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Kein Veto-Recht gegen Halvers neue Baugebiete?

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Von: Florian Hesse

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Arnsberg meldet Bedenken an zur Planung für Schillerstein und Herksiepe
Arnsberg meldet Bedenken an zur Planung für Schillerstein und Herksiepe © Florian Hesse

Ohne ein beschleunigtes Verfahren dürften die geplanten Neubaugebiete Schillerstein und Herksiepe komplett scheitern.

Halver - Das ist die Einschätzung des früheren Ersten Beigeordneten Markus Tempelmann, jetzt Kämmerer in Paderborn, der die laufende Diskussion um die Baugebiete in der Verlängerung des Linger Weges verfolgt und im Gespräch mit dem Allgemeinen Anzeiger auf die Entwicklung der Vorhaben verweist.

Ohne die Möglichkeit des Paragrafen 13b des Baugesetzbuches „stünde am Schmittenkamp bis heute kein Haus“, sagt Tempelmann, der in seiner Zuständigkeit für die Bauleitplanung bis Ende vergangenen Jahres sowohl das Gebiet in Oberbrügge-Ehringhausen hatte entwickeln lassen und die Sonderregelung im Baugesetzbuch auch für die Flächen Schillerstein/Herksiepe nutzen wollte.

Überlegung dahinter war, dass damit für die Stadt die Chance bestünde, die durch den Gesetzgeber gewünschte Schaffung von Wohnraum zu beschleunigen, ohne dass diesem übergeordneten Ziel durch die Bezirksregierung regionalplanerische Bedenken entgegengehalten werden könnten. Das Landesbauministerium hatte das gegenüber den Kommunen bereits 2019 deutlich gemacht und auch die Bezirksregierungen davon in Kenntnis gesetzt. Die Möglichkeit, entsprechende Vorhaben zu blockieren, bestehe für Arnsberg nicht, sagt der frühere Halveraner Kämmerer, der daran erinnert, dass es auch im Falle Schmittenkamp massiven Widerstand beim RP gegeben habe.

Sollte die Stadt Halver nun vom beschleunigten Verfahren abrücken und zu einem normalen Verfahren zurückkehren, könne man die Investition von mehr als einer Million Euro in den Flächenerwerb als Fehlschlag verbuchen. Denn genau der in Frage stehende Bereich östlich Falkenstraße sei in der Regionalplanung im Jahr 2021 für Wohnsiedlungen ausgenommen worden. Es sei nicht davon auszugehen, dass Arnsberg davon abrücke, sagt Tempelmann im AA-Gespräch.

Beim beschleunigten Verfahren nach §13b Baugesetzbuch hingegen könne die Stadt ihr Interesse an den Flächen tatsächlich umsetzen. Die Planungshoheit liege letztlich beim Rat. In der Ratssitzung vom vergangenen Montag hatte für dieGrünen-Fraktion Uwe Leinung auf diese Primat der Politik hingewiesen. Und FDP-Fraktionschef Sascha Gerhardt hatte bereits bei Bürgermeister Michael Brosch und beim Ersten Beigeordneten Simon Thienel vorgefühlt, ob die Stadt nötigenfalls den Rechtsweg beschreiten werde, um sich gegen die Einwände aus Arnsberg durchzusetzen.

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