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Stadt im MK setzt KAG-Maßnahmen aus

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Von: Florian Hesse

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Die Straße Weißenpferd in Halver ist in einem desaströsen Zustand.
Die Straße Weißenpferd ist zerstört. Eigentlich steht sie auf der Liste der Straßen, die mit Kostenbeteiligung der Anlieger hergestellt werden sollen. Doch die Stadt hat die Maßnahmen nach dem Kommunalabgabengesetz zunächst ausgesetzt. © Florian Hesse

Die Stadt Halver hat die Umsetzung sogenannter KAG-Maßnahmen „zunächst ausgesetzt“. Das bestätigt auf Anfrage Bürgermeister Michael Brosch.

Halver - Die Stadt Halver hat die Umsetzung sogenannter KAG-Maßnahmen „zunächst ausgesetzt“. Das bestätigt auf Anfrage Bürgermeister Michael Brosch. In der kurz- und mittelfristigen Planung für die kommenden Jahre ist eine Reihe von millionenteuren Straßenbaustellen enthalten, die aber wohl noch nicht in Angriff genommen werden sollen.

Der Begriff KAG steht für Kommunalabgabengesetz. Konkret bedeutet das für Anrainer, dass sie bei einer Neuherstellung der Straße zur Kasse gebeten werden und müssen. Je nach Klassifizierung der betroffenen Straße kann die Beteiligung der anliegenden Eigentümer, das heißt von Firmen oder Privatleuten, bis zu 65 Prozent der beitragsfähigen Kosten bedeuten.

Für die Jahre 2023 bis 2025 standen nach Beschlusslage der Politik drei Projekte auf der Prioritätenliste mit einer Größenordnung von rund 6,6 Millionen Euro. Dabei geht es um die Straßen Auf der Löbke und um zwei Bauabschnitte Weißenpferd. Was in welcher Höhe beitragspflichtig würde, richtet sich nach der Bedeutung der Straße, der Größe des jeweiligen Grundstücks und der Abrechenbarkeit der einzelnen baulichen Maßnahmen.

Doch das Thema ist politisch wie rechtlich heikel. „Wir warten, bis eine rechtliche Grundlage vorhanden ist“, begründet Brosch die Aussetzung. Die Ankündigung der Landesregierung NRW, die Anlieger von den Kosten befreien zu wollen, liege in Gesetzesform nicht vor. Ohne gesetzliche Grundlage jedoch könne und wolle die Stadt keine Rechnungen verschicken.

Das Kommunalabgabengesetz war auch Thema im Landtagswahlkampf. Bauministerin Ina Scharrenbach hatte unter dem Stichwort „Förderung über die Doppelspur“ eine Änderung der Förderrichtlinien angekündigt. Von einer bisher möglichen 50-prozentigen Entlastung wolle das Land auf eine 100-prozentige kommen. Eine gesetzliche Grundlage sieht man damit im Halveraner Rathaus nicht gegeben.

Davon abgesehen könnte es auch zeitlich eng werden für Stadt und betroffene Anlieger. Die Förderung, die die Kommune beantragen müsste, ist befristet. Die „Richtlinie des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung“ hat eine Geltungsdauer bis 31. Dezember 2026. Für den Landeszuschuss der jeweiligen Baumaßnahme muss bis dahin die Schlussrechnung vorliegen. Nach Prioritätenliste der Stadt wäre im Haushaltsjahr 2023 die Maßnahme Auf der Löbke an der Reihe. Weißenpferd steht mit Bauabschnitten für 2024 und 2025 auf der Agenda. Im Ergebnis könnte es darauf hinauslaufen, dass an den genannten Straßen keine komplette und tief greifende Herstellung erfolgt, sondern eine Sanierung in Komponentenbauweise, das heißt die Herstellung der Fahrbahnen und dies dann investiv aus Eigenmitteln der Stadt.

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