Immer mehr Kiersper greifen zur Waffe

Kierspe - Nach den sexuellen Übergriffen in diversen deutschen Städten an Silvester sind viele Menschen verunsichert. Im Bundesgebiet häufen sich deshalb die Anfragen nach erweiterten Möglichkeiten des Selbstschutzes. Rund 1700 kleine Waffenscheine, die zum Führen einer Schreckschusspistole berechtigen, sind im Märkischen Kreis ausgestellt (Stand Dezember 2015) – und die Tendenz ist steigend. Auch in Kierspe und Meinerzhagen.
Viele Verkäufer von Abwehrstoffen, wie Reizgas und Pfefferspray, vermeldeten nach Medienberichten in den vergangenen Wochen stark ansteigende Umsätze.
Das gilt auch für Schreckschusspistolen, mit denen nicht nur Platzpatronen, sondern auch Gas- und Pfefferspray zur Abwehr verschossen werden können. Diese Waffen – in der Regel in Größe, Aussehen und Gewicht detaillierte Nachbauten der scharfen Schusswaffen – können von Personen ab 18 Jahren frei gekauft und auf dem eigenen Grundstück benutzt werden. Für das Führen, also das Tragen der geladenen, schussbereiten Schreckschusspistole am Körper außerhalb des eigenen Grundstücks, ist jedoch ein Kleiner Waffenschein notwendig. Diesen können nicht vorbestrafte Einwohner beim Amt für Waffen- und Munitionsangelegenheiten der Kreispolizeibehörde in Iserlohn beantragen.
Keine Melde- und Registrierungspflicht
Die stark wachsende Nachfrage nach legalen – sogenannten freien Waffen – als Selbstverteidigungsmöglichkeit hat nicht erst seit Neujahr stark zugenommen: „Bereits seit Mitte des vergangenen Jahres ist die Nachfrage zu den direkten Selbstverteidigungszwecken gestiegen“, sagt der Pressesprecher der Polizei im Märkischen Kreis, Dietmar Boronowski. „Die Kollegen von der Kreisbehörde bekommen derzeit täglich mindestens zehn Anträge für den kleinen Waffenschein. Im Vergleich zu den Vorjahren ist das schon eine Hausnummer“, sagt Boronowski. Diese würden in angemessener Zeit geprüft und nacheinander abgearbeitet. Etwa 1700 kleine Waffenscheine seien kreisweit bisher erteilt worden, hinzu kämen noch mehr als 300 kleine Waffenscheine, deren Inhaber zusätzlich über eine Waffenbesitzkarte verfügten, die zum Erwerb einer scharfen Waffe nötig ist. In Kierspe besitzen 76 Bürger einen Kleinen Waffenschein, in Meinerzhagen sind es derzeit 93. Boronowski: „Die Zahl steigt auch dort derzeit rasant an.“ „Wenn jemand bereits wegen Gewalt-, Alkohol- oder Drogendelikten aufgefallen ist, geht die Chance gen Null, dass in diesen Fällen eine Erlaubnis für den Besitz eines Kleinen Waffenscheines erteilt wird“, erläutert Boronowski. Unbescholtene Bürger kämen aber sehr leicht an die Erlaubnis, eine entsprechende freie Waffe zu tragen. Eine Begründung für den Bedarf müsse, im Gegensatz zur Waffenbesitzkarte, beim kleinen Waffenschein nicht genannt werden. Über die Anzahl der Waffen in Kiersper Haushalten gibt es allerdings keine Auskünfte, da es für frei erwerbliche Waffen keine Melde- oder Registrierungspflicht gibt.
„Niemals den Helden spielen“
Polizei-Pressesprecher Boronowski bewertet den gestiegenen Bedarf der Bürger mit gemischten Gefühlen: „Sicherheit durch den Einsatz von Abwehrmitteln wie Reizgas und Pfefferspray ist ein Trugschluss. Bei Personen, die alkoholisiert sind oder unter Drogeneinfluss stehen, ist die Wirkung nicht gesichert“, so Boronowski. Der Einsatz solcher Mittel würde im Zweifelsfall den Angreifer noch mehr reizen und so die Situation zusätzlich eskalieren lassen. Zudem fehle im Regelfall den Betroffenen in den Überraschungsmomenten die Souveränität, um verantwortungsvoll und bedacht handeln zu können: „In Panik ist selten jemand in der Lage, gut durchdacht zu handeln.“
Doch welche Maßnahmen empfiehlt der Polizeisprecher stattdessen? „Wenn man sich in bestimmten Situationen unwohl fühlt, ist das Auftreten in einer kleinen Gruppe am sichersten“, rät Boronowski. Zur effektiven Abschreckung sollten die Betroffenen im Ernstfall lieber laut schreien und nach einer geeigneten Fluchtmöglichkeit suchen. Wer angegriffen worden ist, sollte sich wichtige Details, wie Größe, Kleidung und Haarfarbe des Täters merken, sagt der Polizeibeamte. Besonderheiten, wie auffällige Piercings oder Narben, erleichtern den Polizeibeamten die Suche und Identifikation zusätzlich. Boronowski warnt: „Auf jeden Fall niemals – auch mit Verteidigungswaffen – den Helden spielen.“
Nur fünf Waffenscheine im Märkischen Kreis
Der Kleine Waffenschein ist ein Waffenschein, der in Deutschland gemäß § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG zum Führen von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen mit dem Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) berechtigt. „Führen“ bedeutet in diesem Zusammenhang „Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine erlaubnisfreie Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder umfriedeten Besitztums“. Sogenannte Elektroschocker sind nur mit einem PTB-Prüfzeichen in Deutschland zulässig.
Der Große Waffenschein, oder auch nur Waffenschein, befähigt zum Führen bestimmter Schusswaffen. Im Sinne des deutschen Waffengesetzes (WaffG) führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Die Erlaubnis zum Führen wird allerdings nur in Ausnahmefällen und nur für drei Jahre erteilt. Voraussetzung ist, dass zum einen der Antragsteller mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist und zum anderen eine Schusswaffe geeignet ist, die Gefährdung tatsächlich zu reduzieren. Der Transport einer Waffe ohne Erlaubnis zum Führen (ohne Waffenschein) durch den Besitzer ist erlaubt, wenn die Waffe nicht zugriffs- und nicht schussbereit transportiert wird. Das bedeutet konkret, dass sich in keiner Form Munition an und in der Waffe befindet und sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird. Im Märkischen Kreis sind derzeit fünf Waffenscheine ausgestellt.
Die Waffenbesitzkarte ist eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Besitz, nicht zum Führen einer Waffe. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte in Deutschland sind im Waffengesetz geregelt. In die Waffenbesitzkarte trägt die Behörde die Schusswaffen ein, die der Karteninhaber besitzen darf. In der Regel handelt es sich dabei um Sportschützen, Jäger, Schusswaffensammler oder Erben von Waffen. Die Waffenbesitzkarte ist nicht mit dem Waffenschein zu verwechseln. (Quelle: Polizei NRW/Wikipedia)