Halver - Noch in der letzten Ratssitzung 2021, am 13. Dezember, hatte die Politik der Erweiterung der Außenbereichssatzung für Ober Buschhausen zugestimmt. Anwohner hatten darum gebeten, über diese Ausweitung am Rand der Ortslage bauen zu können. In der gültigen Satzung aber waren die Grundstücke nicht erfasst.
Doch daraus wird nichts. Die Stadt hatte ihre Planungen offenbar an verschiedenen Beteiligten vorbei gemacht. Am Mittwoch vergangener Woche nahm der Rat jedenfalls von dem Vorhaben Abstand und beschloss die „Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung der Änderung/Erweiterung der Außenbereichssatzung“, wie es behördlich heißt. Und viel zu diskutieren gab es weder im Rat noch im Fachausschuss.
Denn bereits aus den Jahren 2019 und 2021 hätten Bedenken der Unteren Wasserbehörde und der Planungsabteilung des Märkischen Kreises zum Thema vorgelegen, heißt es in der Vorlage für die Politik. Die fragliche Fläche liege in der Wasserschutzzone II der Ennepe-Talsperre. Und dort sei die Errichtung von Gebäuden verboten.
Zudem: Die sogenannte „Schutzzonenbegünstigte“, die Aktiengesellschaft für Versorgungsunternehmen, sehe das Vorhaben ebenfalls kritisch. Eine Befreiung von Auflagen und damit die Realisierung von Bauvorhaben seien nicht in Aussicht gestellt worden. „Eine Genehmigungsfähigkeit [...] ist nicht gegeben“, heißt es zusammenfassend, und unter Abwägung aller Rechtsnormen hatte die Kommunalaufsicht des Märkischen Kreises letztlich den Schlussstrich gezogen.
Jetzt erfolgt die Rückabwicklung der Satzung. „Der ursprüngliche Zustand wird wiederhergestellt. Wir drehen das Rad einfach zurück“, fasst Fachplaner Peter Kaczor das Vorgehen zusammen.
„Wir haben alles versucht, aber es hat nicht geklappt“, fasste im Planungsausschuss die Vorsitzende Martina Hesse die vergeblichen Bemühungen zusammen. Und ihr schwant nichts Gutes mit Blick auf die vorgesehene Aufstellung einer Außenbereichssatzung: „Wir haben noch Vormbaum in der Mache. Fahren wir da auch vor die Wand?“