Einspruch zurückgezogen - Angeklagte rechtskräftig verurteilt

Halver - Sie habe den Termin falsch eingetragen, rechtfertigte eine 26-jährige Angeklagte aus Halver ihr Fehlen beim ersten Gerichtstermin. Richter Thomas Kabus hatte daraufhin die „Höchststrafe“ verhängt: Ein Jahr auf Bewährung ist die äußerste Reichweite eines Strafbefehls.
Die Angeklagte erschrak, legte Widerspruch ein und kam nun pünktlich ins Amtsgericht Lüdenscheid.
Laut Anklage hatte sie von Juni 2013 bis Juli 2015 etwa 7500 Euro Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur zu Unrecht bekommen. Zunächst hatte sie eine Tätigkeit im Lebensmitteleinzelhandel ganz verschwiegen. Später hatte sie die Einkünfte durch falsche Angaben soweit nach unten gedrückt, dass die Agentur immer noch erhebliche Beträge überwies. Strittig hätte allenfalls die genaue Höhe der Beträge sein können, räumte Rechtsanwalt Frank Peter Rüggeberg im Namen seiner Mandantin ein.
Zwei Zeugen waren allerdings seit der großen Nachrechnung verstorben. „Im Nachhinein können wir das nicht mehr genau feststellen“, sagte der Anwalt mit Blick auf den genauen Fehlbetrag. „Die Zahlen sind Schätzungen.“ Möglicherweise hätte eine sehr aufwendige Sichtung der bekannten Beträge eine abweichende Gesamtsumme ergeben. Etwas strafrechtlich relevantes wäre aber auf jeden Fall übrig geblieben – das räumte auch die Angeklagte ein. Für sie bot die recht harte Freiheitsstrafe auch eine Chance: Zur Zahlung einer (milderen) Geldstrafe, die als Ergebnis der Gerichtsverhandlung möglich gewesen wäre, sah sie sich nicht imstande.
Andererseits war sie offenbar optimistisch, die Bewährungszeit von drei Jahren bis zum Erlass der einjährigen Haftstrafe ohne neuerliche Straftaten zu überstehen. Und so nahm sie den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück, der dadurch rechtskräftig wurde.
Einen säumigen Angeklagten, der nicht zu seiner Gerichtsverhandlung erscheint, kann ein Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Abwesenheit verurteilen. Das Urteil geht dem Delinquenten dann auf schriftlichem Wege zu. Natürlich kann er sich dagegen wehren und einen richtigen Gerichtstermin beanspruchen.