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Lüfter-Posse: Weiter Fenster auf im Klassenraum?

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Von: Florian Hesse

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Die Lüfter kommen offenbar später für die Grundschüler in Oberbrügge.
In Oberbrügge klappt’s mit den Lüftungsanlagen, an den anderen Schulen wird es möglicherweise kritisch.  © Christian Spies

Der Förderzeitraum für Corona-Schutz für Grundschüler läuft aus. Die Stadt erhält keine Anlagen für den Einbau von Lüftungsanlagen.

Halver - Die Ausstattung der Halveraner Grundschulen mit Lüftungsanlagen in den Klassenräumen zum Schutz vor dem Corona-Virus lässt weiter auf sich warten. Am Standort Oberbrügge der Regenbogenschule soll es in den Herbstferien klappen. Bei den innerstädtischen Schulstandorten – Lindenhofschule und Regenbogenschule – läuft gerade die Zeit davon.

Verstimmt und etwas ratlos nahm am Mittwoch der Ausschuss für Bildung und Jugend den Sachstand zu den stationären Lüftern zur Kenntnis.

Sinn des Projekts war es, Kinder im Grundschulalter, die noch nicht gegen Corona geimpft werden können, gegen die Infektion zu schützen, erinnerten Dr. Sabine Wallmann (UWG) und Regina Büchmann, sachkundige Bürgerin der Grünen, an den Verlauf der Diskussion.

Doch die Debatte ist nicht neu. Anfang und Mitte vergangenen Jahres war sie aufgekommen. Und die Beschlusslage war eindeutig. Die Stadt Halver bemüht sich um eine Förderung von 80 Prozent aus Bundesmitteln und schießt selbst eine Viertelmillion Euro zu bei Gesamtkosten von 1,25 Millionen Euro.

Für Oberbrügge scheint der Plan aufzugehen. Dort rücken in Kürze die Handwerker an. Die Stadt hatte hier schon auf Vorrat eine Vergabe des Auftrags beschlossen vorbehaltlich der Förderzusage.

Was aber an den größeren Schulen passiert, lässt sich nach aktuellem Stand nicht seriös beantworten. Die Aufträge für die Regenbogen- wie auch die Lindenhofschule seien ausgeschrieben, hieß es seitens der Verwaltung – auch wenn sich auf spontane Recherche von Robin Kaulfuß (CDU) die Lindenhofschule im Vergabeportal nicht aufspüren ließ.

Kernproblem ist aber ein anderes. Es lassen sich trotz inzwischen wiederholter Ausschreibung offenbar nur extrem schwer Geräte und Fachunternehmen auftreiben, die sie einbauen können. Dasselbe gelte für Nebenarbeiten, die in diesem Zuge durch Handwerksunternehmen erledigt werden müssen.

Den Druck auf dem Kessel erhöht zudem möglicherweise auch die Absicht, die Installation in der Ferienzeit vorzunehmen. Das heißt, man müsste die passenden Unternehmen finden, die zudem genau in diesem Zeitfenster die nötigen Kapazitäten haben.

Nächster Termin, die Debatte neu aufzunehmen, könnte bereits der 27. September sein. Dann läuft die Abgabefrist für interessierte Unternehmen aus. Ist bis dahin aber keines gefunden, schließt sich das Zeitfenster in absehbarer Zeit. Voraussetzung für die Vergabe ist, dass die Maßnahmen bis Ende April abgeschlossen sein müssen. Sonst gibt es auch keine Bundesförderung mehr.

Nicht zuletzt: Halver dürfte nicht die einzige Stadt sein, die sich um die Fördermittel beworben hat. Damit konkurrieren überall die Kommunen um Geräte und Handwerksleistungen in einem extrem überschaubaren Zeitraum.

An dieser Stelle setzt auch die Kritik von Dr. Sabine Wallmann an: Warum die Stadt sich erst spät darum beworben habe, fragte sie in Richtung der Verwaltung. Denn klar ist, dass es auch bei der Bearbeitung der Anträge zum Stau kommen würde.

Einen „Fehler im System“ nannte denn auch Bürgermeister Michael Brosch das immer wieder auftretende Problem, dass bei der Bewerbung auf Unterstützung aus Bundes- oder Landestöpfen ein Bearbeitungsstau in den zuständigen Behörden entstehe, der zusätzlich Zeitverzug mit sich bringen.

Und Brosch schloss sich auch einer Vermutung von Regina Büchmann an: Ob denn anzunehmen sei, dass mit Auslaufen der Förderfrist von Bundesseite die Bekanntgabe zu erwarten sei, dass zwar ausreichend Mittel bereitgestellt waren, sie aber nicht abgerufen worden seien. Dies sei „mit Sicherheit anzunehmen“, stellte Brosch fest.

Klappt es mit den stationären Anlagen aber nicht, was sich in den kommenden Wochen herausstellen sollte, könnte die Stadt noch alternativ auf eine alternative Förderung durch das Land NRW umschalten. Das nämlich hat eine andere Förderung aufgelegt, allerdings für mobile Lüftungsanlagen, die weniger Schutzwirkung gegen das Virus entwickeln sollen.

Auch in energetischer Hinsicht haben sie klare Nachteile. Das findet jedenfalls das Bundesumweltamt: „Im Zuge der Energieeinspardiskussion ist zu beachten, dass mobile Luftreiniger beim Betreiben nicht unerhebliche Mengen an Strom verbrauchen und auch von daher der Einsatz auf hygienisch notwendige Situationen begrenzt bleiben sollte“, zitiert am 27. August die Deutsche Presseagentur Heinz-Jörn Moriske, Direktor im Umweltbundesamt.

Insgesamt durchdacht wirkt das nicht, meint in einem Kommentar der Autor Florian Hesse.

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