Stadt Halver plant dringende Straßensanierungen

Halver – Der Zeisigweg und die Goethestraße sollen saniert werden. Das beschloss am Dienstag der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen einstimmig. Als Nächstes müssen auch der Hauptausschuss und der Rat noch zustimmen.
Betroffen sind am Zeisigweg „alle befestigten öffentlichen Flächen“, also die gesamte Straße, wie Christoph Stillger vom Fachbereich Bauen und Wohnen erläuterte. Der Zeisigweg belegt auf der Prioritätenliste der Stadt für 2023 derzeit den obersten Platz. Erneuert werden soll neben der Fahrbahn auch der Gehweg, außerdem sollen Leerrohre für die Straßenbeleuchtung und den Glasfaserausbau gelegt werden, sodass „wir hoffentlich, hoffentlich den Zeisigweg dann nicht wieder aufreißen müssen“, sagte Stillger.
Die Sanierungsarbeiten sollen nach Abschluss von Arbeiten der Versorgungsträger ab Juni durchgeführt und innerhalb von drei Monaten beendet werden. Einzelne Teilleistungen sollen vorab mit den Versorgungsunternehmen durchgeführt werden, dazu gehören zum Beispiel die Verlegung der Leerrohre im Gehweg. Für die Maßnahme sind insgesamt 250 000 Euro eingeplant. Etwas günstiger – nämlich für 100 000 Euro – soll im zweiten Quartal des Jahres auch die Einmündung der Goethestraße in Richtung Elberfelder Straße saniert werden. Sie sei vor allem durch den Winterdienst stark beansprucht, erklärte Stillger. Erneuert werden soll die Fahrbahndecke auf etwas weniger als 60 Metern, die Arbeiten sollen etwa sechs Wochen dauern.
„Ursprünglich sollte die Maßnahme im Nachgang zum Umbau der Kreuzung Leye durchgeführt werden. Da diese Maßnahme nach Prioritätenliste ab 2026 durchgeführt wird, wäre hier eine Erneuerung frühestens ab 2027 möglich gewesen. Dies wurde bei Aufstellung der letzten Prioritätenliste übersehen und deshalb nicht als Maßnahme eingepflegt“, heißt es als Erklärung in der Beschlussvorlage. Der Zustand der Straße sei jedoch für die verkehrliche Bedeutung der Einmündung „kaum mehr ausreichend“.
Die Ausschussmitglieder stimmten deshalb einstimmig zu, die Maßnahme als investive Baumaßnahme außerhalb der Prioritätenliste in 2023 durchzuführen.