Preise steigen: Osterfeuer in Halver sind teurer

Das Schönste an Ostern ist für viele das Osterfeuer. 2020 und 2021 mussten die Menschen aufgrund der Corona-Pandemie auf den schönen Brauch verzichten. Seit dem vergangenen Jahr ist das Feuer wieder erlaubt, es sind allerdings einige Auflagen einzuhalten.
Halver – Wer ein Osterfeuer abbrennen will, muss es natürlich anmelden. Das läuft online über die Homepage der Stadt Halver, www.halver.de, Stichwortsuche: „Osterfeuer“. Anmeldeschluss ist Freitag, 31. März. Ansprechpartnerin im Rathaus ist Larissa Arnold, Tel. 0 23 53/7 31 33. Auch das Bezahlen ist online möglich. Und das Feuer wird teurer als in den Jahren zuvor. 30 statt 22 Euro werden als Gebühr dafür fällig.
Wer zu Ostern fücheln will, muss sich an Regeln halten, wer gegen die Auflagen im Sinne von Brand-, Umwelt- oder Naturschutz verstößt, könnte für den Feuerspaß noch deutlich mehr bezahlen. Bei Verstößen winken empfindliche Bußgelder. Und was ist zu beachten?
- 100 Meter Abstand von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, soweit diese nicht innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen errichtet sind
- 50 Meter Abstand von öffentlichen Verkehrsflächen
- 10 Meter Abstand von befestigten Wirtschaftswegen
- Es dürfen nur pflanzliche Abfälle verbrannt werden; behandeltes Holz, Stoffe wie Mineralöle, Mineralölprodukte; Altreifen usw. dürfen nicht zum Entfachen und zur Unterhaltung des Feuers eingesetzt werden.
- Das Verbrennen von Haus- und Küchenabfällen ist unzulässig.
- Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, dass durch Funkenflug und Strahlungswärme keine Sekundarbrände entstehen können.
- Das Brennmaterial darf frühestens 14 Tage vor der Veranstaltung zusammengetragen werden. Durch das Anbringen von Flatterbändern oder Vogelscheuchen sind der Nestbau und der Brutbeginn von Vögeln zu verhindern. Am Tage des Verbrennens ist das Material zum Schutze der Kleintiere umzuschichten.
- Bei starkem Wind darf das Feuer nicht abgebrannt werden. Ein vorhandenes Feuer ist bei starkem Wind unverzüglich zu löschen.
- Während des Verbrennungsvorgangs ist das Feuer durch die verantwortliche Person oder einer von dieser beauftragten Person ständig zu beaufsichtigen.
- Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle vollständig erloschen sein.
- Die Ausnahmegenehmigung ist am Veranstaltungsort zur Einsichtnahme durch Polizeibeamte und Dienstkräfte der Ordnungsbehörde bereitzuhalten. Den Anweisungen der Feuerwehr-, Polizei- und Ordnungskräfte ist unverzüglich Folge zu leisten.