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Sonnenfarm auf 20 Hektar Fläche im MK im Gespräch 

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Von: Florian Hesse

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Freiflächen-Photovoltaik, durch Bepflanzung auch optisch nicht störend, so die Visualisierung.
Freiflächen-Photovoltaik, durch Bepflanzung auch optisch nicht störend, so die Visualisierung. © Fotos: Goodyields Property GmbH

Investoren aus München planen Solarstrom rund um Kotten bei Halver.

Halver - Ein Investor aus München möchte rund um die Ortslage Kotten im Westen des Stadtgebiets von Halver eine Freiflächen-Photovoltaikanlage (FFPV) errichten. Angedacht wäre die „Sonnenfarm Hannah“ auf einer Gesamtfläche von 20 Hektar (200 000 Quadratmetern), was etwa 28 Fußballfeldern entsprechen würde. Die Planer bei der Stadt haben allerdings Bedenken.

Die Idee, die der Politik im nächsten Planungsausschuss vorgestellt wird, hat es in sich. „Die Sonnenfarm kann eine Kapazität von bis zu 25 MW (Megawatt) erreichen und wird die Erzeugung von lokalem, grünem Strom weiter vorantreiben und bereits bestehende Dachanlagen im Gemeindegebiet ergänzen. Ebenso werden bereits bestehende Freiflächenanlagen im Landkreis ergänzt. Pro Jahr werden voraussichtlich knapp 30 000 MWh (Megawattstunden) sauberer Strom erzeugt. Dadurch können bis zu 8000 Haushalte versorgt werden und etwa 20 000 Tonnen CO2 eingespart werden.“ Das ist der Vorschlag, mit dem die Goodyields Property GmbH an die Stadt Halver herantritt.

Rund 20 Hektar Fläche um die Ortslage Kotten bei Halver kämen für Freiflächen-Photovoltaik infrage.
Rund 20 Hektar Fläche um die Ortslage Kotten bei Halver kämen für Freiflächen-Photovoltaik infrage. © Fotos: Goodyields Property GmbH

Zudem bietet der Vorhabenträger der Stadt nicht nur die Übernahme aller anfallenden Kosten an und die Wahrung ökologischer Interessen. Über den Lebenszyklus der Anlage nennt der Investor Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 2 Millionen Euro plus eine Zuwendung von maximal 2 Euro je Megawattstunde erzeugten Stroms. Bei jährlich 30 000 Megawattstunden würde das zusätzlich jährlich auf 60 000 Euro hinauslaufen, bei 20 Jahren Laufzeit auf insgesamt 1,2 Millionen Euro für die Stadtkasse.

Bedenken bei Stadtplanern

Die Sachdarstellung von Stadtplaner Peter Kaczor für den Ausschuss für Planung und Umwelt liest sich eingangs auch ausgesprochen zustimmend: „Für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FFPV) verschiedenster Art, die zusammen mit Photovoltaik-Dachanlagen und Windenergieanlagen voraussichtlich künftig das Rückgrat der heimischen Stromproduktion darstellen, steigt das Interesse auch in Halver. Freiflächen-Photovoltaikanlagen produzieren Strom aus erneuerbaren Energien und können damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz liefern und unterstützen nachhaltig die Ziele des durch den Rat der Stadt Halver beschlossenen Klimaschutzkonzeptes. Selbst bei kleinen Flächenanteilen können nennenswerte und kostengünstige Beiträge zur regionalen Energieversorgung generiert werden.“ So heißt es in der Vorlage für die Sitzung am Mittwoch, 8. Februar.

Trotzdem, so der Beschlussvorschlag der Verwaltung, solle man dem „Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans ,Sonnenfarm Hannah’“ nicht zustimmen.

„Bauleitplanung hier nicht zielführend“

Das beabsichtigte Vorhaben in einer Größenordnung von etwa 20 Hektar sei „gegebenenfalls raumbedeutsam“. Daher seien die Regelungen des Landesentwicklungsplans und des Regionalplans zu berücksichtigen. Kaczor verweist auf einen aktuellen Erlass der Landesregierung NRW, dass diese Raumbedeutsamkeit bereits bei einer Größe ab zehn Hektar anzunehmen sei. Und auch eine sogenannte privilegierte Nutzung im Außenbereich werde für Freiflächen-Photovoltaik nicht genannt. Zurzeit seien die beantragten Bereiche im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. In dieser Form werden sie entsprechend genutzt und liegen zudem im Bereich der Landschaftsschutzverordnung. Im Ergebnis: „Aus den oben genannten Gründen und den Vorgaben der überörtlichen Planungen wird eine Bauleitplanung zurzeit hier nicht als zielführend angesehen.“

Studie über Potenzialflächen

Zudem hätten derartige Anlagen einen erheblichen Flächenbedarf. Eher böten sich Bereiche an, die ohnehin in der Vergangenheit bereits baulich geprägt seien, das heißt ehemalige Halden oder Deponien. Vorschlag aus dem Bauamt ist es im Ergebnis, eine Studie zu erstellen oder zu beauftragen, die sich mit rechtlichen Grundlagen beschäftigt, und abzuklären, wo eine raumbedeutende Anlage in Halver zulässig ein könnte. Mit einer solchen Grundlage könnten Potenzialbereiche ermittelt werden, die im Einzelfall detailliert zu prüfen seien. Anzunehmen seien zudem rechtliche Änderungen von Regelungen auf verschiedenen Ebenen. Und Kaczor kommt zum Schluss: „Einzelne Bauleitplanungen zur Errichtung von FFPV Anlagen sollten daher zur Zeit nicht eingeleitet werden.“

Dieser Satz findet sich sinngemäß am Ende auch im Beschlussvorschlag: Der Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sonnenfarm Hannah“ gemäß Paragraf 10 Absatz 1 BauGB für den Bereich Kotten wird abgelehnt. Und: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Potenzialbereichsermittlung für Freiflächen-Solarenergieanlagen zu erstellen.

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