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Änderungen im März 2023: Bier-Schreck, Maskenpflicht und Energiepreisbremse

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Von: Katharina Bellgardt

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Für Verbraucher gibt es im März 2023 Änderungen. Neue Gesetze treten in Kraft, es gibt Geld vom Staat, Bier wird teurer - und der Frühling beginnt.

Hamm - Der Frühling macht alles neu - und bald ist er da. Am 20. März 2023 ist Frühlingsanfang. Spätestens mit dem Jahreszeitenwechsel kommen einige neue Gesetze auf Sie zu. Das ändert sich im März 2023.

Energiepreisbremse ab März 2023: Gas und Strom sollen nicht (noch) teurer werden

Die Strompreisbremse soll wie die Gaspreisbremse für Entlastung in Privathaushalten sowie bei kleineren und mittleren Unternehmen sorgen. Mit den Energiepreisbremsen werden die Preise für 80 Prozent des Jahresverbrauchs gedeckelt. Die Energiepreisbremse wirkt rückwirkend ab Januar 2023.

Energiepauschale für Studenten und Fachschüler: Antrag ab März 2023

Ab dem 15. März können Studenten und Fachschüler ebenfalls die Energiepauschale erhalten. Für die 200 Euro müssen sie jedoch einen Antrag stellen, auch wenn sie bereits BAföG empfangen.

Wichtig ist, dass die Studierenden am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule oder in einer Fachschulausbildung waren. Zur Anmeldungen brauchen sie außerdm ein BundID-Konto.

Bier-Schreck: Krombacher erhöht Preise pro Kasten im März 2023

2023 ist jetzt schon ein teures Jahr. Neben der allgemeinen Inflation treffen die Verbraucher auch höhere Bierpreise. Nachdem die Radeberger Gruppe bereits vor einem harten Jahr gewarnt hat, und viele Brauereien bereits ihre Produkte verteuerten, zieht auch Krombracher die Preise an.

Ab dem 1. März sollen nicht alle Biersorten, sondern auch Vitamalz, Orangina und Schweppes-Getränke teurer werden.

Maskenpflicht endet im März 2023

Die Maskenpflicht ist zu Ende. Nachdem öffentliche Gebäude wieder ohne Mundschutz betreten werden konnten, entfällt die Corona-Regel nun in weiteren Bereichen. Folgende Personen und Gruppen müssen in NRW und dem Rest von Deutschland ab dem 1. März also keine Maske mehr tragen:

Corona-Tests: Testpflicht endet - ebenso die Zulassung für Teststellen

Ab dem 1. März, und damit früher als erwartet, endet die Corona-Testpflicht in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Damit endet auch die Möglichkeit, einen kostenlosen Schnelltest im Testzentrum zu machen. Diese war bereits eingeschränkt worden, jedoch für bestimmte Gruppen noch möglich.

Ab dem 1. März läuft die Corona-Testverordnung aus, damit verlieren die Teststationen in Deutschland ihre Zulassung. Wer einen PCR-Test ab März benötigt, muss zum Arzt.

Aldi Süd: Ab März 2023 gibt es keine Prospekte mehr

Es zählt zu den großen Freuden des Wochenendes: endlich mal in Ruhe Prospekte lesen. Aldi Süd stellt die Papier-Prospekte ab März jedoch ein.

Über Angebote des Discounters können sich die Kunden dann nur noch online informieren, genau wie schon länger bei Aldi Nord. Es gibt zudem einen WhatsApp-Prospekt.

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