Oeckinghausen-Süd als interkommunale Gewerbefläche im Plan

Der Entwurf des neuen Regionalplans Siegen/Olpe/Märkischer Kreis sieht in Halver für Oeckinghausen-Süd ausgedehnte neue Gewerbeflächen vor. Darin geht es um 21 Hektar, die interkommunal erschlossen werden dürfen – davon 16 Hektar für den Lüdenscheider Bedarf und 5 Hektar für Halver.
Halver - Es handelt sich um die Fläche südlich der Bundesstraße 229, also linksseitig in Fahrtrichtung Halver, unterhalb der früheren Gaststätte Kaiser hinunter bis zur Ortslage Bochen. Derzeit wird der Bereich landwirtschaftlich genutzt.
Ob der Vorschlag, den die Fachplaner des Regierungspräsidiums Arnsberg in den Plan geschrieben haben, tatsächlich in dieser Form zum Tragen kommt, ist durchaus offen. Der Regionalplan befindet sich im Stadium der Offenlegung, das heißt: Bis Juni kann jeder Interessierte Bedenken und Anregungen formulieren.
Mit „sehr massiven Bedenken“ trägt sich Klaus Brunsmeier, Halveraner Bürger, Geschäftsführer der Heesfelder Mühle und als Vertreter für die Naturschutzverbände mit Sitz im Regionalrat. Das 15-köpfige Gremium hatte sich in der vergangenen Woche konstituiert. Weiteres reguläres Mitglied, im Gegensatz zu Brunsmeier mit Stimmrecht ausgestattet, ist der Halveraner Karl-Friedrich Osenberg, früher Ratsherr und Fraktionschef der Grünen im Rat.
„16 Hektar in Halver für Lüdenscheid neu zu versiegeln, halte ich in Zeiten dramatischer Klimaveränderungen und anhaltenden Rückgangs der Artenvielfalt für unverantwortlich“
„16 Hektar in Halver für Lüdenscheid neu zu versiegeln, halte ich in Zeiten dramatischer Klimaveränderungen und anhaltenden Rückgangs der Artenvielfalt für unverantwortlich“, sagt unmissverständlich Brunsmeier mit Verweis auf den ökologischen Wert der Fläche und ihre landwirtschaftliche Bedeutung und das Landschaftsbild für Halver.

Völlig neu ist die Diskussion um die Fläche nicht. Bereits 2017 war der Bereich als eine Möglichkeit ins Gespräch gekommen, um einen umstritten errechneten Bedarf an Gewerbeflächen in Halver zu decken. Und bereits damals hatte sich auch die Untere Naturschutzbehörde kritisch geäußert: „Der vorgesehene Suchraum schließt sich unmittelbar an die vorhandenen Gewerbe- und Industriegebiete Oeckinghausen und Susannenhöhe an und würde direkt von der B 229 erschlossen. Durch das Überspringen der B 229 würde dann eine der Haupterschließungen Halvers durch Gewerbe- und Industriegebietsflächen führen. Zusammen mit der Hanglage wäre eine stark bedrängende und weitreichende Wirkung auf das Landschaftsbild die Folge. Dies ist an der aktuellen Bebauung Susannenhöhe bereits ablesbar. Bei Ausweisung eines neuen Gebietes ist ebenfalls Offenland betroffen. Dem gesetzlichen Artenschutz wird hier weiterhin besondere Bedeutung zukommen und die Gesamtsituation durch eine weitere Offenlandinanspruchnahme verschärft. Am östlichen Rand grenzt ein gesetzlich geschütztes Biotop an.“
Nach der damaligen Diskussion war zunächst Ruhe eingekehrt. Eine politische Auseinandersetzung in Halver hatte in den Folgejahren nicht mehr stattgefunden, während die Planungsprozesse offenbar verwaltungsintern bei der Bezirksregierung liefen. Absehbar ist, dass der Entwurf in dieser Form kaum konsensfähig sein dürfte, so erste Rückmeldungen aus dem politischen Raum.
Einsichtnahme / Stellungnahme
Die Regionalplanung dient als regionale Raumordnung der Konkretisierung, der fachlichen Integration und Umsetzung der Ziele der Regionen. Sie nimmt damit eine vermittelnde Stellung zwischen gesamtstaatlicher Planung (Landesentwicklung) und kommunaler Gemeindeentwicklung ein. Ziel ist es, dass unter anderem Kommunen Planungssicherheit erhalten. Die Planunterlagen können noch 30. Juni 2021 unter folgendem Link abgerufen werden: www.bra.nrw.de/3830311. Auf der Seite des Regierungspräsidiums Arnsberg könne auch Stellungnahmen abgegeben werden.