Antragstellung sollte mit den Regionalmanagerinnen abgeklärt werden, ob ein Vorhaben förderungswürdig ist.
Zahlreiche Projekt-Beispiele
Beispiele für Kleinprojekte aus dem vergangenen Jahr sind die Gestaltung eines Ruheplatzes beim Kleingartenverein Meinerzhagen, die Beleuchtung des Aussichtsturms auf der Karlshöhe in Halver, der Archivscanner für den Heimatverein Kierspe oder das Aufstellen von öffentlichen Defibrillatoren. Dies verdeutliche zugleich die breite Spanne der Projektmöglichkeiten, erklärt Regionalmanagerin Friederike Schriever. Sie betont, wie „super das im vergangenen Jahr funktioniert hat“ und wie dankbar die Projektträger seien. Schriever zeigt sich zuversichtlich, dass dies auch in diesem Jahr, trotz Corona, wieder so sein wird. Nach dem 14. Februar werden dann wieder, wie gewohnt, die Mitglieder der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) beraten und beschließen. Jedes Kleinprojekt, so wird betont, werde dabei einzeln vorgestellt, mithilfe objektiver Kriterien bewertet und dann beschlossen.
Sobald dann mit dem Projektträger ein sogenannter Weiterleitungsvertrag abgeschlossen wurde, kann dieser mit der Durchführung des Vorhabens beginnen.
Beginnt er vorher, kann das Projekt nicht mehr gefördert werden. Im Übrigen muss nach einem positiven LAG-Beschluss und der Unterzeichnung des Vertrags mit der Umsetzung bis zum 1. September begonnen werden. Bis zum 1. Dezember ist das Kleinprojekt abzuschließen, danach wird der Antrag auf Auszahlung der Förderung gestellt – der Projektträger geht also erst einmal in Vorleistung.
Kleinprojekte-Infos
Genaue Informationen zum Thema „Kleinprojekte“ finden Interessierte unter www.leader-obenandervolme.de unter dem Reiter „Mitmachen“ und der Rubrik „Kleinprojekte“. Ebenso gibt es ein Informationsblatt „Kleinprojekte 2021 – Informationen (Januar 2021)“. Die Regionalmanagerinnen Friederike Schriever und Susanne Neumann beantworten ebenfalls Fragen zu diesem Thema, sie sind unter Tel. 0 23 59/66 14 44 und per E-Mail an leader@obenandervolme.de erreichbar. Beim Regionalmanagement Oben an der Volme sollen die Anträge der Kleinprojekte auch eingereicht werden.