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Hallennutzungsgebühren ab 1. März geplant

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Für die Nutzung der Lindenhofschule sollen künftig 1,60 Euro pro Stunde berechnet werden. Bei Belegung durch Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren nur die Hälfte.  - Archivfoto: F. Zacharias
Für die Nutzung der Lindenhofschule sollen künftig 1,60 Euro pro Stunde berechnet werden. Bei Belegung durch Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren nur die Hälfte. - Archivfoto: F. Zacharias

HALVER - Die städtischen Sporthallen sollen zum 1. März in den Betrieb gewerblicher Art (BgA) „Bäder“ aufgenommen werden. So sieht es die Verwaltungsvorlage vor, die jetzt dem Finanz-, Sport- und Freizeit-, Hauptausschuss und dem Rat vorgelegt wird. Damit verbunden ist gleichzeitig die Erhebung von Hallennutzungsgebühren.

Da der BgA „Bäder“ schon jetzt alle notwendigen Voraussetzungen (selbstständige Einrichtung, nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit, Absicht zur Erzielung von Einnahmen und Jahresmindestumsatz von mehr als 30 000 Euro) erfüllt, würde die Integration der Sporthallen steuerliche Vorteile bringen – vorausgesetzt, das Finanzamt stimmt dem Modell zu.

Das habe aber auch den Vorteil, dass die Gebühren für die Hallennutzung gering gehalten werden können. Nach dem Vorschlag der neuen Benutzungs- und Entgeltordnung für die Turnhallen und die Gymnastikhallen in den Schulen der Stadt Halver soll die Nutzung für ein Drittel der Sporthalle der Ganztagsschule 1,60 Euro pro Stunde kosten (4,80 Euro/Stunde für die gesamte Halle). 1,60 Euro pro Stunde sind ebenfalls für die Sporthalle der Lindenhofschule und die Sporthalle des Anne-Frank-Gymnasiums (AFG) fällig, während die AFG-Gymnastikhalle dort 80 Cent kostet. Die Gebühren für die Turnhallen der Grundschule Oberbrügge und der Schule an der Susannenhöhe betragen 1,20 Euro, für den Gymnastikraum der Lindenhofschule 40 Cent.

Da sich die Staffelung nach den Größen der Sporthallen richtet, ist die in der Realschule die größte Einzelhalle, deren Nutzung 2 Euro pro Stunde kostet. Deutlich billiger werden die Gebühren allerdings, wenn die Hallen für Übungs- oder Veranstaltungs zwecken von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre genutzt werden: Dann ist lediglich die Hälfte der genannten Stundensätze zu zahlen.

Ausnahmen bilden einmalige Veranstaltungen, für die im Zeitraum zwischen dem 1. Mai und 30. September 35 (bis zwei Stunden), 45 (zwei bis vier Stunden) sowie 75 Euro (über vier Stunden) zu zahlen sind. Findet solch eine einmalige Veranstaltung im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April statt, werden Nutzungsgebühren von 45, 75 beziehungsweise 95 Euro fällig – und dies für sämtlich Sporthallen.

Bei einer Gesamtauslastung der genannten Sportstätten, so erfahren die Mitglieder der Ausschüsse und des Rates aus der Verwaltungsvorlage, von 14 974 Stunden im Jahr und unter Berücksichtigung einer 75-prozentigen Hallennutzung durch Jugendliche und Kinder gegenüber eines 25-prozentigen Erwachsenenanteils würde der BgA „Bäder“ einen Erlös in Höhe von 13 457,50 Euor erzielen. Die Gesamteinnahmen würden sich damit auf 44 135 Euro erhöhen. - Det Ruthmann

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