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Europäischer Gerichtshof verkündet Urteil zur deutschen Pkw-Maut

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Maut. © dpa / Jens Büttner

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird am Dienstag sein mit Spannung erwartetes Urteil zur deutschen Pkw-Maut verkünden.

Die Luxemburger Richter müssen über eine Klage Österreichs gegen das umstrittene Vorhaben entscheiden. Nach jahrelangen Diskussionen soll die Pkw-Maut ab Oktober 2020 erhoben werden. Am Dienstag wird der Europäische Gerichtshof das Urteil verkünden. Ein Überblick über die Mautpläne und den Rechtsstreit darum:

WORAUF MÜSSEN SICH AUTOFAHRER BEI DER PKW-MAUT EINSTELLEN?

Alle Besitzer von in Deutschland zugelassenen Autos sollen eine Jahresmaut zahlen. Die Infrastrukturabgabe, wie die Maut offiziell heißt, wird für die Nutzung von Autobahnen und Bundesstraßen erhoben. Die Preise hängen von der Größe des Motors und der Umweltfreundlichkeit des Fahrzeugs ab. Maximal sind 130 Euro fällig. Deutsche Autofahrer sollen aber zugleich bei der Kfz-Steuer entlastet werden.

Ausländische Autofahrer müssen den Plänen zufolge zahlen, wenn sie auf deutschen Autobahnen unterwegs sind. Sie können dabei zwischen Vignetten für zehn Tage, zwei Monate oder einem Jahr wählen. Für sie ist keine Entlastung vorgesehen.

Beschlossen wurde das jetzt geltende Gesetz bereits 2017. Vorausgegangen war ein jahrelanger Streit um die Pkw-Maut, die als Herzensprojekt der CSU gilt. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) plant den Start für Oktober 2020.

MAUT: WIESO KLAGTE ÖSTERREICH VOR DEM EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF?

Österreich erhob vor dem EuGH in Luxemburg 2017 eine Vertragsverletzungsklage, weil es die Regelung aufgrund der Entlastung deutscher Fahrzeughalter für diskriminierend hält. In dem Verfahren wird das Land von den Niederlanden unterstützt. Die EU-Kommission hatte Mitte 2015 zunächst auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, dies aber nach Änderungen der Maut-Regelungen wieder eingestellt.

MAUT: WIE VERLIEF DAS VERFAHREN BISLANG?

Der für das Verfahren am EuGH zuständige Generalanwalt Nils Wahl sprach sich im Februar dafür aus, die Klage abzuweisen. Er hält die Regelung anders als Österreich nicht für diskriminierend.

Wahl stützte in seinem Schlussantrag die deutsche Auffassung, dass die Kosten des Autobahnnetzes gleichmäßig auf alle Nutzer aufgeteilt werden müssten. Die deutschen Behörden hätten auch zu Recht angenommen, dass deutsche Fahrzeughalter "einer unverhältnismäßig hohen Besteuerung unterworfen würden, wenn sie sowohl der Infrastrukturabgabe als auch der Kraftfahrzeugsteuer unterlägen".

WIE SEHEN DIE ERFOLGSAUSSICHTEN FÜR DIE KLAGE ÖSTERREICHS AUS?

Der Schlussantrag im Februar bedeutete in jedem Fall einen kräftigen Dämpfer für die Maut-Gegner. Denn das Wort der Generalanwälte hat in den Luxemburger Verfahren Gewicht: Die Richter sind an deren Schlussanträge zwar nicht gebunden, folgen ihnen aber in vielen Fällen.

Entsprechend fielen direkt nach dem Entscheidungsvorschlag die Reaktionen in der Politik aus. "Erleichterung und Bestätigung", jubelte Verkehrsminister Scheuer im Februar. Sein damaliger österreichischer Amtskollege Norbert Hofer wies selbst darauf hin, dass die Letztentscheidung bei den Richtern liege, diese der Empfehlung der Experten aber in der Regel folgten. Am Dienstag wird sich zeigen, ob die Pkw-Maut tatsächlich als europarechtskonform gelten darf.

afp

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In Österreich soll die Maut derweil abgeschafft werden - gerade wegen der deutschen Autofahrern.

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