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Polizei fahndet nach EC-Kartendieb

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Von: Emanuel Holz

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[Update, 16.10 Uhr] Halver - Die Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis fahndet nach diesem Dieb. Der Mann soll am 29. September 2016 die Geldbörse und die darin enthaltene EC-Karte eines 89-jährigen Mannes aus Halver gestohlen haben.

Kurze Zeit nach dem Diebstahl versuchte der Mann an einem Geldautomaten der Sparkassenfiliale am ZOB in Halver Bargeld abzuheben. Bei diesem Vorgang erfasste ihn die Überwachungsanlage. Das zuständige Amtsgericht hat das entstandene Bildmaterial seit gestern zur Öffentlichkeitsfahndung freigegeben.

Die Polizei bittet die Bürger nun um Mithilfe und fragt: Wer kennt den Mann und kann Angaben zu seiner Identität machen? Hinweise nimmt die Polizei Halver unter der Rufnummer 0 23 53/91 99 63 24 oder 91 990 entgegen.

Wann wird öffentlich gefahndet?

Doch welche Kriterien müssen erfüllt sein, dass nach einem mutmaßlich Kriminellen öffentlich gefahndet werden darf? „Zunächst einmal muss das Opfer unbedingt eine Anzeige bei der Polizei erstatten und die EC-Karte umgehend unter der Hotline 116 116 deutschlandweit sperren lassen“, erklärt Dietmar Boronowski, Pressesprecher der Polizei im Märkischen Kreis. Geht der Täter mit der EC-Karte zur Bank, löst die Kamera des Geldautomaten aus, sobald die Karte hineingesteckt wird.

Schafft es der Täter, vor Sperrung der Karte Geld abzuheben, kann das Opfer über die Kontoauszüge nachweisen, wann und wo der Täter Geld abgehoben hat. Ein wichtiger Ermittlungsansatz: „Wir können dann bei dem Geldinstitut gezielt nach den Aufnahmen fragen und uns diese aushändigen lassen“, erklärt Boronowski. Das Foto werde stets dem Opfer gezeigt, verbunden mit der Nachfrage, ob der Geschädigte die Person kennt beziehungsweise wiedererkennt.

War der Täter an anderer Stelle mit der EC-Karte unterwegs, zum Beispiel an der Tankstelle oder im Supermarkt, werde das Foto des Verdächtigen den Mitarbeitern gezeigt. „Vielleicht erinnert sich dort jemand an den Täter und kann Hinweise geben.“ Auch polizeiintern werde das Foto nicht nur an benachbarte Kreispolizeibehörden, sondern auch landesweit weitergeleitet.

Lässt sich einwandfrei nachweisen, dass der Fotografierte der mutmaßliche Täter ist, aber niemand der Befragten Angaben zu dieser Person machen kann, leitet die Polizei den Fall mit der Bitte um Öffentlichkeitsfahndung an die Staatsanwaltschaft weiter. Wird dort die Freigabe erteilt, landet der Vorgang bei der Polizeipressestelle, die dann öffentlich fahndet.

Keine rechtliche Handhabe

Manche Fahndungsfotos sind stark verpixelt, überbelichtet oder so dunkel, dass die Person kaum zu erkennen ist. „Teilweise sind das Geräte aus der technischen Steinzeit“, bedauert Boronowski. Eine rechtliche Handhabe gegenüber den Banken, technische Mindestanforderungen der Kameras zu erfüllen, hat die Polizei nicht.

Appel der Polizei

Die Polizei warnt eindringlich davor, die EC-Karte gemeinsam mit der Pin-Nummer in der Geldbörse zu verwahren. Auch vermeintliche Zettel, auf denen ein Name und eine vierstellige Nummer vermerkt sind, bieten keinerlei Schutz: „Die Täter sind ja nicht blöd“, sagt Boronowski.

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© Polizei Halver

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