Die Jugendlichen stehen am Montag vor einem Zaun. Ohne Schild, ohne weitere Informationen. Ist es wegen Corona? Nein. „Die Skateranlage bleibt bis auf Weiteres geschlossen“, sagt Schmidt. Umgehen will man damit Ordnungsverfügungen, die der Stadt Kosten verursachen könnten. Etwa das Abtransportieren der Rampen, auf denen die Jugendlichen mit Rollern, Skateboards und BMX-Rädern Tricks üben.
Am Montag wichen die Jugendlichen wohl oder übel auf die Straße aus. „Ist das jetzt besser?“, fragt Arndt Spielmann. Der Sozialarbeiter der Stadt ist häufig an der Anlage, um mit Jugendlichen in Kontakt zu treten. Das mobile Aufsuchen ist in Corona-Zeiten die einzige Chance – aber es ist schwieriger geworden. An Plätzen wie diesen hält sich Halvers Jugend jedoch gerne auf. „Hier ist immer etwas los und am Wochenende ist es richtig voll.“ Für alle, die keine Geräte dabei haben, hat Arndt Spielmann Scooter bestellt. Die wird er nicht mehr brauchen.
Die Stadt kämpfte um die Skateranlage und tut es auch jetzt noch, sagt Schmidt. Er war es, der 2005 die Anlage in Kooperation mit Arndt Spielmann realisierte. Es war eines der ersten Projekte des Stadt-Architekten. „Dass es uns so entgleisen würde, konnten wir nicht ahnen.“
Dass eine Anwohnerin klagt, ist nicht neu. Aber es war lange ruhig. Jetzt kommt es für die Jugendlichen plötzlich und in der wohl schlechtesten Zeit, sagt Spielmann. Die Anwohnerin klagte bereits 2017 gegen den Betrieb der Anlage in direkter Nachbarschaft mehrgeschossiger Mehrfamilienhäuser. Beschwerden über den Lärm, der von der Anlage ausgeht, gebe es bereits seit mehr als zehn Jahren. Sie empfinde dies als unzumutbar und als Beeinträchtigung ihrer Gesundheit und der Nutzbarkeit ihres Grundstücks, sagte sie vor vier Jahren. Jetzt hat sie Recht bekommen.
Ein Spielplatz braucht keine Genehmigung – keiner könnte sich also über Lärm beschweren. Bei einer Freizeitanlage ist das anders. Während die Stadt Halver die Skateranlage als Spielplatz ansieht und auch ausgezeichnet hat, hat das Gericht nun der Klägerin recht gegeben und bezeichnet die Skateranlage als Freizeitanlage. Und dafür liegt keine Genehmigung vor. Ein Spielplatz darf bis zu einem Alter von 14 Jahren benutzt werden, dem Gericht liegt jedoch Beweismaterial vor, das zeigt, dass auch ältere Jugendliche und junge Erwachsene die Anlage nutzen.
Im März 2016 hatte die Stadt der Anwohnerin angeboten, mit einem zwei Meter hohen Metallzaun die unbefugte Nutzung außerhalb der festgelegten Öffnungszeiten zu unterbinden. Das hatte die Klägerin abgelehnt, da auch während der Öffnungszeiten erheblicher Lärm entstehe, der nicht vergleichbar sei mit dem eines Kinderspielplatzes. Mit ihrer Zustimmung würde sie aber zum Ausdruck bringen, dass sie mit der Anlage im Grundsatz einverstanden sei. Aufgrund dieser Einschätzung wurde der Zaun letztendlich nicht errichtet. Die Stadt Halver wollte keinen fünfstelligen Betrag investieren, wenn die Klage trotzdem weiter aufrechterhalten bliebe. Jetzt sieht es so aus, als sei der Platz, der etwa 2005 errichtet wurde, Geschichte. Konsens besteht in der Politik, dass es einen neuen Standort geben soll – aber wo das sein soll, ist unklar. „Es gibt noch keine Alternative“, sagt Schmidt. Überlegungen gibt es bereits, aber sie müssen noch mit Leben gefüllt werden, sagt Bürgermeister Michael Brosch.
Ich habe null Prozent Hoffnung. Wir sind traurig, aber auch willens
Hoffnung auf Erfolg mit der Revision? „Ich habe null Prozent Hoffnung. Wir sind traurig, aber auch willens“, sagt Brosch. Eine Position im Haushalt wurde geschaffen, um dieses Jahr handlungsfähig zu sein, wenn sich noch etwas ergibt. Auch an die Jugend appelliert er, der Stadt Ideen mitzuteilen. „Wir hätten gerne vorher für einen Ersatz gesorgt.“ Jetzt ist die Anlage gesperrt. Für den Platz gibt es bereits Ideen der SPD. Im Rat stellten die Sozialdemokraten den Antrag, zu prüfen, ob eine Wohnbebauung auf der Fläche möglich ist. Für die Jugendlichen heißt es: abwarten.