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Bekenntnisschule: MK kassiert „Negativplanung“ der Stadt

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Von: Detlef Ruthmann

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Geht es nach Wunsch und Willen des Trägervereins soll möglichst bald ein erstes Schuljahr in der neuen Bekenntnisschule unterrichtet werden.
Geht es nach Wunsch und Willen des Trägervereins soll möglichst bald ein erstes Schuljahr in der neuen Bekenntnisschule unterrichtet werden. © Sebastian Gollnow

Mit einer Änderung des Bebauungsplans wollte die Stadt Kierspe die Einrichtung einer sogenannten Bekenntnisschule der Baptisten-Brüder-Gemeinde verhindern. Doch so einfach ist das nicht, sagt der Kreis.

Kierspe - Die Tagesordnung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung konnte dessen Vorsitzender Holger Scheel schnell abarbeiten, da es keinen Beratungsbedarf mehr gab. Zudem fielen alle anstehenden Entscheidungen einstimmig aus.

Unter anderem bedeutet das, dass der Bebauungsplan Nummer 27 „Wohngebäude Kiersperhagen“ einen Monat lang öffentlich ausgelegt wird. Damit verbunden ist auch eine Änderung des Flächennutzungsplans, da in Kiersperhagen auf einer bislang landwirtschaftlichen Fläche, die nicht in einer Wasserschutzzone liegt, mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein Einfamilienhaus mit Garage errichtet werden soll.

Offen gelegt werden soll ebenfalls die siebte Änderung des Bebauungsplans An der Thingslinde“. Mit dieser Änderung sollen die Arten der Nutzung Schule, Kindergarten und Turnhalle nicht mehr zulässig sein. Der Verein Glaubensanker, deren Mitglieder zur Evangelischen Baptisten-Brüdergemeinde Kierspe gehören und die das Gemeindehaus betreiben, beabsichtigt, auf dem Grundstück eine Bekenntnisschule zu errichten. Dies ist nach den aktuell rechtskräftigen Festsetzungen des Bebauungsplans möglich.

Nicht nur die Baptisten-Brüdergemeinde hatte sich gegen eine Änderung des Bebauungsplans ausgesprochen. Auch der Märkische Kreis sieht dies kritisch, auch wenn gesehen wird, dass die Stadt eine künftig stark frequentierte Straße verhindern möchte: Denn „bei der Streichung einer zulässigen Nutzung handelt es sich um eine Negativplanung“. Diese müsse auf einem schlüssigen, städtebaulichen Gesamtkonzept beruhen.

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