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22-stellige IBAN ab Montag auch für Privatkunden Pflicht

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Von: Daniel Schröder

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Gianna Plattner (rechts) und ihre Kollegin Susanne Schmitz sind bei der Kiersper Volksbank im Bereich Zahlungsverkehr tätig. Sie blicken der Umstellung auf IBAN für Privatkunden gelassen entgegen.
Gianna Plattner (rechts) und ihre Kollegin Susanne Schmitz sind bei der Kiersper Volksbank im Bereich Zahlungsverkehr tätig. Sie blicken der Umstellung auf IBAN für Privatkunden gelassen entgegen. © Schröder

Kierspe - Sie hat 22 Stellen, besteht aus einem Länderkennzeichen, einer Prüfziffer, der Bankleitzahl und der persönlichen Kontonummer: Die Internationale Bankkontonummer – kurz IBAN.

Am 1. Februar 2014 wurde die Verwendung der IBAN für gewerbliche Bankkunden und Vereine Pflicht. Ab Montag, also genau zwei Jahre später, sind auch Privatkunden verpflichtet, ihre Überweisungen mit der IBAN durchzuführen.

„Sorgen um ein großes Durcheinander müssen wir uns aber nicht machen“, versichern Gianna Plattner, Angestellte im Bereich Zahlungsverkehr der Kiersper Volksbank, und ihr Kollege Stefan Lück, der für die EDV-Organisation im Kiersper Kreditinstitut zuständig ist.

Nur noch wenige Privatkunden würden ihre Überweisungen mit der Angabe von Kontonummer und Bankleitzahl bewerkstelligen: „Bislang können wir die alten Überweisungsträger noch entgegennehmen – auch per Online-Banking ist es noch möglich, das auslaufende Verfahren anzuwenden. Ab kommendem Montag dürfen wir jedoch keine alten Überweisungsträger mehr annehmen. Der entsprechende Menüpunkt im Bereich Online-Banking wird dann ebenfalls entfernt“, erklärt Stefan Lück.

Um die SEPA-Migration verbraucherfreundlich zu gestalten, konnten Zahlungsdienstleister für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren Konvertierungen für Verbraucher anbieten. Dieser Übergangszeitraum ist am Montag vorbei. „Mit Kunden, die uns alte Überweisungsträger per Post zukommen lassen, treten wir in Kontakt und weisen auf die neuen Regeln hin. Anschließend muss ein neues Überweisungsformular ausgefüllt werden“, erklärt der EDV-Profi. Das kostet natürlich Zeit. Zeit, die beispielsweise im Falle einer Bußgeld-Überweisung bares Geld kosten kann, wenn Zahlungsfristen nicht eingehalten werden.

Daueraufträge seien bereits 2014 seitens der Bank konvertiert worden: „Da braucht sich der Kunde keine Gedanken machen.“

Laut Plattner und Lück sei die IBAN trotz ihrer 22 Stellen leicht zu merken – vorausgesetzt, der Kunde habe seine Kontonummer und die Bankleitzahl im Kopf: „In Deutschland fängt jede IBAN mit der Länderkennung ‘DE’ an. Darauf folgt eine zweistellige Prüfziffer, die in jeder IBAN individuell ist. Anschließend kommen Bankleitzahl und Kontonummer. Am einfachsten ist es natürlich, die IBAN von der EC-Karte abzuschreiben.“

Prüfziffer schützt vor Fehlüberweisungen

Wenn die IBAN bei einer Überweisung dennoch falsch erfasst wurde, werde die Transaktion im Regelfall abgebrochen: „Oft wird die falsche Prüfziffer angegeben. Da in einem solchen Fall kein Konto zugeordnet werden kann, findet keine Überweisung statt. Mir ist kein Fall bekannt, bei dem es zu größeren Komplikationen gekommen ist“, lautet die Erfahrung von Stefan Lück.

Eine Überweisung, die wegen eines Zahlendrehers auf einem falschen Konto landet, sei wegen der Prüfziffer „sehr unwahrscheinlich.“

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