Energiepauschale doppelt beziehen: 500 Euro steuerfrei sind möglich
Rund drei Millionen Verbraucher können in Deutschland auf eine zweite Energiepauschale hoffen. Grundlage ist das beschlossene Entlastungspaket III.
Stuttgart – Lebensmittel, Nebenkosten oder auch die Kraftstoffpreise reißen zum Teil große Löcher in das Haushaltsbudget vieler Verbraucher. Um die Folgen der Energie- und Preiskrise abzufedern, hat die Ampel-Koalition in Berlin mehrere Entlastungen auf den Weg gebracht – etwa einen Inflationsausgleich für Arbeitnehmer, einen Heizkostenzuschuss für Wohngeld-berechtigte Bürger in Deutschland und eine 300 Euro Energiepauschale.
Zweifache Energiepauschale nicht erlaubt – doch es gibt eine Ausnahme
Ab September sollen die ersten Verbraucher die 300 Euro über ihr Gehalt ausbezahlt bekommen, Studenten und Rentner sollen die Energiepreispauschale (EPP) später beziehen. Wie viel von der Energiepauschale netto auf das Konto kommt, ist primär von zwei Faktoren abhängig. Im Gegensatz zu anderen Entlastungen, die steuerfrei sind, fließt die Energiepauschale in die Brutto-Netto-Berechnung im Gehalt ein.
Von der EPP-Besteuerung ausgenommen sind Minijobber und Rentner, wenn sie eine bestimmte Einkommensgrenze pro Jahr nicht überschreiten und somit grundsätzlich nicht steuerpflichtig sind. Was nicht geht, ist, die Energiepauschale doppelt zu beziehen – etwa über eine Vollzeitstelle und später noch einmal über einen Minijob. Wer 600 statt 300 Euro mitnimmt, muss den Fehler seiner zuständigen Finanzbehörde melden, die die Auszahlung korrigiert.
Studenten mit Minijob können sogar 500 Euro Energiepauschale beziehen
Wer das nicht tut, macht sich strafbar – das zumindest war der Stand bisher. Jetzt kommt ans Licht, dass es für rund drei Millionen Verbraucher in Deutschland womöglich doch eine zweite Energiepauschale gibt. Berichten von CHIP 365 zufolge ist die Grundlage dafür das Entlastungspaket III, das auch die Energiepauschale für Rentner und Studierende beinhaltet, über das hna.de im Detail in einem separaten Servicebeitrag berichtet.
Wer studiert und einen Minijob hat, bekommt die reguläre Energiepauschale von 300 Euro sowie eine zweite EPP in Höhe von 200 Euro – beide steuerfrei, sofern eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Wie CHIP 365 berichtet, sollen die beiden Einmalzahlungen nicht miteinander verrechnet werden. Unterm Strich können sich somit rund drei Millionen Studierende über 500 Euro vom Staat freuen, wie Finanzminister Christian Lindner im Funk-Interview auf YouTube bestätigt.

Energiepauschale für Studenten womöglich erst 2023 – Grund überrascht
Unklar ist noch, wann und wie die 200 Euro Energiepauschale für Studierende ausbezahlt werden soll. CHIP 365 berichtet, dass sich die Auszahlung bis 2023 verzögern könnte, da die Politik noch nach Lösungen sucht. Die reguläre EPP wird über die Arbeitgeber in Deutschland ausbezahlt, die sich das Geld über die Umsatzsteuer-Voranmeldung vom Staat wieder zurückholen. Bei Studierenden gestaltet es sich schwieriger, da nicht alle ein festes Einkommen beziehen.
Energiepauschale | Betrag in EUR |
Arbeitnehmer, Selbstständige, Minijobber, Azubis | 300 |
Studierende | 200 |
Rentner | 300 |
Von der Bundesregierung heißt es, dass nach einer „schnellen und unbürokratischen Lösung“ gesucht werde. Fakt ist aber, dass sich zumindest all jene Studierende, die keinen Minijob haben, noch ein wenig gedulden müssen. Rentner bekommen die 300 Euro über die Deutsche Rentenversicherung im Dezember ausbezahlt – das ist zumindest der Plan. Studenten, die zusätzlich zu den 200 Euro die reguläre Energiepauschale beziehen, müssen noch eine Formalität beachten.
Kritik an zweifacher Energiepauschale: „Regierung dreht völlig durch“
In einer Mitteilung vom Finanzministerium zur EPP für alle Minijobber heißt es, dass „der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber schriftlich bestätigen muss, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.“ Die schriftliche Versicherung muss der Minijobber bei seinem Arbeitgeber schriftlich einreichen. Das betrifft nicht nur Studenten, sondern grundsätzlich alle Minijobber, die ihre 300 Euro EPP ab September beziehen wollen, berichtet Merkur.de dazu.
In der Facebook-Community kommt eine zweifache Energiepauschale für Studierende nicht bei allen Nutzern gut an. „Mir zahlt der Staat nicht mal eine“, schreibt eine verärgerte Userin. „Jetzt dreht die Regierung völlig durch“, ergänzt eine andere im Hinblick auf die Äußerungen von Finanzminister Lindner. Fest steht damit, dass Ärger und Unverständnis vorprogrammiert sind – auch, wenn noch nicht einmal klar ist, wann die EPP für Studenten kommt.