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Telekom und Vodafone: Tarif-Option verboten - es geht ums Datenvolumen

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Von: Daniel Großert

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Wegen eines Verbots müssen Telekom und Vodafone eine beliebte Tarif-Option streichen. Kunden müssen sich möglicherweise ihr Datenvolumen besser einteilen.

Hamm - Gerade, wenn sie unterwegs sind, nutzen viele Menschen ihr Handy, um Musik zu hören oder Filme und Serien zu schauen. Bei manchen Mobilfunkanbietern verbrauchen Kunden nicht einmal Datenvolumen, wenn sie auf Streamingdienste zugreifen. Doch damit ist bald Schluss: Die Bundesnetzagentur hat bestimmte Tarif-Optionen von Telekom und Vodafone verboten.

BehördeBundesnetzagentur
PräsidentKlaus Müller
HauptsitzBonn

Vodafone und Telekom müssen Tarif-Option streichen - es geht ums Datenvolumen

Auf der Zugfahrt eine Folge der Lieblingsserie schauen oder beim Sport Musik aus der eigenen Playlist hören - viele Kunden von Telekom und Vodafone können das sogar tun, ohne etwas von ihrem wertvollen Datenvolumen zu verbrauchen. Tarif-Optionen wie „StreamOn“ (Telekom) oder „Vodafone Pass“ machen es möglich.

Das gilt aber nicht mehr lange: Die Mobilfunkanbieter dürfen die Zusatzoption, bei denen Streamingdienste wie Spotify oder Netflix losgelöst vom eigenen Datenvolumen genutzt werden können, nicht mehr vertreiben. Das hat die Bundesnetzagentur jetzt entschieden: Sogenannte Zero-Rating-Optionen werden untersagt.

Als Grund für das Verbot der Tarif-Bausteine von Telekom und Vodafone führt die Behörde an, dass sie „gegen die Netzneutralität“ verstoßen würden. Zu diesem Ergebnis war im September 2021 bereits der Europäische Gerichtshof gekommen. Das bedeutet: Der Datenverkehr darf nicht für verschiedene Dienste und Anwendungen unterschiedlich gehandhabt werden. Weil bei „StreamOn“ und „Vodafone Pass“ aber Streamingdienste im Gegensatz zu anderen Angeboten unbegrenzt genutzt werden können, verstoßen die Optionen gegen die Regeln.

Telekom und Vodafone: Hat Verbot von Zero-Rating-Optionen positive Auswirkungen für Kunden?

Von der Entscheidung sind Neu- und Bestandskunden betroffen. Für neue Verträge dürfen Telekom und Vodafone die Tarif-Optionen bereits ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr anbieten. Bei bestehenden Verträgen müssen die Zero-Rating-Optionen bis Ende März 2023 eingestellt werden, wie die Bundesnetzagentur mitteilte. Spätestens danach verbrauchen Mobilfunkkunden auch bei Spotify oder Netflix, das aufgrund gesunkener Abo-Zahlen eine neue Maßnahme testen will, ihr Datenvolumen - und müssen ihr Nutzungsverhalten unter Umständen anpassen.

Was für Kunden erstmal negativ klingt, könnte nach Ansicht der Bundesnetzagentur aber „insgesamt eine positive Auswirkung auf den deutschen Mobilfunkmarkt“ haben: „Wir erwarten, dass die Anbieter nun Tarife mit höheren Datenvolumina oder günstigere Mobilfunk-Flatrate-Tarife anbieten. Verbraucherinnen und Verbraucher werden davon profitieren“, sagte Präsident Klaus Müller. Während Flatrates ohne Begrenzungen im Festnetz schon länger weit verbreitet seien, sei das im Mobilfunk bislang noch nicht der Fall.

Auf dem Bildschirm eines Smartphones sieht man die App Spotify.
Telekom und Vodafone dürfen keine Zero-Rating-Optionen mehr anbieten, bei denen Streamingdienste wie Spotify losgelöst vom Datenvolumen genutzt werden können. © Fabian Sommer/dpa

Noch ist aber unklar, wie Telekom und Vodafone mit der Entscheidung konkret umgehen wollen. Die Telekom kündigte an, dass „SteamOn“ eingestellt werde. Nutzern mit hohem Datenverbrauch will das Unternehmen aber weiterhin ein passendes Angebot machen. Entsprechende Maßnahmen würden derzeit vorbereitet. Wie die konkret aussehen soll, ist aber noch offen. Vodafone erklärte, dass man die Entscheidung der Bundesnetzagentur erst einmal überprüfen und danach über weitere Schritte informieren wolle. „Aktuell bleibt für unsere Kunden alles wie gehabt“, teilte das Unternehmen mit.

Ob Kunden durch das Verbot der Zero-Rating-Optionen ein Sonderkündigungsrecht erhalten, ist nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands noch unklar. Während Verbraucher ihre Handyverträge in einem anderen Fall leichter kündigen können, kommt es nun darauf an, wie Telekom und Vodafone das Verbot umsetzen. „Sie könnten zum Beispiel unbegrenztes Datenvolumen in den Verträgen anbieten, dann bestünde wohl kein Sonderkündigungsrecht. Im Zweifel muss aber im Einzelfall geprüft werden“, sagte Verbraucherzentrale-Expertin Susanne Blohm im Gespräch mit t-online.de.

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