Die Mieten steigen – aber moderat

Wer in der Münchener Innenstadt eine Wohnung von rund 60 Quadratmetern Größe beziehen möchte, muss sich auf Mieten von mehr als 21 Euro pro Quadratmeter einstellen. Da ist das Wohnen in Mietwohnungen im Märkischen Kreis und damit auch in Kierspe sehr viel preiswerter.
Kierspe - Denn dort weist der Mietspiegel einen Quadratmeterpreis in mittlerer Wohnlage von 6,80 Euro aus – in einem Neubau. Dieser Spiegel ist nun nach vier Jahren noch einmal erneuert worden. Was das für die Hausbesitzer im Volmetal bedeutet, erklärt der Vorsitzende des heimischen Vereins Haus und Grund Christoph Gebauer.
Während Preise, die Verbraucher zahlen müssen, mindestens jährlich erfasst werden, liegen zwischen den einzelnen Mietspiegeln meist mehrere Jahre. Christoph Gebauer erklärt das damit, dass vor einer neuen Festlegung immer viele Datenerhebungen lägen, da man nur so feststellen könne, wie sich die Mieten entwickelt hätten. Darüber hinaus müssten sich die Verbände der Mieter und der Vermieter auf einen neuen Spiegel einigen, da dieser nicht vom Gesetzgeber in Auftrag gegeben werde.
Mieten bis sechs Prozent gestiegen
„Im Schnitt sind die Mieten in den vergangenen vier Jahren um fünf bis sechs Prozent gestiegen, nur bei Neubauten ist die Steigerung mit fast 14 Prozent deutlich stärker ausgefallen“, erklärt Christoph Gebauer, „grundsätzlich kann man im Märkischen Kreis aber immer noch preiswert wohnen.“ Da sich der Mietspiegel auf den gesamten Märkischen Kreis, den Hochsauerlandkreis und die Stadt Schwerte bezieht, müssen Mietpreise in der Innenstadt von Lüdenscheid und Arnsberg genauso berücksichtigt werden wie solche in Bollwerk oder Berken.
Im Schnitt sind die Mieten in den vergangenen vier Jahren um fünf bis sechs Prozent gestiegen, nur bei den Neubauten ist die Steigerung von fast 14 Prozent deutlich stärker ausgefallen.
„Damit das gelingt, ist ein Aufschlag auf die Mieten in den Städten Arnsberg, Iserlohn, Lüdenscheid, Menden und Schwerte möglich – je nach Baujahr des Hauses zwischen 0,25 und 0,30 Euro pro Quadratmeter“, erklärt der Haus-und-Grund-Vorsitzende. Gebauer erklärt auch, dass sich der Mietspiegel nur auf bestehende Mietverhältnisse bezieht und nicht auf neu abgeschlossene Verträge: „Wer eine Wohnung neu vermietet, kann sich mit dem Mieter auf einen Mietzins einigen. So lange dabei nicht gegen die guten Sitten verstoßen wird, sind die beiden Parteien bei der Preisfindung frei.“
Erhöhungen nur im Rahmen des Mietspiegels
Ist der Vertrag dann abgeschlossen, darf die Miete aber für diese Wohnungen nur im Rahmen des bestehenden Mietspiegels erhöht werden. Liegt also beispielsweise die Miete bei einer Neuvermietung zwei Euro über dem Spiegel, kann es lange dauern, bis eine Mieterhöhung möglich ist – es sei denn, es wurde eine sogenannte Staffelmiete vereinbart, bei der schon jährliche Erhöhungen festgelegt wurden. Aber auch Haus- und Wohnungseigentümer, die bislang eine deutlich geringere Miete verlangt haben, dürfen nicht sprunghaft auf den neuen Mietzins springen. Gebauer: „Eine Anhebung ist nur alle drei Jahre um bis zu 20 Prozent möglich, wenn dadurch der Mietspiegel nicht überschritten wird.“ Der Vereinsvorsitzende erklärt aber auch, dass jede Mieterhöhung begründet sein müsse. „Dabei kann sich der Vermieter natürlich auf den Mietspiegel beziehen. Doch wenn es keine Begründung gibt oder diese falsch formuliert wurde, kann die Forderung von dem Mieter zurückgewiesen werden“, sagt Gebauer.
Drei-Jahres-Vorgabe
Abgewichen werden kann von der Drei-Jahres-Vorgabe, wenn der Vermieter modernisiert. Gebauer: „Wird etwa das Haus gedämmt oder eine neue Heizung eingebaut, dann können acht Prozent der Modernisierungskosten pro Jahr auf die Miete aufgeschlagen werden. Allerdings nur auf den Quadratmeterpreis, nicht auf die Nebenkosten.“ Der Vereins-Vorsitzende, der im Hauptberuf Rechtsanwalt ist, rät aber dazu, vor jeder Mieterhöhung das Gespräch mit dem Mieter zu suchen. „Meist lässt sich so Streit vermeiden. Denn letztlich ist auch dem Vermieter nicht damit gedient, wenn er zwar eine Erhöhung durchsetzen kann, aber der Mieter kündigt. Steht dann die Wohnung eine Zeit lang leer, dann wird jede Mieterhöhung auf Jahre aufgefressen“, sagt Gebauer.